Die Kühlgutversicherung bietet Versicherungsschutz für technische Anlagen zur Kühlung von Waren und Gegenständen. Versichert ist der Warenschaden beim Ausfall dieser Anlagen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, höhere Gewalt, Ungeziefer, Nagetiere, Konstruktions- und Materialfehler, menschliches Versagen oder Kurzschluss. Der Austritt von Kältemitteln oder sonstiger Flüssigkeiten ist ebenfalls versichert. Über die Versicherung für Kühlgut ist der Verderb von Medikamenten und Kühlgut als Folge eines unvorhergesehenen Versagens der Kühleinrichtung oder durch Stromausfall versichert.
Viele Medikamente müssen im Kühlschrank bei 2 bis 8°C aufbewahrt werden. Dazu gehören zum Beispiel Insuline, Impfstoffe und andere Biologika, einige Augentropfen und Antibiotika-Suspensionen nach der Zubereitung. Einige - aber nicht alle - dürfen nach der Abgabe an die Patienten während einer definierten Zeitspanne bei Raumtemperatur gelagert werden. Die Patienten sollen von den Fachpersonen auf die richtige Lagerung und den korrekten Transport aufmerksam gemacht werden. Kühlpflichtige Medikamente dürfen in der Regel nicht eingefroren werden und sollen nicht mit Kühlelementen oder mit dem Gefrierfach in Kontakt kommen.
Laut § 16 der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken verpflichtet, die Qualität von pharmazeutischen Waren bei der Lagerung sicherzustellen. Nähere Angaben hierzu werden jedoch, auch in der neuen Apothekenbetriebsordnung, nicht aufgeführt. Besonders kritisch sind Temperaturabweichungen bei kühl zu lagernden Arzneimittel.
Die Temperatur spielt auf dem gesamten Weg vom Hersteller bis zum Patienten eine wichtige Rolle (Kühlkette): Hersteller, Lagerräume, Transport zum Grosshandel, Lagerung, Transport mit dem Lieferwagen in die Apotheke, Abgabe, Transport im Auto, Lagerung in der Wohnung.
Im Ernstfall kann der Apotheker bei Ausfall von Medizinkühlschränken daher nicht erkennen, wie lange die Arzneimittel ober- oder unterhalb der Kühltemperatur lagen und damit auch nicht entscheiden, ob die Arzneimittel noch weiter verwendet werden dürfen oder nicht.
Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 30 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.
Beispielhaft ist folgende Produktlösung:
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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