Für die Teile Inhaltsversicherung, Glasversicherung, Elektronik-Versicherung, Gütertransporte im Werkverkehr und Ertragsausfall-Versicherung gilt:
Die Höchstentschädigung (HE) je Versicherungsfall für Schäden an versicherten Sachen, dem resultierenden Ertragsausfallschaden, für die versicherten Kosten sowie Positionen auf Erstes Risiko ist auf die vereinbarte Versicherungssumme je Schadenfall, max. 5.000.000 EUR* begrenzt.
Bei Ertragsausfall gilt:
*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...
Es handelt sich hierbei nur um eine Kurzübersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt für eine Vielzahl von Gefahren generell 30.000.000 EUR.*
*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...
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Mit der Beste-Leistungs-Garantie. Dies ist eine optionale Leistung zur PharmaRisk-OMNI. Bietet eine Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden, die noch nicht in der PharmaRisk-OMNI enthalten ist, können Sie uns im Schadenfall darüber informieren. Unser Rahmenvertragspartner reguliert den Schaden so, wie es unser Mitbewerber getan hätte.
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*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Leistungsdetails...
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