Versichert sind im Rahmen der Apothekenversicherung SingleRisk® bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die Durchführung von gesetzlich erlaubten Impfungen und Testungen Point-of-care-Tests (z.B. Grippeschutz, SARS Covid u. dgl.) besteht, sofern die durchführende Person einen entsprechenden Eignungsnachweis im Sinne der gesetzlichen Vorgaben hat.
Die Durchführung der Corona-Tests ist nicht auf die Räumlichkeiten der Apotheke beschränkt. Der Apotheker bzw. dessen Personal kann auch die Tests außerhalb der Apotheken durchführen. Das Arbeiten auf fremden Grundstücken ist mitversichert.
Retaxationen kosten Arbeit, Zeit und Geld und der entstandene Vermögensschaden konnte bisher von den Apotheken so gut wie nicht versichert werden. Deshalb hat die ApoRisk GmbH ein weitestgehendes Versicherungskonzept entwickelt, mit dem aus Retaxationen entstandene Schäden aufgefangen werden können.
Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt abweichend ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.
Versichern Sie iin Erweiterung die 0-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkassen oder der von Ihnen beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen, wenn ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegt und von Ihm schriftlich eingestanden wird (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch die Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch den Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.
Eine Retaxation kann durch viele weitere „Vergehen“ des Apothekers ausgelöst werden. Und auch wenn ein Fehler primär bei den Ärzten liegt, wird oft die Apotheke bestraft. Wichtigste Gründe neben Formfehlern sind die Nichtbeachtung von Arzneimittel-Rabattverträgen, die eine Krankenkasse mit bestimmten Herstellern ausgehandelt hat oder eine Fehlabgabe im Rahmen der aut-idem-Verordnung. Das heißt, in aller Regel erhält der Patient durchaus das richtige Medikament, der Krankenkasse entstehen aber keine oder geringere Kosten, obwohl die Leistung erbracht wurde.
Retaxationen sind und bleiben auch nach der Anpassung des Rahmenvertrags ein Ärgernis in Apotheken. Sie sorgen immer wieder für Unverständnis und viele Fragen werden offen gelassen. Den Ihnen daraus entstehenden Vermögensschaden können Sie jetzt effektiv absichern.
Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Retaxation versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich eine Vielzahl der bekannten Retaxationen durch die Krankenkassen.
Egal für welche Produkterweiterung Sie sich entscheiden. Stellen Sie sich individuell das Paket zusammen, das am besten zu Ihnen passt!
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits nahezu 5.000 Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.