In der PharmaRisk®-Police ist fast alles Erdenkliche eingeschlossen. Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Gefahren versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich alle bekannten und sogar die noch unbekannten Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Versicherungsdeckung als Leistungsversprechen des Versicherers definiert sich in der Sachversicherung im Wesentlichen durch versicherte Sachen, Gefahren, Schäden und Kosten. Dabei bietet die ApoRisk eine Allgefahrenversicherung und wenige zusätzlich hinzuwählbare Deckungserweiterungen an.
Wir haben im Leben immer die Wahl. Denn alternativlos ist nichts und niemand, es sei denn, wir machen die Situation selbst dazu und legen uns von vornherein auf eine Entscheidung fest. Zumindest theoretisch sollten wir uns aber die innere Freiheit herausnehmen, wenigstens die Deckungserweiterungen in Betracht zu ziehen.
In Apotheken werden viele Arzneimittel gelagert, die oft kühl gelagert werden müssen, um ihre Wirksamkeit und Qualität zu erhalten. Der Verlust von Medikamenten aufgrund von Warenverderb kann für Apotheken sehr kostspielig sein, da sie für Ersatz oder Rückerstattung verantwortlich sein können.
Um Warenverderb zu vermeiden, müssen Apotheken sicherstellen, dass ihre Kühlschränke korrekt funktionieren und dass die Temperatur innerhalb der empfohlenen Grenzwerte bleibt. Die meisten Kühlschränke für Arzneimittel sind mit einem Temperaturfühler ausgestattet, der die Temperatur überwacht und bei Bedarf Alarm auslöst.
Wenn jedoch ein Schadenfall auftritt und die Kühlkette unterbrochen wird, kann es zu einem Verlust von Medikamenten kommen. Um diesen Schaden zu minimieren, sollten Apotheken einen Notfallplan haben, der es ihnen ermöglicht, schnell zu handeln und die betroffenen Medikamente zu identifizieren.
Im Falle eines Schadenfalls sollten Apotheken unverzüglich die betroffenen Medikamente aus dem Kühlschrank entfernen und sicherstellen, dass sie sicher und angemessen entsorgt werden. Es ist auch wichtig, den Lieferanten oder den Hersteller zu informieren, um Ersatz zu erhalten oder Rückerstattungen zu erhalten.
Insgesamt ist es wichtig, dass Apotheken sicherstellen, dass ihre Kühlschränke ordnungsgemäß funktionieren und dass sie im Falle eines Schadenfalls schnell und effektiv handeln können, um den Verlust von Medikamenten zu minimieren.
Eine Kühlgutversicherung kann für Apotheken sinnvoll sein, um ihre Kühlwaren abzusichern. Eine solche Versicherung deckt Schäden an Medikamenten und anderen empfindlichen Waren, die durch einen Ausfall des Kühlgeräts verursacht werden.
Ein Ausfall des Kühlsystems kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie z.B. Stromausfall, technisches Versagen, Ausfall der Kühlschranktür oder menschliches Versagen. Wenn dies geschieht, können die im Kühlschrank gelagerten Medikamente schnell verderben und unbrauchbar werden. Dies kann nicht nur zu hohen Kosten für die Apotheke führen, sondern auch zu einer Gefährdung der Patienten, die auf diese Medikamente angewiesen sind.
Durch eine Kühlgutversicherung können Apotheken diese Risiken minimieren und sich vor finanziellen Verlusten schützen. Die Versicherung kann Schäden durch Verderb, Zerstörung oder Verlust der gekühlten Waren abdecken und somit dazu beitragen, dass Apotheken schnell wieder handlungsfähig sind und ihre Kunden mit den notwendigen Medikamenten versorgen können.
Es ist jedoch wichtig, dass Apotheken die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Versicherung ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
Die Deckungssumme in der Kühlgutversicherung beträgt für eine Vielzahl von Gefahren generell 5.000.000 EUR je Apotheke.
Eine Kühlgutversicherung kann in der Regel Schäden an den im Kühlschrank gelagerten Medikamenten abdecken, die auf einen technischen Defekt oder Verschleiß des Kühlschranks zurückzuführen sind.
Über die Allgefahren-Versicherung für Kühlgut ist der Verderb von Medikamenten und Kühlgut als Folge eines unvorhergesehenen Versagens der Kühleinrichtung oder durch Stromausfall versichert.
Die Kühlgutversicherung bietet Versicherungsschutz für technische Anlagen zur Kühlung von Waren und Gegenständen. Versichert ist der Medikamentenschaden beim Ausfall dieser Anlagen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, höhere Gewalt, Ungeziefer, Nagetiere, Konstruktions- und Materialfehler, Kurzschluss oder schleichender Verschleiß. Der Austritt von Kältemitteln oder sonstiger Flüssigkeiten ist ebenfalls versichert.
Als Kühlgut gelten Medikamente, welche in kaltem Zustand, d. h. bei Temperaturen unter 8 Grad Celsius gelagert werden sowie Gefriergut, welches im gefrorenen Zustand, also bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius gelagert werden.
In Erweiterung leistet der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko Entschädigung für Medikamente, die durch ein unvorhergesehenes (All-Risk-Deckung) Versagen der Kühleinrichtung verdorben sind.
Die Apothekenversicherung "PharmaRisk OMNI" hat bereits die Deckungssumme von 10.000 Euro für Verderbschäden infolge von sonstigen Ereignissen prämienneutral inkludiert.
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir verbesserte Konditionen:
Prämie je Vertrag (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)
Deckungssumme |
SB 250 |
10.000 EUR |
Beitragsfrei |
25.000 EUR |
225,00 EUR |
50.000 EUR |
562,50 EUR |
100.000 EUR |
937,50 EUR |
Höhere Deckungssummen* |
auf Anfrage |
Jahresbeiträge verstehen sich zuzüglich Versicherungssteuer.
*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...
Der Vermögensschaden, der durch Retaxierungen seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen kann, kann durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden.
Eine solche Versicherung ist insbesondere für Apotheken und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen relevant. Die Retax-Versicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, die durch die Rückforderung von Erstattungen seitens der GKV aufgrund von Retaxierungen entstehen können.
Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt abweichend ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.
Versichert ist in Erweiterung die 0-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkassen oder der von Ihnen beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen, wenn ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegt und von Ihm schriftlich eingestanden wird (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch die Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch den Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.
Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Retaxation versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich alle der bekannten Retaxationen durch die Krankenkassen.
Die Apothekenversicherung "PharmaRisk OMNI" hat bereits die Deckungssumme von 60.000 Euro bei Retaxationen prämienneutral inkludiert.
Am 25.05.2018 trat die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung / DSGVO) in Kraft, die eine EU weite, einheitliche Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen darstellt.
Im Rahmen der Art. 82 und 83 DSGVO werden Schadenersatzansprüche wegen materieller und immaterieller Schäden sowie Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder 4% des weltweit durch ein Unternehmen erzielten Jahresumsatzes festgelegt. Bei immateriellen Schäden handelt es sich zum Beispiel um solche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
In der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sind im Rahmen der PharmaRisk Bedingungen materielle Schadenersatzansprüche auf Grundlage der DSGVO im Bereich der Internet-Nutzung und im Bereich der Vermögensschäden vom Versicherungsschutz abgedeckt.
Immaterielle Schadenersatzansprüche auf Grundlage der DSGVO sind nur im Bereich der Internet-Nutzung gedeckt.
Sie wählen nach Ihrem persönlichen Bedarf aus verschiedenen Versicherungsbausteinen und legen Selbstbeteiligung und Umfang der Leistung auf ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten fest.
Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der teuren Tischdecke, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen.
Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie gilt nur für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten.
Unser Angebot für die ergänzende Privathaftpflicht für Firmeninhaber und die Familie:
Unser Angebot für die ergänzende Privathaftpflicht für Firmeninhaber und die Familie:
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
» Privathatpflicht - Deckungsübersicht
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen
Jahresbeitrag von 42,05 EUR zuzüglich Versicherungssteuer.
*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...
Mit Sicherheit bestens beraten:
Mit der Beste-Leistungs-Garantie. Dies ist eine Leistung zur PharmaRisk-OMNI. Bietet eine Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden, die noch nicht in der PharmaRisk-OMNI enthalten ist, können Sie uns im Schadenfall darüber informieren. Unser Rahmenvertragspartner reguliert den Schaden so, wie es unser Mitbewerber getan hätte.
Für Sie bedeutet das: Das gute Gefühl, die bestmögliche Leistung am Markt zu bekommen. Damit profitieren auch Sie als Apotheker oder Apothekerin von neuen oder höheren Leistungen anderer Versicherer.
» Die Bestands- und InnovationsGarantie
Das Beste oder nichts – PharmaRisk® OMNI
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*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits nahezu 5.000 Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.