Die Versicherungsprämie ist bei der Absicherung der Apotheke nicht alles, denn es kommt entscheidend auf die Leistungen an.
Ein Apotheker oder eine Apothekerin sollten bei der Absicherung ihrer Geschäftsbetriebe keine unnötigen Kompromisse eingehen. Das bedeutet, neben dem Preis ist es ratsam, speziell auch die Qualität der Police, sprich das Kleingedruckte, besonders unter die Lupe zu nehmen. Wobei generell gilt: die billigste Apothekenversicherung muss nicht die beste sein. Denn was nutzt zum Beispiel bei einer breit angelegten Allgefahrenabsicherung ein zehn Prozent niedrigerer Jahresbeitrag, wenn in den Versicherungsbedingungen wichtige Absicherungsbereiche nicht aufgenommen sind, wie beispielsweise die gesamte Elektrotechnik/Elektronik inklusive des Kommissionierautomaten, Rückforderungsansprüche bzw. Abrechnungskürzungen der Krankenkassen (Retaxation) oder ein Warenverderb im Kühlschrank. Oder es werden allgemein gehaltene ‚Kulanzparagraphen‘ formuliert, sodass im Schadensfall ebenfalls nicht notwendigerweise eine Leistung erfolgt.
Die ApoRisk hat die Internetversicherung PharmaRisk CYBER neu konzipiert und auf ein neues Leistungsniveau gehoben, dass in Deutschland momentan seinesgleichen sucht.
Die Bestands- und Innovationsgarantie der ApoRisk umfasst die Mitnahme aller Leistungen des Vorversicherers sowie den am Markt stets aktuellsten Versicherungsschutz. Mehr Sicherheit geht nicht. Apothekerinnen und Apotheker sind damit jederzeit bestens geschützt, und profitieren von einer haftungssicheren Beratung.
Bestands- und InnovationsGarantie (BIG*
Die ApoRisk bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.
- Alle Leistungen des Vorversicherers können nach Prüfung des Bestandsvertrages übernommen werden.
- Eine Vielzahl am deutschen Markt angebotenen Deckungserweiterungen können optional mitversichert werden.
- Zukünftige, prämienfreie Verbesserungen im Versicherungsschutz gelten automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Besserstellungs-Garantie*
Der Versicherer leistet nach Prüfung des Bestandsvertrages für Schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die Cyberversicherung des unmittelbaren Vorvertrages prämienneutral mitversichert waren. Mehr...
Innovationsgarantie*
Mitversichert gelten Schäden, die im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs nicht versichert sind, jedoch zum Zeitpunkt des Schadeneintritts durch aktuelle Bedingungen des Versicherers prämienneutral mitversichert gelten. Mehr...
„Ich habe einen ganz einfachen Geschmack:
Ich bin immer mit dem Besten zufrieden.“
(Oscar Wilde)