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    Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

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Das Restrisiko im Apothekenbetrieb

 

Unter Restrisiko versteht man das trotz aller vorgenommenen technischen, verfahrenstechnischen und wirtschaftlichen Risikominderungen verbleibende Risiko einer technischen Anlage, eines Ereignisses, Systems oder eines sonstigen Vermögenswerts.

Risiken sind im Apothekenalltag allgegenwärtig. Sie als Apothekerin oder Apotheker müssen diese branchenspezifischen Risiken zunächst im Rahmen der Risikowahrnehmung überhaupt erkennen und einer Risikoanalyse unterziehen, um sie danach mit ihren Zielen zu konfrontieren. Sind die Risiken im Hinblick auf die Ziele zu hoch, müssen Sie als Apothekeninhaber Risikobewältigung betreiben. Das geschieht konkret durch Risikovermeidung, Risikominderung, Risikokompensation, Risikodiversifizierung, Risikoüberwälzung oder Risikovorsorge.


Sollen diese Maßnahmen das vorhandene Risiko nicht völlig ausschalten, verbleibt das Grenzrisiko. Als Grenzrisiko bezeichnet man die allgemein akzeptierten Gefahren eines technischen Zustandes, Ereignisses oder Prozesses. Notwendige Risikobewältigung führt zum Grenzrisiko, darüber hinaus gehende Risikobewältigung zum Restrisiko. Das Restrisiko ist also stets kleiner als das Grenzrisiko. Ist das vorhandene Risiko dagegen größer als das vertretbare Grenzrisiko, liegt eine Gefahr vor.

Der „Faktor Mensch“ birgt ein schwer zu kalkulierendes Risiko. Neben der möglichen vorsätzlichen Ausnutzung einer technischen Gefahr durch Apothekenmitarbeiter sind auch unbeabsichtigte menschliche Fehler bei mangelnder Sorgfalt nicht auszuschließen.

Risiken gehören zu unserem Leben und lassen sich nicht vollkommen abschaffen. Sie wollen jedoch speziell für den Apothekenbetrieb sorgsam analysiert sein, damit nicht wirklichkeitsfremde Katastrophen-Szenarios den Blick auf die Realität verstellen.

 

Der Restrisiko-Airbag ist für Apotheker ein entscheidender Vorteil!

Sie bringt ein Stück mehr Sicherheit in eine komplizierte Materie. Die PharmaRisk-Police beinhaltet zusätzlich Schäden durch unbekannte Gefahren. Dieser Punkt umfasst alle Schäden, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Dies ist die Besonderheit der Allgefahrenversicherung im Vergleich zu regulären Versicherungen, deren Schutz sich über eine Liste benannter Gefahren erstreckt. Das macht die Abgrenzung zur Katalog-Deckung aus dem Blickwinkel des Versicherungsnehmers deutlich.
Es gilt das Prinzip: Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

Ein beruhigendes Gefühl

Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Gefahren versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich alle bekannten (benannten) und sogar die noch unbekannten (unbenannten) Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

 

Mit der Beste-Leistungs-Garantie zum optimalen Versicherungsschutz

Apotheken zählen in Deutschland zu den bestorganisierten Unternehmen, trotzdem können auch in einem gut geführten Apothekenbetrieb durch den Faktor Mensch Fehler gemacht werden. Damit Sie als Apothekerin oder Apotheker auf Leistungen nicht verzichten müssen, wurde von uns die Beste-Leistungs-Garantie entwickelt. Diese besondere Leistung von ApoRisk kommt erst dann zum Tragen, wenn es eigentlich zu spät ist: nämlich im Schadensfall. Ist der entstandene Schaden nicht oder nicht im gleichen Umfang versichert, kann sich die Apothekerin oder der Apotheker auf diese Garantie berufen. Der Schaden wird dann entsprechend reguliert.

Die Beste-Leistungs-Garantie ist ein attraktiver und wichtiger Bestandteil im Rahmen von Apothekenversicherungen. Geboten ist es dann immer, sich gegen möglichst alle bestehenden Apothekenrisiken abzusichern, was sich bei den verschiedenen Versicherungskonzepten für Apotheken meistens sehr schwierig darstellt. Mit einem Vertrag mit Beste-Leistungs-Garantie sichert man sich den Versicherungsschutz, den die leistungsstärkste Versicherung für die Apothekenbranche im entsprechenden Fall bieten würde.

Um wirklich ein gutes Sicherheitsgefühl aufgrund eines umfassenden Versicherungsschutzes mit allen benötigten Leistungen zu bekommen, bieten sich die Verträge an, die die so genannte Beste-Leistungs-Garantie in ihren Versicherungsbedingungen verankern. Unserem Kenntnisstand nach gibt es derzeit keine anderen Anbieter mit dieser besonderen Vereinbarung. Diese allumfassende Garantie sorgt in einem Schadenfall für eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Das kommt dann zum Tragen, wenn die eigene Versicherung die Leistung verweigert, weil der Schaden angeblich nicht versichert wäre, dieses möglicherweise bei anderen Anbietern in Deutschland aber der Fall ist. Das kann sich dann nicht nur auf die Art des Schadens beziehen, sondern auch auf die Höhe der notwendigen Entschädigungssumme.

Grundsätzlich kann man bei einer Apothekenversicherung mit der Vereinbarung der Beste-Leistungs-Garantie also von einer Kombination aller Leistungen der deutschen Versicherer sprechen, mit der man in jedem Fall abgesichert ist, wenn auch nur ein Versicherungsunternehmen für den Schaden gerade stehen muss.

Die Bestands- und InnovationsGarantie von ApoRisk deckt nahezu alle versicherbaren Schadensfälle ab.


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  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien

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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

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