Versichert sind im Rahmen der Apothekenversicherung SingleRisk® bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die Durchführung von gesetzlich erlaubten Impfungen und Testungen Point-of-care-Tests (z.B. Grippeschutz, SARS Covid u. dgl.) besteht, sofern die durchführende Person einen entsprechenden Eignungsnachweis im Sinne der gesetzlichen Vorgaben hat.
Die Durchführung der Corona-Tests ist nicht auf die Räumlichkeiten der Apotheke beschränkt. Der Apotheker bzw. dessen Personal kann auch die Tests außerhalb der Apotheken durchführen. Das Arbeiten auf fremden Grundstücken ist mitversichert.
Als Heilberufler ist es Apothekern und Apothekerinnen ein immanentes Anliegen, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen. Diese sind bei vielen Krankheitsbildern zu niedrig, um einen effektiven Ansteckungsschutz der Bevölkerung zu erreichen. Über die Kernaufgabe der Impfstoffversorgung und der damit verbundenen Impfinformation und -beratung hinaus stellen sich öffentliche Apotheken jetzt auch der Herausforderung, Impfungen durchzuführen, um so die Impfquote weiter zu erhöhen. Diese Aufgabenerweiterung ist nicht risikolos und der Apotheker tut gut daran, bei seinem Versicherer abzuklären, ob er eine Deckungszusage ohne Mehrkosten oder Leistungsbegrenzungen erhält. Dabei gibt es durchaus Versicherer, die diese Tätigkeit im Standard mit absichern. Ein Beispiel ist die Apothekenversicherung PharmaRisk. Sie beinhaltet einen generellen Versicherungsschutz von gesetzlich erlaubten Impfungen oder auch Testungen.
Apotheken sind neben einer durch Hygiene- und Vorkehrungsmaßnahmen erschwerten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch direkt an der Eindämmung der Corona-Pandemie beteiligt. Pharmazeutisches Personal der Apotheken wird in den Impfzentren eingesetzt, was laut einer Umfrage des Konjunkturindexes APOkix die beteiligten Apotheken vor große Personalprobleme stellt. In den Apotheken werden die Risikogruppen mit FFP2-Masken versorgt oder Corona-Antigen-Schnelltests für Selbstzahler und im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Um die Impfquoten durch einen niederschwelligen Zugang zu erhöhen, dürfen Apotheker in Deutschland mittlerweile auch impfen. Das war trotz eines gewissen Gegenwindes aus der Ärzteschaft von der Bundesregierung im Rahmen des Masernschutzgesetzes schon vor Corona-Pandemie festgelegt worden. Neben der zu erwartenden Erhöhung der Impfquoten und der Tatsache, dass z.B. in der Schweiz, in UK oder in Frankreich in Apotheken bereits geimpft wird, trug zu der Entscheidung sicher auch bei, dass laut einer Umfrage in Deutschland jeder zweite Impfwillige bereit ist, sich in der Apotheke impfen zu lassen.
Eine Verabreichung von Impfinjektionen wird bisher im Pharmaziestudium nicht gelehrt. Damit die Impfung auch in der Apotheke sicher ist, muss der/die Impfende (approbiertes pharmazeutisches Personal) vorher eine ärztliche Schulung durchlaufen. Darin soll er/sie z.B. lernen:
Die Impfung in der Apotheke, die mit ersten Modellprojekten begonnen wurde, kann für jeden gesunden Erwachsenen eine einfache und schnelle Angelegenheit sein, muss er doch keine langen Anmelde- und Wartezeiten wie beim Arzt in Kauf nehmen. Bei Vorerkrankungen ist allerdings weiterhin der Weg in eine Arztpraxis ratsam.
Die Apotheker sind sich fachlich laut ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) ‚ihrer Verantwortung und etwaiger Risiken durchaus bewusst‘. Das wird, was das Fachliche betrifft, sicher so sein. Die Frage ist, ob sich die Apotheker dabei auch Gedanken machen um einen für die Impfungen umfassenden Versicherungsschutz. Die Empfehlung der Bundesapothekerkammer, dem Berufshaftpflichtversicherer die Teilnahme am Impfprogramm anzuzeigen, ist dabei nicht ausreichend. Denn nicht bei jedem Apothekenversicherer ist ein Versicherungsschutz für das Impfen ohne Aufpreis oder Leistungsbegrenzungen in der Police enthalten.
In jedem Fall ist eine Überprüfung der Police dringend geboten, um Leistungsverweigerungen im Schadensfall auszuschließen, weil zum Beispiel
Wenn bei der Überprüfung der Police Schwachstellen sichtbar werden, ist es wahrscheinlich, dass der Versicherer bei einer Meldung der Tätigkeitserweiterung kündigt oder einen Beitragszuschlag fordert. Das ist aber kein Grund zur Besorgnis, denn es ist ohne Wenn und Aber möglich, den impfenden Apothekenbetrieb mit einer umfassenden Versicherungslösung abzusichern, die die Impftätigkeit im Standard weitestgehend einbezieht.
Versichert ist im Rahmen der Apothekenversicherung PharmaRisk OMNI bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die Durchführung von gesetzlich erlaubten Impfungen und Testungen (z.B. Grippeschutz, SARS Covid u. dgl.), sofern die durchführende Person einen entsprechenden Eignungsnachweis im Sinne der gesetzlichen Vorgaben hat. Der Versicherungsschutz besteht auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten.
Zu den neuen Aufgaben des Apothekers und somit seinem Berufsbild gehört auch die Digitalisierung des Impfpasses "Digitale Impfstoffzertifikat". Daher ist da Haftungsrisiko bei Vermögensschäden uneingeschränkt mitversichert.
Hinter den drei Allgefahrenversicherungen von ApoRisk steht als Grundgedanke die Risikoabdeckung des Berufsbildes des Apothekers. Das heißt, neben einer Einbeziehung von Impfungen sind bei diesen Apothekenversicherungen auch weitere Risiken automatisch mit abgedeckt, wie z.B. Retaxationen, Warenverderbschäden im Kühlschrank wegen Verschleißfolgeschäden oder sonstigen Ereignissen und andere Gefahren (AllRisk-Deckung).
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits nahezu 5.000 Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.