Das Lexikon mit Begriffen aus der Rechtsschutzversicherung
Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der
Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag
von Bedeutung sind.
Es fasst alle Abgabebestimmungen zusammen: Der Rechtsschutz tritt ein, wenn es im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Die Gewährung des Rechtsschutzes wird unter bestimmten Bedingungen abgelehnt.
a) Es handelt sich um keinen Rechtsschutzfall. Dafür zwei Beispiele: Eine versicherte Reparaturwerkstatt will Rechtsschutz für die Durchsetzung eines an einem Kundenfahrzeug entstandenen Schadens geltend machen. Ein Selbstständiger verfügt nur über Berufs-Rechtsschutz, will diesen aber auch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seiner Hausangestellten anwenden.
b) Der Rechtsschutzfall ist vor Abschluss des Vertrages eingetreten. Ein Beispiel: Wenn Sie 4 Wochen nach Abschluss eines Rechtschutz-Vertrages einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine vor Beginn des Rechtschutz-Vertrages begangene Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird.
c) Der Risikoausschluss. Ein Beispiel: Sie haben gegen das Halte- oder Parkverbot verstoßen,
d) Als Versicherter haben Sie eine Obliegenheit (Verpflichtung) verletzt. Beispiel: Sie unterrichten absichtlich weder Ihre Rechtschutzversicherung noch Ihren Anwalt über die relevanten Umstände eines Rechtsschutzfalles.
e) Beitragszahlungsverzug, Sie verlieren Ihren Rechtsschutz, wenn Sie nach Aufforderung Ihren Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
f) Rechtsschutz kann abgelehnt werden, wenn keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, diesen durchzusetzen (§ 18, Abs. 1 b ARB2002). Oder wenn der Kostenaufwand für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg (§ 18, Abs.1 a) steht. In beiden Fällen können Sie eine Entscheidung über Ihr Rechtsschutz-Begehren durch einen Schiedsgutachter verlangen.
Die Abmeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle (bzw. für
bestimmte Kleinfahrzeuge bei der Haftpflichtversicherung), wenn Ihr
Fahrzeug abgeschafft oder stillgelegt wird.
Wenn kein neues Fahrzeug
angeschafft wird, wird der Beitrag reduziert (§ 11, Abs. 2; ARB2002).
Es gibt auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Einzelvereinbarung eine
Umstellung des Rechtsschutz-Vertrages auf Fahrer-Rechtschutz
vorzunehmen. Handelt es sich um das Letzte Fahrzeug des Versicherten
und wird vor oder während der ersten 6 Monate nach Abschaffung des
Fahrzeuges kein anderes Fahrzeug angeschafft, kann auf Wunsch des
Versicherten der Rechtschutz-Vertrag aufgehoben werden (§ 21, Abs. 9,
ARB2002). Die Stilllegung eines Fahrzeuges für weniger als 6 Monate hat
keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers bzw. auf die
Verpflichtung des Versicherten zur Beitragszahlung.
Ansprüche auf eine Rechtsschutzleistung können ohne schriftliche Genehmigung der Rechtschutz-Versicherung nicht abgetreten werden. Es ist also nicht möglich, einen bestehenden Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung auf ein Mietwagen-Unternehmen, eine Kfz-Reparaturwerkstatt oder an sog. Unfallhelfer jeder Art abzutreten. Damit soll vermieden werden, dass sich die Versicherung mit fremden Personen an Stelle der versicherten Person über Art und Umfang der Rechtsschutzleistung auseinander setzen muss.
ARB sind wie gesetzliche Vorschriften auszulegen. Sind Sie als Versicherter mit der Versicherung uneinig über die Auslegung einzelner Vorschriften - und auch Korrespondenz und Gespräche führen zu keiner Einigung - entscheiden die zuständigen Gerichte.
Rechtsschutz besteht beim Vorwurf einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit. Dazu gehören Steuerordnungswidrigkeiten, aber nicht Verstöße gegen das Verkehrsrecht.
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Ihre privatrechtlichen Interessen, insbesondere aus Verträgen.
Einige Beispiele: Ansprüche auf Vertragserfüllung wie Zahlung des Kaufpreises, Lieferung bestellter Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Wertersatz für nicht gelieferte Ware. Ansprüche auf Gewährleistung wie Nachbesserung eines schlecht reparierten Gegenstandes; Ansprüche auf Minderung, z.B. Herabsetzung des Kaufpreises wegen mangelhafter Ware.
Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Mitgliedschaften (Beispiel Beitragsstreitigkeiten) in Vereinen und vergleichbaren Organisationen (etwa in Jagd- und Fischereigenossenschaften) werden hier nicht vertreten, weil es sich dabei nicht um ein privatrechtliches Schuldverhältnis handelt.
Risikoausschlüsse:
Ebenfalls nicht unter die Allgemeinen
Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht fallen Arbeitsverträge sowie
Miet- und Pachtverträge über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Dafür gibt es den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtschutz. Streitfälle bei der kurzfristigen Anmietung
von Hotelzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen werden allerdings dem
Privat-Rechtschutz zugeordnet.
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige ist grundsätzlich kein
Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen, weil
das Risiko für die Versicherung nur schwer überschaubar ist. Eine
Ausnahme: bereits bestehende Rechtschutz-Verträge sowie
Rechtsschutz-Verträge mit selbstständigen Ärzten.
In beiden Fällen
erstreckt sich der Allgemeine Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht
jedoch nicht auf die Wahrnehmung aus Versicherungsverträgen.
Dieser fordert zwar für Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine Schadenersatzansprüche ab. Dafür ist die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig. Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.
Neben reinem Schadenersatz wird diese Versicherung auch für Sie tätig, wenn es darum geht, dass ein anderer eine fortdauernde Handlung unterlassen soll, die Sie schädigt. Etwa die starke Geruchsentwicklung durch einen benachbarten Betrieb oder wiederholte Lärmverursachung durch einen Nachbarn.
Wenn noch kein Schaden entstanden, ein solcher aber zu befürchten ist, gibt es den vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung.
In diesem Fall wird Rechtsschutz gewährt zur Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechtes. Für Steuer-Straftaten besteht kein Rechtsschutz, weil diese nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Steuerhinterziehung). Sie fallen damit unter den generell geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss. Für Steuer-Ordnungswidrigkeiten (siehe dort) gilt dies nur eingeschränkt.
Der Allgemeinen Straf-Rechtsschutz deckt die folgenden Strafvollstreckungsmaßnahmen ab: Gnadenverfahren, Strafaussetzungsverfahren, Strafaufschubverfahren und Zahlungserleichterungsverfahren, soweit Sie als Versicherter nicht mit einer Geldstrafe oder -buße unter 250,-? bestraft wurden (§ 5, Abs. 3 f ARB 2002). Der Allgemeine Straf-Rechtschutz ist Bestandteil des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes. Wichtig: Beachten Sie jedoch den Ausschluss von Vorsatztaten.
Fahrzeuge, die von Motorfahrzeugen mitgeführt werden, also auch Wohnwagen und Auflieger, müssen Sie im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes nach spezieller Tarifposition versichern. Auf Gegenstände im Anhänger, insbesondere Ladung, erstreckt sich der Rechtsschutz nicht. Nicht als Anhänger im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) gelten nicht zulassungspflichtige Anhänger und Container, Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Geräte u.ä. Diese werden vom Berufs-Rechtsschutz abgedeckt.
Rechtliche Grundlage ist meistens ein Anstellungsvertrag. Rechtschutz besteht, soweit nicht die Rechtsbeziehungen zwischen juristischen Personen und ihren gesetzlichen Vertretern geregelt werden.
Die Antragsbindefrist gilt meist nur für den Abschluss von
Neuverträgen. In diesen Fällen erhalten Sie bei der Antragsaufnahme
üblicherweise die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und die gesetzlich
vorgeschriebene Verbraucherinformation ausgehändigt, sodass ein
Widerspruch nicht in Betracht kommt und die in anderen Fällen
vorgesehene Widerspruchsfrist nicht mit der Antragsbindefrist
kollidieren kann. Die Antragsbindefrist beträgt 1 Monat und beginnt mit
Ablauf der für einen möglichen Widerruf vorgeschriebenen 14-Tagesfrist.
Eine
wirksame Annahmeerklärung seitens der Versicherung liegt erst dann vor,
wenn sie Ihnen - meist in Form des Versicherungsscheines - zugegangen
ist.
Handelt es sich um eine Vertragsänderung und werden Ihnen deshalb die ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) und die Verbraucherinformation üblicherweise erst mit dem Versicherungsschein übersandt, entfällt die Antragsbindefrist. Dann steht Ihnen für die Dauer von 14 Tagen nach Erhalt der genannten Unterlagen ein Recht auf Widerspruch zu.
ARB sind wie gesetzliche Vorschriften auszulegen. Sind Sie als Versicherter mit der Versicherung uneinig über die Auslegung einzelner Vorschriften - und auch Korrespondenz und Gespräche führen zu keiner Einigung - entscheiden die Gerichte.
Arbeitnehmer sind alle Personen, die auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrages für den Arbeitgeber und nach dessen Weisungen zur Arbeit verpflichtet sind (insbesondere auch leitende Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten). Dazu gehören auch sog. arbeitnehmerähnliche Personen, die trotz Selbstständigkeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber stehen (z.B. Heimarbeiter).
Dieser wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen: Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld - aber auch Streitigkeiten der Arbeitnehmer untereinander.
Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverträgen
Damit sind Maschinen bezeichnet, die vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen.
Sind sie nicht Kfz-zulassungspflichtig oder werden sie trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt (in Kiesgruben, auf Flughäfen usw.), fallen sie wie stationäre Maschinen unter den Berufs-Rechtschutz. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst fahrbar sind oder von Motorfahrzeugen mitgeführt werden, wie z.B. Walzen, Pflüge, Eggen. Rechtsschutz für vertragliche Auseinandersetzungen setzt den Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht voraus.
Sind die Arbeitsmaschinen als Kfz zugelassen (z.B. Hub- und Gabelstapler sowie Geräteträger für Land- und Forstwirtschaft), werden sie wie Sonderfahrzeuge behandelt und sind im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes zu versichern.
Umfasst alle Vorschriften im Zusammenhang mit in abhängiger Tätigkeit geleisteter Arbeit. Sie finden diese in einer Vielzahl von Gesetzen, so z.B. in den Vorschriften über Dienstverträge im BGB, HGB (Handelsgesetzbuch), in der Gewerbeordnung oder im Betriebsverfassungsgesetz.
Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt.
Der
Begriff des Arbeitsverhältnisses geht übrigens über den Arbeitsvertrag
hinaus. Gegenstand können daher auch Auseinandersetzungen bezüglich
Arbeitgeber-Darlehen, Bereitstellung eines Dienstwagens u.ä.
Zum Arbeitsverhältnis gehören auch Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dessen Eigenschaft als Betriebsrat, soweit sein Arbeitsverhältnis berührt wird.
Dieser liegt vor, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten müssen, übrigens auch wenn ausschließlich Deutsche beteiligt sind. Die Bearbeitung von Auslandsschäden kann auf Grund der z.T. erheblichen Rechtsunterschiede (z.B. der Verkehrsvorschriften) und der längeren Abwicklungszeit nicht mit der von Inlandsschäden verglichen werden.
Wichtig: Anwalts- und Gerichtskosten werden selbst bei voller Durchsetzung der Ansprüche häufig nicht oder nur teilweise von der Gegenseite erstattet.
Bezeichnung für das Versicherungsentgelt in der Sozial- und Individualversicherung. Beitrag und Prämie werden erst seit einigen Jahren synonym verwendet - bis dahin verlangten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Beiträge und Aktiengesellschaften Prämien für den gebotenen Versicherungsschutz.
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind risiko- und leistungsbezogen. Sie sind vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten abhängig.
Nach dem Äquivalenzprinzip gleichen sich Beiträge und Versicherungsleistungen in der PKV aus. Es gilt eine Staffelung nach dem Eintrittsalter, aber keine Beitragserhöhung aufgrund des Älterwerdens. Der Beitrag der Frau ist infolge häufiger und aufwändiger Erkrankungen auch bedingt durch das Geburtskostenrisiko höher.
Der Beitrag muss so bemessen sein, dass er allen voraussichtlich zu erwartenden vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. Dies geschieht durch statistische Untersuchungen über Ursachen, Umfang und Häufigkeit der Schäden.
Der Versicherungsschutz kann bedarfsgerecht gewählt werden. Durch Selbstbeteiligungen kann der Beitrag reduziert werden.
Der Bruttobeitrag setzt sich in der PKV aus Risikoanteil, Sparanteil (Alterungsrückstellung) und Kostenanteil (Abschluss-, Verwaltungs- und Schadenregulierungskosten) zusammen. Darüber hinaus wird ein Sicherheitszuschlag kalkuliert, um Schwankungen im Schadenverlauf über mehrere Jahre auszugleichen.
Für Kinder und Jugendliche werden so genannte Risikobeiträge (ohne Alterungsrückstellungen) erhoben. Daher ist eine Umstufung des Tarifbeitrages bei der Altersgrenze 15/16 bzw. 20/21 Jahre erforderlich (jeweils am 1. Januar des Jahres, in dem der Versicherte das 16. bzw. das 21. Lebensjahr vollendet).
Für
den Versicherungsnehmer (VN) besteht eine Pflicht zur Beitragszahlung
(§35 Versicherungsvertragsgesetz/VVG). Erste vertragsgemäß für den
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu
entrichtender Beitrag ist die so genannte Erstprämie. Ihre Zahlung
definiert nach der Einlösungsklausel den materiellen
Versicherungsbeginn und damit den Zeitpunkt, ab dem Anspruch auf
Leistungen des Versicherers besteht. Wird die Erstprämie nicht
fristgerecht gezahlt, so hat der Versicherer das Recht vom Vertrag
zurückzutreten. Als Rücktritt gilt auch, wenn der Versicherer seinen
Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend macht (§
38 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz/VVG). Da der Versicherungsschutz
mit der Zahlung der Prämie gekoppelt ist, besteht für den
Versicherungsnehmer in der Regel bis zum Rücktritt des Versicherers
kein Versicherungsschutz.
Wird eine Folgeprämie nicht gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag nach qualifizierter Mahnung kündigen.
Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
Bundesgesetz, welches das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt: insbesondere die Erstellung und Durchführung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und alle damit verbundene Verfahrensfragen.
Das Baurisiko, d.h. alle Rechtsstreitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Bau, Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie, ist in der Rechtsschutzversicherung auf Grund des hohen Risikos für den Versicherer nicht versicherbar und fällt daher unter den wichtigsten Ausschlüssen. Dazu zählen die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, die bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils sowie die Finanzierung aller derartiger Vorhaben. Der Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt dagegen nicht unter den Baurisiko-Ausschluss. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anschaffungen, wie etwa Einbauküchen, Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper etc. sind nicht ausgeschlossen.
Für Beamte gibt es auch in der Rechtschutzversicherung günstige Tarife. Diese Beamtentarife können Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter von Behörden und überstaatlichen sowie zwischenstaatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, sofern die Tätigkeit für diese mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit beansprucht und sie eine Entlohnung erhalten. Dazu zählen auch Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (nicht Wehrpflichtige) sowie Angehörige des Bundesgrenzschutzes, Pensionäre und Rentner, die vor Eintritt in ihren Ruhestand den Sondertarif für Beamte in Anspruch nehmen konnten sowie versorgungsberechtigte Witwen des genannten Personenkreises, sofern sie nicht berufstätig sind.
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) können von der Versicherung an die realen Verhältnisse angepasst werden. Das tritt z.B. zu, wenn ein Gesetz geändert wurde, auf dem die ARB beruhen, sich Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis der zuständigen obersten Bundesbehörden auf den Rechtsschutzvertrag auswirken, die ARB zu Zweifeln in der Auslegung Anlass geben oder einzelne Vorschriften unwirksam sein sollten. Ihre Versicherungsgesellschaft muss Ihnen jede Änderung ankündigen und Ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen. Dabei müssen sowohl Ihre ursprüngliche Absicht als auch die der Versicherung berücksichtigt werden. Schließlich muss eine Änderung dem Versicherten wirtschaftlich und rechtlich zumutbar sein.
Kann erfolgen:
wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages oder weil der Versicherte im Versicherungsantrag nicht alle Umstände angegeben hat, die für die Risikoübernahme notwendig sind (unzutreffende Angabe der Lohnsumme, der Beschäftigtenzahl, des Umsatzes, einer Vorversicherung).
Interessant: Für Rechtschutz-Fälle die vor Vertragsablauf entstanden sind, jedoch erst nach Vertragsbeendigung gemeldet werden, besteht Deckung. Der Rechtschutz-Fall muss dann aber dem Versicherer spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Der Versicherungsschutz wird zu dem aus dem Versicherungsantrag ersichtlichen Zeitpunkt, ab dem auch der Beitrag berechnet wird, bzw. nach Ablauf der Wartezeit wirksam.
Für Behörden gibt es einen Sondertartif, und zwar für:
Entgelt, das der Versicherte an die Versicherung zahlt. Der Rechtsschutz-Beitrag (einschließlich Versicherungssteuer und Nebenkosten) wird jährlich berechnet. Bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag berechnet.
Gibt dem Versicherer die Möglichkeit, die Beiträge für laufende Versicherungsverträge anzupassen, wenn eine wesentliche Änderung bezüglich der Leistungen der Versicherung eingetreten ist, z.B. erhöhte Aufwände. Etwa auf Grund von Rechtsanwalts- und Gerichtskostenerhöhungen oder inflationärer Tendenzen.
Ein erhöhter Beitrag darf aber den zur Zeit der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht übersteigen. Bei jeder Beitragserhöhung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutz ändert, hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
Die Versicherung kann Ihnen Beiträge zurück zahlen, vorausgesetzt , dass in dem Zeitraum kein Schadenfall eingetreten ist.
Diese Möglichkeit gibt es jedoch in der Rechtschutzversicherung nicht.
Dabei geht es um die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch den Rechtsanwalt oder Notar auf folgenden Gebieten
Also für die beiden wesentlichen Rechtsgebiete, für die ein umfassender Rechtschutz nicht gewährt werden kann. Die Beratung kann nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Geht die Tätigkeit des Rechtsanwalts über die Erteilung des Rates bzw. der Auskunft hinaus, wie etwa Abfassen eines Schreibens, Gespräch mit dem Anspruchsgegner, entfällt der Rechtschutz auch für die gewährte Beratung. Als Versicherter sind Sie übrigens innerhalb des Beratungs-Rechtschutzes weder in der Auswahl Ihres Rechtsanwalts noch in der Anzahl der Beratungen beschränkt. Beratungs-Rechtschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtschutzes.
Ausdehnung des früheren Armenrechtes (jetzt Prozesskostenhilfe) auf die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Die Beratungshilfe wird auf Antrag vom Amtsgericht bewilligt, wenn die für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftliche
Bezeichnet den Fahrer, der zum Zeitpunkt eines Rechtschutzfalles das Fahrzeug mit Einverständnis des sog. Verfügungsberechtigten lenkt. Dieser muss nicht Eigentümer oder Halter sein. War der Fahrer jedoch nicht zum Führen des Fahrzeuges berechtigt, besteht kein Versicherungsschutz. Rechtsschutz erhalten jedoch diejenigen versicherten Personen, die keine Kenntnis hatten, dass der Fahrer nicht zum Führen des Fahrzeuges berechtigt war.
Beispiel : Ein bei Ihnen angestellter Fahrer überlässt Ihr Fahrzeug einem Dritten, obwohl Sie ihm es verboten haben. Wird gegen Sie und Ihren angestellten Fahrer polizeilich ermittelt, erhalten nur Sie Rechtsschutzdeckung.
Rechtschutz für den beruflichen Bereich: Gilt für Selbstständige, Firmen und Nichtselbstständige.
Für Selbstständige umfasst der Berufs-Rechtschutz die Leistungsarten:
Außerdem enthält der Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige:
Der Berufs-Rechschutz schützt Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes, sonstigen Unternehmens oder als freiberuflich Tätiger. Er erstreckt sich ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind. Als Versicherter erhalten Sie sowie die mitversicherten Personen - Rechtsschutz für alle Rechtschutz-Fälle, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Also auch als Fahrzeuginsasse auf Dienstfahrten jeder Art (einschl. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz) oder als Mitfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen muss jedoch ein gesonderter Verkehrs-Rechtschutz vorliegen.
Welche Rechtschutzarten sind enthalten?
Der Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Aber er erstreckt sich auf Fahrzeuge, die nicht Kfz-zulassungspflichtig sind oder trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt werden dürfen, weil sie vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen und deshalb als Arbeitsmaschinen gelten.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die einzelnen Berufszweige. Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften fallen unter den Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auszubildende und Familienangehörige, die im Betrieb des Versicherten tätig sind. Tätigkeit kann auch nur vorübergehend oder unentgeltlich sein.
Bestandskraft entspricht der Rechtskraft = mit anderen Worten der Unanfechtbarkeit eines Bescheides. Gilt für Bescheide der Verwaltungsbehörden.
Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug muss den technischen Vorschriften entsprechen. Das bezieht sich auf alle für den Betrieb des Fahrzeuges wichtigen Einzelteile. Technische Veränderungen des Fahrzeuges - etwa das Anbringung eines Spoilers - haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge - und damit automatisch die Beendigung der Zulassung.
Bundeseinheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungsunternehmen. Sitz ist Bonn. Die BAFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen. Ziel der staatlichen Aufsicht ist, zu gewährleisten, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten. Die Aufsicht erstreckt sich daher in erster Linie auf eine ständige Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.
Kunden des Finanzdienstleistungssektors, also Kunden von Versicherungen, Banken etc., können sich bei Problemen mit einem unter der Aufsicht stehenden Unternehmen direkt an die Bundesanstalt wenden.
Ehemalige bundeseinheitliche und staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Im Mai 2002 wurde das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) integriert.
Schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber einem Gläubiger, für die Erfüllung der Schuld eines Dritten einzustehen.
Gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er enthält eine Aufzählung aller Tatbestände, bei deren Zuwiderhandlung eine Geldbuße vorgesehen ist und setzt deren jeweilige Höhe fest. Für das gesamte Bundesgebiet gilt eine einheitlichen Handhabung; ist deshalb auch für die Gerichte verbindlich. Geldbußen ab 40,- ? werden in das Verkehrszentralregister eingetragen.
Verfahren zur Verfolgung von Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Rechtsschutz für Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten - also kein Rechtsschutz für Personen, die von der Datenverarbeitung anderer Personen betroffen werden und sich dagegen schützen wollen. Somit kein Rechtschutz für das Geltendmachen von Ansprüchen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten.
Der Daten-Rechtsschutz besteht aus:
Der Daten-Rechtschutz ist in der Regel in den Rechtschutz-Produkten für Selbständige, Firmen und Vereine enthalten.
Deckungsklage kann der Versicherte gegen die Versicherung anstreben, indem er einen Versicherungsanspruch geltend macht. Für Deckungsklagen gegen eine andere als die eigene Versicherung wird im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts Rechtsschutz gewährt.
Betrifft Auseinandersetzungen über dienst- oder versorgungsrechtliche Ansprüche; dies kommt vor allem für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Betracht. Dann besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Arbeits-Rechtschutzes.
Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (als Arbeitgeber) und Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes (als Arbeitnehmer). Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis entspricht dem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis und wird für Arbeitnehmer im Rahmen des Berufs-Rechtschutzes vom Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Für alle Auseinandersetzungen zuständig sind Verwaltungsbehörden und -gerichte.
Das ist das Recht auf die direkte Herrschaft über eine Sache. Im Gegensatz zu den Vorschriften über schuldrechtliche Verträge wirkt es nicht nur zwischen den Vertragspartnern, sondern allgemein. Das bedeutet, dass der Inhaber eines solchen Rechtes gegenüber jedem Dritten, der sein Recht beeinträchtigt, einen Herausgabe-, Abwehr- oder Unterlassungsanspruch hat.
Die wesentlichen Ausprägungen:
Für bewegliche Sachen gilt der Rechtschutz für Vertrags- und Sachenrecht; für Grundstücke der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz.
Kurzbezeichnung für die gesetzliche Möglichkeit, Schadenersatzansprüche auf Grund eines Verkehrsunfalls direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers - und nicht nur gegen den Schädiger selbst - geltend zu machen und einzuklagen.
Ist eine spezielle Rechtschutz-Form für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht. Das Standesrecht gilt für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Lotsen, einzelne Handwerkerinnungen, u.a. Es tritt ein, wenn die Spezialbestimmungen, die für diese gelten, verletzt werden:
Ist ein Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter und wird im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes geregelt. Es richtet sich gegen Beamte, Richter, Notare, Bundeswehrangehörige u.a., denen Dienstvergehen zum Vorwurf gemacht werden. Als Dienstvergehen bezeichnet werden schuldhafte Verletzungen der typischen, mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten.
Betraft werden können diese mit Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung oder Entfernung aus dem Dienst. "Disziplinar"- Maßnahmen gegen Studenten und Schüler sind keine Disziplinar-Verfahren im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen). Sie dienen ausschließlich dazu, einen geordneten Ablauf der Ausbildung zu erhalten.
Rechtsschutz besteht im Rahmen von Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz, jedoch nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz.
Neben der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (=
Dienststrafverfahren) ist auch ein Strafverfahren wegen der gleichen
Handlung denkbar. In diesen Fällen trägt der Versicherer die Kosten für
beide Verfahren.
Vorsatztaten sind jedoch von Strafverfahren ausgeschlossen.
Liegt vor, wenn Sie als Versicherter für dasselbe Risiko mehrere
Rechtschutz-Verträge - meistens bei verschiedenen Versicherungen
abgeschlossen haben.
Dabei hat der ältere Rechtschutz-Vertrag den
Vorrang vor dem jüngeren. Der jüngere Vertrag wird aufgehoben, wenn der
Versicherte die Beendigung der Doppelversicherung beantragt hat. Sind
Sie doppeltversichert und es tritt ein Rechtschutz-Fall ein, erhalten
Sie die Ihnen zustehende Versicherungsleistung (Rechtsanwalts-,
Gerichtskosten usw.) in jedem Fall nur einmal. Die beteiligten
Versicherer übernehmen die Versicherungsleistung anteilig.
Juristische Bezeichnung für alle Personen, die nicht Partner des Rechtschutz-Vertrages, also weder Versicherter noch Versicherungsunternehmer sind. Dazu zählen auch alle mitversicherten Personen.
Gehört wie das gesamte Eherecht zum Familienrecht.
Als Einheitsvertrag gilt jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlicher Prämienfälligkeit und einheitlichem Vertragsablauf. Daraus ergibt sich: dieser Vertrag kann nur von Versicherung und Versichertem gemeinsam gekündigt werden. Mehrere Einheitsverträge können in einem Rechtschutz-Antrag und einer Rechtschutz-Police gebündelt werden. Zusatzrisiken zu einem Einheitsvertrag (z.B. zusätzliches Fahrzeug) können nur zu den Bedingungen des zu Grunde liegenden Vertrages (insbesondere Fälligkeit und Vertragsablauf) versichert werden.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren können - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür stimmen - jederzeit eingestellt werden. Die Kosten des Verfahrens einschl. der Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung werden dann generell der Staatskasse auferlegt. Das Gericht hat jedoch einen recht großen Ermessensspielraum, eine andere Kostenentscheidung zu treffen - und damit den Betroffenen selbst mit diesen Kosten zu belasten.
Diese Kosten trägt der Rechtsschutz, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
Gerichtliche Maßnahme, die einen Rechtsanspruch sichern soll, wenn
dessen Verwirklichung vereitelt oder erschwert zu werden droht.
Beispiel
: Bei Ausschachtungsarbeiten im Tunnelbau droht ein benachbartes
Gebäude einzustürzen. Wenn der befürchtete Einsturz tatsächlich
eintritt, kann die Ursache (der Tunnelbau) nicht mehr oder nur noch
schwer nachgewiesen werden. Dann ergeht eine einstweilige Verfügung.
Rechtmäßiger hoheitlicher Eingriff in das Eigentum im Interesse der Allgemeinheit, allerdings gegen eine Entschädigung. Im Enteignungsverfahren wird jedoch oftmals wegen der Höhe der Entschädigung geklagt, dafür wird kein Rechtschutz gewährt.
Jede für geleistete Arbeit bestimmte Vergütung: also nicht Bafög-Leistung, Unterhaltszuschuss, Wehrsold oder Entschädigung für kurzfristig verpflichtete Zeitsoldaten (bis zu 2 Jahren). Wenn unverheiratete, volljährige Kinder eine solche Vergütung für eine dauerhafte berufliche Tätigkeit, sind sie im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes nicht mehr mitversichert.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann entzogen, wenn Sie sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweisen. Zum Beispiel, wenn Sie in erheblichem Umfang gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt durch:
Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel ist oft ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich. Die entstehenden Kosten werden nur dann vom Rechtsschutz übernommen, wenn das Gutachten von der Verwaltungsbehörde angefordert wurde.
Und wenn die Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen wurde? In dem Fall springt der Rechtsschutz ein und hilft Ihnen, Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen (etwa Verdienstausfall, erhöhte Fahrtaufwendungen usw.). Dabei gilt der Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz.
Das Erbrecht regelt sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Dafür gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz. Dazu zählen Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, über Testament, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein. Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht Teil des Erbrechts; hierfür besteht Rechtschutz im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Genauer Wortlaut: "hinreichende Aussicht auf Erfolg". Wird von der Versicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten regelmäßig unterstellt. Es sei denn, wesentliche Aspekte lassen annehmen, dass das Begehren des Versicherten rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Übrigens : Der Versicherer hat kein Recht, Ihre Erfolgsaussichten in Straf- und Ordnungswidrigkeiten -Verfahren oder in Disziplinar- und Standesrechtsangelegenheiten zu prüfen.
Dabei geht es um die Vertragserfüllung durch die Partner eines Vertrages. Etwa bei Kaufvertrag Lieferung durch Verkäufer und Kaufpreiszahlung des Käufers. Rechtsschutz wird gewährt bei Nichterfüllung aller Ansprüche, die im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts, des Arbeits-Rechtschutzes sowie im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz vorkommen können.
Ist dem Straf- und Bußgeldverfahren vorgeschaltet: Dabei wird festgestellt, ob gegen einen Betroffenen behördlich vorzugehen ist. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei geführt, die auch das Ermittlungsverfahren einleiten.
Beitrag für das erste Versicherungsjahr - bei Ratenvereinbarungen erste Beitragsrate. Zahlen Sie als Versicherter nicht rechtzeitig, können Sie Ihren Versicherungsschutz bis zum Zeitpunkt der verspäteten Zahlung verlieren.
= Eigentumserwerb. Erfolgt mit Aushändigung des Fahrzeuges an den Käufer. Der Kaufvertrag kann zeitlich unabhängig vom Erwerb abgeschlossen werden.
Rechtsschutz z.B. für Schadenfälle bei Ein- und Aussteigen, Auf- und Abladen auf oder neben Fahrzeug, Reparatur am liegen gebliebenen Fahrzeug.
Schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Fahrer aller Ihnen nicht gehörenden und nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger.
Der Rechtschutz enthält:
Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen oder auch Genehmigung für das Führen von Luft- und Wasserfahrzeugen. Art und Inhalt der Fahrerlaubnis ergeben sich aus der amtlichen Bescheinigung (Führerschein).
Ersterwerber des Führerscheins erhalten Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre, verlängert sich nach einem Verstoß um weitere 2 Jahre. In dieser Zeit kann die Verwaltungsbehörde bei Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen nach ihrem Ermessen 3 unterschiedliche verkehrserzieherische Maßnahmen anordnen. Für diese besteht uneingeschränkter Rechtschutz:
Wichtig: Eine ausländische Fahrerlaubnis wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbefristet anerkannt.
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz auch auf Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller nicht versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel. Der Rechtschutz beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges.
Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt.
Beispiel : Einem auf dem Gerüst arbeitenden Maurer rutscht ein Ziegelstein, den er nicht fest genug angefasst hat, aus der Hand. Ein Passant wird verletzt.
Für alle fahrlässig begangene Straftaten wird im Allgemeinen Straf-Rechtsschutz und im Verkehrs-Straf-Rechtsschutz Deckung gewährt.
Fällt unter Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz.
Muss auf Grund behördlicher Anordnung geführt werden: Für jede Fahrt ist einzutragen, wer das Fahrzeug gefahren hat.
Verbot, ein bestimmtes oder jedes Kfz im Straßenverkehr zu fahren. Meist nach einer Ordnungswidrigkeit: Kann für 1-3 Monate von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder vom Strafgericht ausgesprochen werden. Damit ist aber kein Entzug der Fahrerlaubnis verbunden; der Führerschein wird lediglich amtlich verwahrt.
Alte Bezeichnung für jetzigen Verkehrs-Rechtsschutz. Der Rechtsschutz bezieht sich auf ein im Versicherungsschein bezeichnetes Fahrzeug. Daraus folgt, dass neben dem Versicherten - in der Regel Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeuges - jeder Mieter, Entleiher, Leasingnehmer, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse des Fahrzeuges mitversichert ist (§ 21, Abs. 3).
Als besondere Form des Verkehrs-Rechtsschutzes gilt der Fahrzeug-Rechtsschutz auch für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Zum Beispiel als Fahrer jedes Fahrzeuges, als Fahrgast, als Fußgänger und als Radfahrer.
Fahrzeug-Rechtschutz besteht aus:
Ausnahme : Auf Gegenstände im Fahrzeug, beispielsweise die Ladung, erstreckt sich der Fahrzeug-Rechtschutz nicht.
Dies sind: alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger. Sämtliche nicht motorangetriebene Fahrzeuge (außer Anhänger) fallen demnach nicht unter den Fahrzeugbegriff.
Durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmter Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger Geldleistung fordern kann.
Frühere Bezeichnung für Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtschutz und Verkehrs-Rechtschutz für Lohn- und Gehaltsempfänger.
Frühere Bezeichnung für die Kombination von Privat- und Berufs-Rechtsschutz.
Für das Familienrecht, das sämtliche Rechtsvorschriften über die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen zum Inhalt hat, gibt es nur Beratungs-Rechtschutz. Familienrecht regelt z.B. Eheschließung, Ehescheidung, eheliches Güterrecht, Unterhaltspflicht, Recht des nicht ehelichen Kindes.
Name, unter dem ein im Handelsregister eingetragener Kaufmann oder ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt. Braucht nicht mit dem Namen des Inhabers identisch zu sein. In Firma soll die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird zum Ausdruck gebracht werden (z.B. AG, KG, GmbH).
Nicht im Handelsregister eingetragene kleinere Unternehmen, z.B. Gemüsegeschäft, Zigarettenladen u.a. tragen keine Firmenbezeichnung im Rechtssinne. Auch Selbstständige und freiberufliche Unternehmen, wie Rechtsanwälte, Ärzte, sind keine Inhaber von Firmen.
Alte Bezeichnung für Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine.
Zusammenlegung von zersplittertem oder unwirtschaftlich geformtem ländlichem Grundbesitz nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Flurbereinigungsverfahren fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Jeder Beitrag, der nach dem Erstbeitrag fällig ist. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlen Sie den Folgebeitrag nicht bei Fälligkeit, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für Rechtsschutz-Fälle, die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht keine Deckung, wenn Sie Ihren Beitrag nicht vor dem Rechtsschutz-Fall gezahlt haben und Sie auf diese Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurden.
Das Fahrzeug, das im Verkehrs-Rechtsschutz bei Wegfall des versicherten Fahrzeuges an dessen Stelle tritt (früher: Ersatzfahrzeug). Sie müssen der Versicherung den Wagniswegfall innerhalb von 2 Monaten mitteilen und das Folgefahrzeug benennen. Anderenfalls kann die Versicherung den Rechtsschutz ablehnen.
Der Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug beginnt mit dem Erwerb (Aushändigung an den Versicherten). Ist der Kaufvertrag jedoch bereits vor dem Erwerb abgeschlossen (Lieferfristen), wird Verkehrs-Vertrags-Rechtsschutz auch für Auseinandersetzungen aus dem Kaufvertrag gewährt.
Im Verkehrs-Rechtsschutz bedarf es keiner Folgefahrzeugregelung, da sich der Rechtsschutz auf alle (auch künftig) auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge erstreckt - gleichgültig, ob es sich um Folgefahrzeuge oder zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge handelt.
Anordnung eines Freiheitsentzuges - erfolgt durch das Strafgericht. Mindestmaß: 1 Monat; Höchstmaß: Lebenslänglich. Ersatzfreiheitsstrafe wird für den Fall einer uneinbringlichen Geldstrafe verhängt.
Die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist die gerichtliche Tätigkeit außerhalb der Prozessgerichtsbarkeit (= streitige Gerichtsbarkeit). Hierzu zählen z.B. Vormundschafts-, Nachlass- (Testamentseröffnung, Erbscheinerteilung), Registersachen (Vereins-, Güterrechts-, Handelsregister), Wohnungseigentums- und Grundbuchangelegenheiten, Beurkundungswesen, Angelegenheiten der Hausratsteilung, Personensorgerecht sowie Verfahren vor Landwirtschaftsgerichten.
Amtliche Bescheinigung über das Bestehen der Fahrerlaubnis. Muss beim Führen von Kraftfahrzeugen stets mitgeführt werden. Bei Verstößen (z.B. Vergessen oder Verlegen des Führerscheins) wird Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes gewährt.
Frühere Bezeichnung für Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Frühere Bezeichnung für den zum Verkehrs-Rechtschutz und zum Fahrer-Rechtsschutz gehörenden Rechtsschutz für alle Fälle der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Fußgängereigenschaft endet z.B.
Radfahrereigenschaft endet z.B.
Rechtsschutz besteht aus:
Sie ist eine prinzipiell im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz selbstständig zu versichernde Einheit. Gehört Ihre Garage jedoch zu einer Rechtsschutz-versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit, umfasst dieser Rechtschutz-Vertrag auch die Garage. Das Gleiche gilt für Kfz-Abstellplätze.
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Benutzung eines sog. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges "zum vorübergehenden Gebrauch" eingeschlossen. Damit erhalten Sie - wenn Sie vorübergehend auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen - weiterhin uneingeschränkten Verkehrs-Rechtsschutz. Gilt aber auch für die Fälle, in denen Sie kurzfristig (z.B. auf Reisen) ein zusätzliches Fahrzeug anmieten. Lediglich bei regelmäßiger Anmietung eines Fahrzeuges müssten Sie dafür einen selbstständigen Rechtsschutz-Vertrag abschließen.
Versicherungstechnischer Ausdruck für die Möglichkeit, im Versicherungsfall materielle Verluste tragen zu müssen. Diese Gefahr übernimmt der Versicherer entsprechend seinem im Versicherungsvertrag gegebenen Leistungsversprechen.
Erhöhung der Gefahr entsteht durch einen nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstand, durch den ein Rechtsschutzfall wahrscheinlicher oder der Umfang der zu erbringenden Leistung durch die Versicherung eventuell größer wird. Beispiele: höhere Lohnsumme, größere Anzahl der Mitversicherten, höhere Pacht, größere landwirtschaftlich genutzte Fläche u.a.
Weitere Beispiele zum Vergleich: Im Verkehrs-Rechtsschutz tritt ein
Lkw mit über 4 t Nutzlast an die Stelle eines kleineren Lkw. Aber
nicht: Ein Kombi-Wagen tritt an Stelle eines Pkws, weil nach Tarif der
gleiche Beitrag.
In einer Kfz-Reparaturwerkstatt erhöht sich die Beschäftigtenzahl von 9 auf 11.
Sie sind verpflichtet, bei einer Gefahrerhöhung die zur Berechnung des erhöhten Beitrages erforderlichen Angaben Ihrer Versicherung mitzuteilen. Und zwar innerhalb eines Monats nach Aufforderung. Sonst kann die Versicherung die Leistung kürzen bzw. bei Unterlassung der Meldung eines zusätzlichen Fahrzeuges die Leistung für das nicht gemeldete Fahrzeug ablehnen. Davon abgesehen steht der Versicherung der Tarifbeitrag für das erhöhte Risiko ab Eintritt der höheren Gefahr zu.
Mit Geldbußen werden Ordnungswidrigkeiten geahndet. Eine Erstattung durch die Versicherung kommt - wie auch bei Strafen - ausnahmslos nicht in Betracht. Auch dann nicht, wenn die Zahlung der Geldbuße Gerichtskosten ausgleichen soll.
Ihr Rechtsschutz erstreckt sich nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen auf Europa (einschließlich der im Mittelmeer gelegenen Inseln). Er besteht weiterhin in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches. Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz in dem genannten Bereich zuständig sein.
Weltweiter Versicherungsschutz besteht bei einem maximal sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt bis zu einem in den Bedingungen festgelegten Höchstbetrag. Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Eingeschränkt ist jedoch der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-Rechtsschutz und Steuer-Rechtschutz, und zwar auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Im Beratungs-Rechtsschutz besteht Rechtschutz nur, wenn ein deutscher Rechtsanwalt den Rechtsrat erteilt.
Schaden, bei dem der Träger von Vererbungsanlagen in Mitleidenschaft gezogen wird. Hierfür besteht nur Rechtsschutz, wenn der Schaden auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen ist.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wird als "gerichtlich" bezeichnet, wenn sie vor Gerichten erfolgt. Etwa in Form von Mahnbescheid, Klage, Widerklage, einstweiliger Verfügung, Arrest, Beweissicherungsverfahren. Dies beschränkt sich jedoch auf Gerichtsverfahren im Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung von Gläubigerinteressen gegen einen Konkurs- oder Vergleichsschuldner (z.B. Beantragung eines Konkursverfahrens, Anmeldung einer Forderung zur Konkurstabelle, Vertretung in der Gläubigerversammlung) gilt als "gerichtlich".
Sie setzen sich zusammen aus Gebühren und Auslagen. Die Gebühren laut Gerichtskosten-Tabelle richten sich nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Bußgeldverfahren nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße. Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie die Auslagen anderer Behörden (z.B. Polizei, Feuerwehr u.a.), deren Aufwendung für die richterliche Entscheidung notwendig war.
Müssen Sie als Versicherter im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren Gerichtskosten in Form einer Buße tragen - etwa um die Einstellung eines Verfahrens zu erreichen - trägt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten nicht, da Bußen (wie Strafen) nicht vom Rechtsschutz abgedeckt werden.
Auch Gerichtsort genannt: Ist der Sitz des für eine gerichtliche Auseinandersetzung zuständigen Gerichtes. Er richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften (deutschen oder ausländischen).
In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der
Beklagte wohnt, seine gewerbliche Niederlassung hat oder das Grundstück
liegt, das von der rechtlichen Auseinandersetzung betroffen ist. Der
Gerichtsort kann auch zwischen den Prozessbeteiligten vereinbart werden
(besonders bei vertraglichen Auseinandersetzungen unter Vollkaufleuten.
Vollkaufmann ist jeder, der ein eigenes Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Buchführung erfordert.
Wenn
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, kommt auch jeweils das
Gericht in Betracht, an dessen Sitz die Handlung begangen wurde.
In Strafsachen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch das Verfahren am Wohnsitz des Beschuldigten einleiten.
Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz gebrauchte Bezeichnung: Es handelt sich um Ihren Gesamt-Umsatz als Versicherter sowie der Ihres Lebenspartners/Ihrer Lebenspartnerin. Betrachtet werden dabei Ihre ausgeübten selbstständigen Tätigkeiten. Erreicht der Umsatz maximal 10.000,-? im Kalenderjahr, kann ein Rechtsschutz-Vertrag - also wie für Nichtselbstständige vom Versicherungsunternehmen angeboten werden. Dieser Rechtsschutz bezieht sich jedoch nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen, die mit der selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person zusammenhängen.
Bezeichnung für den gesetzlichen Vertreter einer GmbH sowie für den oder die geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG oder KG. Für Auseinandersetzungen aus deren Anstellungsverträgen besteht kein Rechtschutz.
Im Allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Geschäftsführer" umfassender verwandt, z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Vereinen und Verbänden sowie auch in Einzelhandelsbetrieben. Dieser Personenkreis hat uneingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz.
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Vereine, Verbände u.a. hat meistens der Geschäftsführer, der im Versicherungsantrag zu benennen ist, den nur für eine Person vorgesehenen Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz.
Als Inhaber eines Gewerbebetriebes müssen Sie sich im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige versichern.
Liegt immer vor, wenn die Nutzung auf Gewinn gerichtet und auf Dauer angelegt ist: also nicht nur bei Nutzung durch Gewerbetreibende.
Für gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile gibt es im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes einen speziellen Tarif. Der gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die nicht von ihnen selbst, sondern von einem Mieter/Pächter gewerblich genutzt werden.
Gleichartige Fahrzeuge nach ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingugen) sind:
Dies wirkt sich auf den Verkehrs-Rechtsschutz aus: Es kann nämlich Rechtsschutz auf gleichartige Fahrzeuge beschränkt werden, sodass kein Rechtsschutz für andere vorhandene oder auch später zusätzlich angeschaffte Fahrzeuge des Versicherten besteht.
Rechtsschutz für Kosten eines Gutachters. Gemeint sind Kosten z.B. für graphologische oder psychologische Gutachten. Die Kosten können eingeschlossen sein.
Gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie entstehen, wenn ein Schuldner durch Inhaftierung a) zur Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses und b) zur eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit gezwungen werden muss.
Wenn Sie Fahrzeughalter sind, haben Sie die ständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und haben dieses für eigene Rechnung im Gebrauch. Eigentumsrecht und polizeiliche Zulassung auf Ihren Namen sind allerdings nicht zwingende Voraussetzungen. Rechtsschutz wird dem Halter eines Fahrzeuges im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes gewährt.
Für Auseinandersetzungen aus dem Bereich Handelsgesellschaftsrecht wird kein Rechtsschutz gewährt. Dies betrifft OHG, KG, AG, GmbH. Dieser Ausschluss bezieht sich nur auf das spezifische Gesellschaftsrecht: etwa Bestimmungen über Gründung und Auflösung, über Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, über Vertretungsbefugnis, über Ausscheiden eines Gesellschafters und andere mehr. Es bezieht sich nicht auf Auseinandersetzungen, die sich aus der am Gesellschaftszweck orientierten Tätigkeit der Gesellschaft ergeben.
Handelsvertreter ist ein selbstständig Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für ein oder mehrere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen.
Nicht zu verwechseln mit
Es handelt sich hierbei um sämtliche Rechtsvorschriften, welche die Rechtsbeziehungen des Handelsvertreters zu dem Unternehmen betreffen, für das er tätig ist. Insbesondere bezüglich Provisions- und Ausgleichsansprüchen, Gebietsschutz, oder Kündigung. Gilt gleichermaßen für den Versicherungsvertreter.
Gehören nicht zu den mitversicherten Personen im Privat-Rechtsschutz. Als Versicherter erhalten Sie jedoch für Auseinandersetzungen mit Ihren Hausbediensteten Arbeits-Rechtsschutz.
Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte sieht in erster Linie eine gesetzliche Vergütung vor. Sie lässt aber auch zu, dass das Honorar zwischen Rechtsanwalt und Mandant frei vereinbart wird. Honorar auf Grund einer solchen Vereinbarung trägt der Versicherer nur in der Höhe, die dem Rechtsanwalt ohne Honorarvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte.
Liegt vor, wenn Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt, auch wenn Ausländer beteiligt sind.
Beispiel: Alle Rechtsstreitigkeiten, die in Deutschland ausgetragen werden.
Gegenbeispiel: Sie müssen in Belgien vor Gericht, weil Sie dort einen Verkehrsunfall verursacht haben.
Jede Person, die sich in einem von einem Rechtschutz-Vertrag abgedeckten Fahrzeug befindet, ohne dessen Fahrer zu sein, ist über den Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert, soweit sie berechtigter Insasse eines versicherten Fahrzeuges ist.
Rechtsschutz beginnt übrigens generell mit der "körperlichen Verbindung zum Fahrzeug und endet mit deren Beendigung". Damit sind Rechtsschutz-Fälle beim Ein- und Aussteigen eingeschlossen. Rechtschutz als Insasse aller privaten und öffentlichen Verkehrsmittel werden über den Privat-Rechtsschutz abgedeckt.
= Gerichtsinstanz
Bezeichnung für die Stufen eines Gerichtsverfahrens, also: Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der ersten Instanz richtet sich in der Regel nach dem Streitwert bzw. in Strafsachen nach der Art der Straftat. Zuständigkeit weiterer Instanzen richtet sich nach der Art der zulässigen Rechtsmittel.
Gilt nicht als Grundstücks-Pachtvertrag und fällt deshalb unter den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte abzuwehren.
Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern, die in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich eine Kaution verlangt, wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,-
Leiblichen Kindern gleich gestellt sind nach Praxis der Versicherungsunternehmen
Erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) mit Bedingungscharakter. Unterscheidet sich von Sonder- und Zusatzbedingungen nur dadurch, dass sie sich zumeist nur auf eine Einzelbestimmung der ARB bezieht. Eine Klausel gilt nur, wenn sie gemäß Versicherungsantrag neben den ARB ausdrücklich Gegenstand des Versicherungsvertrages wurde.
Ein Rechtsanwalt, der lediglich den (Schrift-)Verkehr zwischen Ihnen als Versichertem und dem mit der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt führt. Er wird auch Verkehrsanwalt genannt. Kosten in Höhe der einem Korrespondenzanwalt zustehenden Prozessgebühr (sog. Korrespondenzgebühr) fallen neben den Kosten eines "zuständigen" für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmer ansässigen Rechtsanwalt unter den Rechtsschutz, wenn Ihr Wohnsitz mehr als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt liegt.
Damit werden die Leistungen der Versicherung nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles bezeichnet. Der Umfang der Leistung richtet sich nach § 5 ARB. Danach zahlt die Versicherung bis zur Höchstgrenze der vereinbarten Versicherungssumme je Rechtsschutzfall:
Im Rahmen des so genannten Kostenfestsetzungsverfahrens entscheidet das Gericht über die Höhe des Kostenbetrages, den eine Prozesspartei der anderen zu ersetzen hat. Die Zahlungspflicht und der prozentuale Anteil der Kostenübernahmeverpflichtung ergibt sich aus dem zu Grunde liegenden Urteil oder gerichtlichen Vergleich.
Sonderform des Berufs-Rechtsschutzes für Selbstständige in Verbindung mit Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrer-Rechtsschutz. Gelten für Kfz-Handel und Handwerk: also Kfz-Werkstatt und die der Kfz-Branche zugeordneten Gewerbebetriebe, Fahrschulen und Tankstellen. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf alle Betriebsangehörigen, die für den Versicherten tätig sind. Das heißt auch als Fahrer der Fahrzeuge des Versicherten und aller Kundenfahrzeuge. Eingeschlossen sind auch alle nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge - soweit sie Eigentum des Versicherten sind.
Der Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz besteht aus:
Jeder Krieg im völkerrechtlichen Sinne und alle Gewaltzustände - die kriegsähnlich sind - wie Bürgerkriege. Sie gelten in der Rechtsschutzversicherung als Standardausschlüsse.
Leistet die Versicherung, obwohl sie nicht dazu verpflichtet ist. Kulanz wird nur in besonderen Fällen gewährt, etwa wenn der Versicherungsvertrag in den letzten Jahren einen günstigen Risikoverlauf aufweist und die voraussichtlichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Jahresbeitrag des Versicherten stehen.
Versicherter und Versicherung können den Rechtsschutzvertrag unter folgenden Voraussetzungen kündigen:
Als Versicherter können Sie kündigen, wenn:
a) die Versicherung trotz Leistungspflicht den Rechtsschutz ablehnt
b) die Versicherung für mindestens zwei in zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutz-Fälle bereits Rechtsschutz zugesagt hat (§ 13, Abs. 2). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Rechtsschutzzusage für den zweiten und jeden weiteren Versicherungsfall (der innerhalb von zwölf Monaten eingetreten ist). Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Von dieser Kündigungsmöglichkeit kann auch die Versicherung Gebrauch machen.
Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, kann der Versicherte innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist, jedoch frühestens bis zum Inkrafttreten der Erhöhung, kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht jedoch nur, wenn der Rechtsschutz trotz der Beitragserhöhung in seinem sachlichen Umfang gleich bleibt. Basiert die Beitragserhöhung gleichzeitig auf einer Änderung des Umfanges des Rechtsschutzes, besteht dieses Kündigungsrecht nicht (Ziff. 6 der Beitragsanpassungsregelung).
Wenn das versicherte Risiko des Versicherten aus irgendwelchen Gründen steigt und es gibt laut Tarif keine Versicherungsmöglichkeit mehr, kann die Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Gefahrerhöhung mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 11, Abs. 1).
Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden (z.B. Gepäck), so weit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeuges handelt.
Die Ladung ist im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitgeschützt. Handelt es sich um Eigentum des Versicherten, ist dies im Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz mitversichert. Handelt es sich um Eigentum eines nicht mitversicherten Dritten (z.B. Transportgut), besteht Rechtsschutz nur im Rahmen eines Rechtsschutz-Vertrages dieses Dritten.
Rechtschutz-Kombination für Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben: Gilt, wenn Sie den Betrieb allein oder mit anderen bewirtschaften. Für Mitglieder der land- bzw. forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Der Rechtsschutz wird wirksam für Ihren beruflichen und privaten Bereich. Verkehrs-Rechtschutz ist mit eingeschlossen, jedoch nicht für Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse und Anhänger, soweit dieses Fahrzeug nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist.
LuV - Rechtschutz besteht aus:
Sie können einen Partner des anderen Geschlechts mit dem eine nicht
eheliche Lebensgemeinschaft besteht, wie einen Ehegatten in Ihren
Rechtschutz-Vertrag als mitversicherte Person einschließen. Manche
Versicherungen erkennen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften an.
Ihr
Partner muss gegenüber dem Versicherer namhaft gemeldet werden. Der
Einschluss erfolgt durch entsprechende Dokumentierung im
Versicherungsschein oder Nachtrag.
Für den Zeitraum, in dem Ihr Partner Rechtschutz erhält, sind auch dessen Kinder im gleichen Umfang wie Ihre Kinder mitversichert.
Der Rechtsschutz besteht aber nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Beendigung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Für Auseinandersetzungen des Partners gegen Sie, als Versicherungsnehmer, besteht kein Rechtschutz.
Bereich des materiellen Rechtes, für den nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Rechtsschutz besteht.
Hierbei handelt es sich in der Reihenfolge der ARB (§ 2) um:
Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen:
Formell:
Materiell:
Spezialform des Verkehrs-Rechtschutzes. Der Luftfahrschein entspricht dem Führerschein für Motorfahrzeuge zu Lande. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt werden.
Kann per Formular im sog. vereinfachten Verfahren beim zuständigen Gericht beantragt werden. Der Mahnbescheid dient als Grundlage für einen Vollstreckungstitel. Die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren ohne mündliche Verhandlung, durchzuführen, gibt es nur für Geldforderungen. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, beginnt ein Zivilprozess wie nach einer Klageerhebung. Frühere Bezeichnung für Vollstreckungstitel: Zahlungsbefehl.
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bis zum Tage der Vollendung ihres 18. Lebensjahres minderjährig. Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam. Zwei Ausnahmen: der gesetzliche Vertreter hat ausdrücklich zugestimmt oder der Beitrag wird aus Mitteln bezahlt, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Aber auch wirksame Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen dürfen nur ein Jahr abgeschlossen werden.
Minderjährige sind im Privat- und Berufs-Rechtsschutz ihrer Eltern mitversichert.
Dies sind die Personen, die Sie als Versicherter innerhalb Ihres Vertrages mitversichert haben. Wie viele dies sein können, ist für die einzelnen Rechtsschutz-Arten unterschiedlich geregelt:
Verkehrs-Rechtsschutz: Berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen von Landfahrzeugen, die auf Sie zugelassen oder von Ihnen gemietet sind. Das betrifft auch Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge (Mietwagen) sowie im objektbezogenen Fahrzeug-Rechtsschutz im Versicherungsschein bezeichneten Kraftfahrzeuge.
Im Rahmen der genannten Kombinationsformen sind zusätzlich mitversichert: Ihr im Versicherungsschein genannter ehelicher oder nicht ehelicher Lebenspartner. Ihre minderjährigen Kinder in ihrer Rolle als Eigentümer, Halter oder Fahrer. Das bezieht sich auf Motorfahrzeuge und Anhänger zu Lande, die auf Ihre minderjährigen Kinder zugelassen sind. Ebenfalls versichert sind berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen aller vorgenannten Fahrzeuge. Außerdem besteht für Ihre Angehörigen Fahrer-Rechtsschutz.
Umfang der mitversicherten Personen ist für die einzelnen Rechtschutz-Arten unterschiedlich geregelt:
Verkehrs-Rechtschutz:
Berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der auf den Versicherungsnehmers zugelassenen
oder
auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
Landfahrzeuge und von ihm gemieteter Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
sowie im objektbezogenen Fahrzeug-Rechtschutzes des im
Versicherungsschein bezeichneten Landfahrzeuges.
Im Rahmen der Kombinationsformen sind zusätzlich mitversichert der
eheliche oder der im Versicherungsschein genannte nicht eheliche
Lebenspartner des Versicherungsnehmers und die minderjährigen Kinder,
jeweils in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter und Fahrer der auf
sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und
Anhänger sowie die berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der
vorgenannten Fahrzeuge. Außerdem besteht für die genannten Angehörigen
des
Versicherungsnehmers Fahrer-Rechtschutz.
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22):
Alle Kraftfahrer eines versicherten
Unternehmens (für Betriebe des Kfz -Gewerbes alle Betriebsangehörigen)
in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen.
Privat-Rechtschutz:
Berufs-Rechtschutz:
für Nichtselbstständige
siehe Privat-Rechtschutz; kein
Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im
Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
selbstständigen Tätigkeit;
für Selbstständige
alle bei Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
für Land- und Forstwirte
zusätzlich im Versicherungsschein genannte Mitinhaber des Betriebes und deren Familienangehörige.
Vereins-Rechtschutz:
Gesetzliche Vertreter und Angestellte eines
Vereins sowie Vereinsmitglieder: Sie haben Rechtsschutz bei der
Erledigung aller Aufgaben, die ihnen gemäß der Vereinssatzung obliegen.
Rechtschutz-Ausschluss:
Ein Nachtrag wird bei Einschluss eines Zusatzrisikos als Ergänzung zum Versicherungsschein oder als Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt. Beispielsweise zusätzlich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz. Oder: bei Änderung eines bestehenden Risikos wie dem Wechsel der Fahrzeugart oder des polizeilichen Kennzeichens eines Kfz.
Gibt dem durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten oder Hinterbliebenen eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben dem Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen. Machen Sie als Versicherter davon Gebrauch und treten somit als Nebenkläger auf (aktive Nebenklage), besteht dafür kein Rechtsschutz. Durch den zusätzlichen Einschluss des Opferrechtsschutzes kann bei einigen Versicherern dieses Risiko abgedeckt werden.
Alle Personen, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben, insbesondere Lohn- und Gehaltsempfänger, Pensionäre, Rentner, Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose.
Schaden, der anlässlich von Kernspaltungsverfahren jeder Art entsteht, z.B. radioaktive Verseuchung und der Tötung oder Gesundheitsschädigung zur Folge hat: Es besteht kein Rechtschutz.
Damit werden alle Motorfahrzeuge zu Lande gemäß Tarif bezeichnet, die nach ihrer Tragfähigkeit (= Nutzlast) bewertet werden können. Dies sind: Lkw, Sattelschlepper, Tankwagen, Silofahrzeuge, Betontransportmischer, Kfz-Transporter, Milch-Tankwagen, Turmwagen.
Die üblichste Form der Nutzungsberechtigung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles ist der Miet- und der Pachtvertrag. Daneben gibt es aber auch sog. dingliche Nutzungsberechtigungsverhältnisse wie Nießbrauch und persönliche Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden.
Regeln für Ihr Verhalten als Versicherter, die Ihnen auf der Basis des abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrages "obliegen" (=zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind). Sie müssen aus den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, ARB) klar hervorgehen. Als Versicherter müssen Sie diese beachten, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Man unterscheidet:
Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalles .
Sie sind damit verpflichtet:
a) jede Erweiterung des versicherten Risikos dem Versicherer anzuzeigen, so z.B. die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges im Verkehrs-Rechtsschutz. Bei Verletzung einer solchen Obliegenheit kann Leistungsfreiheit oder -kürzung eintreten;
b) jede Änderung, insbesondere Erhöhung der von der Versicherung übernommenen Gefahr zu vermeiden; zum Beispiel auch Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Fahrberechtigung oder die Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges.
Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles :
Ist ein Fall für Ihren Rechtsschutz eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Ihrer Versicherung die Bearbeitung bzw. Prüfung zu ermöglichen und zu erleichtern. Kommen Sie dem vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) oder grobfahrlässig (besonders schweres Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt) nicht nach, kann die Versicherung die Leistung ganz zurückweisen.
Es handelt sich um eine besondere Form gesetzlich geregelter Beratungshilfe. In einzelnen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg) wird für einkommens- und vermögensschwache Bürger kostenlos oder gegen geringe Gebühr Rechtsberatung und Rechtshilfe für außergerichtliche Verfahren in Streitfällen des Alltages gewährt.
Das sind Rechtsverstöße, die nicht als Straftaten gelten und deshalb nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet (bestraft) werden.
Spezieller Straftatbestand für denjenigen, der sich schuldhaft in einen Rauschzustand versetzt und in diesem eine Straftat begeht. Wegen rauschbedingter Schuldunfähigkeit kann er dafür jedoch nicht bestraft werden.
Nimmt Ihre rechtlichen Interessen gemäß Auftrag und seinen Standesrichtlinien wahr. Ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Auftraggeber (Mandanten) verpflichtet. Er unterliegt einer absoluten Schweigepflicht hinsichtlich aller Kenntnisse, die er in seiner beruflichen Eigenschaft erhalten hat. Nach deutschem Recht kann die Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen.
Vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und den höheren Instanzgerichten für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Bestehen aus Gebühren und Auslagen des RA (Rechtsanwalt), deren Höhe sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergibt.
Gebühren richten sich (auch bei Beratungen) nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Sozialgerichtssachen gibt es Rahmengebühren. Kriterien für die Bemessungsgrundlage: die Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die finanziellen Verhältnisse des Versicherten.
Die Auslagen bestehen aus (meist pauschalierten) Postgebühren, Kopierkosten, Mehrwertsteuer und Reisekosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeldern.
Ihre Versicherung trägt grundsätzlich nur die Kosten eines mit der Interessenwahrnehmung beauftragten Rechtsanwaltes. Erweist sich ein Anwaltswechsel aus objektiven Gründen, die nicht in der Person des Versicherungsnehmers liegen als notwendig (etwa Tod oder Berufsaufgabe des Rechtsanwalts, trägt die Versicherung auch die Kosten für den neuen Rechtsanwalt.
Eine gerichtliche Entscheidung ist rechtskräftig, wenn sie nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann und damit unumstößlich ist.
Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz - nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.
Die wichtigsten Rechtsmittel:
Sie nimmt nach Eintritt eines Rechtsschutz-Falles Ihre rechtlichen Interessen wahr. Sie garantiert Ihnen die Übernahme der entstandenen Kosten, in praktisch allen Lebensbereichen. Der Umfang richtet sich natürlich nach den Vereinbarungen, die Sie in Ihrem Rechtsschutz-Vertrag getroffen haben. Die Rechtsschutz-Versicherung erfüllt damit eine soziale Funktion, weil sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht.
Ihre Versicherung muss nur zahlen, wenn ein Rechtsschutz-Fall eingetreten ist. Dabei wird zunächst geprüft, ob ein dieser in den versicherten Zeitraum fällt. Der Rechtsschutz-Fall muss nach Abschluss des Rechtschutz-Vertrages bzw. nach Ablauf der Wartezeit und vor Beendigung des Rechtschutz-Vertrages eingetreten sein.
Voraussetzung: ein Rechtsschutz-Fall ist eingetreten. Die Zusage erfolgt durch das für die Schadenbearbeitung zuständige Schadenbüro oder die Schadenabteilung.
Stellt sich nach Erteilung der Rechtsschutzzusage heraus, dass die notwendigen Voraussetzungen gar nicht vorgelegen haben, kann die Versicherung sie zurückziehen. Etwa wenn ein Unfallfahrzeug nicht Rechtsschutz versichert war. Hat die Versicherung schon die Kosten für Sie übernommen, kann sie diese nur von Ihnen zurück fordern, wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass kein Rechtschutz besteht.
Gehören zu Ihren persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Fallen nicht unter den Rechtsschutz.
Ausnahme : Reisekosten zu ausländischem Gericht werden übernommen, wenn Ihr persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
Sind Nicht-Selbstständigen gleichgestellt, können also im Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige versichert werden.
= Wagnis: versicherungstechnischer Ausdruck für das versicherte Objekt bzw. das versicherte Interesse, wie z.B. Kfz, Wohneinheit oder bestimmter Lebensbereich.
Besondere Tatbestände und damit Risiken, die für die Mehrheit der Versicherungskunden nicht in Betracht kommen, werden von der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ziel ist, so vielen Rechtsschutz-Interessenten wie nur möglich ein kalkulierbares und damit verkaufbares Leistungsangebot machen zu können. Es gibt allgemeine Risikoausschlüsse, die für jeden Rechtsschutz-Vertrag gelten und besondere Risikoausschlüsse, die nur für einzelne Rechtsschutz-Kombinationen gelten und in erster Linie zur Abgrenzung gegenüber anderen Kombinationen dienen.
Jeder Risikoausschluss gilt für den gesamten Rechtsschutz-Vertrag, d.h. für alle jeweils versicherten Leistungsarten, also z.B. Ausschluss des Baurisikos für Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz, Allgemeinen Straf-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Bei den allgemeinen Risikoausschlüssen handelt es sich im Wesentlichen um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit:
Sie sind zur Rückzahlung von Versicherungsleistungen verpflichtet, wenn Ihre Versicherung Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vorschießt und Sie diese Kosten auf Grund einer erfolgreichen Prozessführung von der Gegenseite oder vom Gericht erstattet bekommen.
Das gilt auch, wenn Sie - im Rahmen eines Straf- oder allgemeinen (nicht Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens - Kosten aufgewendet haben und rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie die dem Verfahren zu Grunde liegende Tat vorsätzlich begangen haben.
Bei einer Einteilung der Versicherungszweige nach Art des Risikos in Personenversicherungen und Nichtpersonenversicherungen zählt die Sachversicherung zu letzteren. Nach Art der Bedarfsdeckung versichert die Sachversicherung Sachinteressen und zählt nach dieser Einteilung zu den Schadensversicherungen. Ein typisches Beispiel ist die Hausratversicherung.
Fachmann, der zur schriftlichen oder mündlichen Erstellung von Gutachten berufen wird. Sachverständige werden auf Grund der fortschreitenden Technisierung und komplexer Tatbestände immer häufiger notwendig. Dies gilt, wenn Sie eigene Ansprüche nachweisen oder gegnerische Forderungen entkräften wollen. Aber auch Richter und Verwaltungsbeamte, die über unterschiedliche Ansprüche entscheiden sollen, tun dies auf der Basis des Sachverständigenberichts. Auch in Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren wird vermehrt auf Sachverständige zurückgegriffen.
Die Kosten für den Sachverständigen fallen unter den Rechtsschutz:
Ist jeder Nachteil, der an Personen (Personenschaden), z.B. Körperverletzung, an Persönlichkeitsrechten, z.B. Ehre, an Sachen (Sachschaden) und an Vermögen (Vermögensschaden), z.B. Verdienstausfall, eingetreten ist.
Bezeichnung für Formular, mit dem Sie dem Versicherer das Ereignis melden und damit Rechtsschutzansprüche geltend machen.
Jeder, der einen Schaden erlitten hat, hat einen auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Anspruch auf Ersatz. Dies können Personen-, Sach-, Vermögensschäden sein. Schadenersatz erhalten Sie vom Schädiger und/oder denjenigen, die für bzw. neben dem Schädiger haften. Dies könnte z.B. auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzliche Vertreter oder der Arbeitgeber sein u.a.
Anzahl der Versicherungsfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres auf je 1.000 versicherte Risiken entfallen.
Als Versicherter haben Sie nicht die Verpflichtung, einen Rechtsschutzfall innerhalb einer bestimmten Frist zu melden. Es steht Ihnen also frei, darüber zu entscheiden, ob und ab wann die Bearbeitung des Rechtschutzfalles durch die Versicherung erfolgen soll. Wenn Sie sich allerdings für eine Bearbeitung entscheiden, müssen Sie die Versicherung unverzüglich über alle Umstände des Versicherungsfalles vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten. Kommen Sie dem nicht nach, so ist dies eine Obliegenheitsverletzung. Das kann dazu führen, dass die Versicherung ihrer Leistungspflicht zu Recht nicht nachkommt.
Für Rechtsschutz-Fälle, die Sie später als 3 Jahre nach Beendigung des Rechtsschutz-Vertrages (für das betroffene Risiko) melden, besteht keine Deckung mehr.
Und unabhängig hiervon verjähren Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung des Kalenderjahres, in dem erstmalig Maßnahmen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen eingeleitet wurden, die geeignet waren, Kosten auszulösen.
In Prozent ausgewiesener Anteil der Schadenaufwendungen an den Beitragseinnahmen eines Kalenderjahres.
Geldrücklagen, die der Versicherer vorschießt, um Schadenaufwendungen für bereits eingetretene, Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten abzudecken und die der Versicherte auf Grund erfolgreicher Prozessführung von der Gegenseite oder vom Gericht erstattet bekommt;
Spezialform des Verkehrs-Rechtsschutzes. Die amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen des Schiffes ist mit dem Führerschein für Motorfahrzeuge "zu Lande" vergleichbar. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt werden.
Verfahren mit schiedsgerichtähnlichem Charakter, jedoch ohne Ausschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit. Scheitert die Schlichtung, kann das zuständige staatliche Gericht angerufen werden. Schlichtungsverfahren gibt es u.a. im Kfz-Gewerbe bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen und für Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten.
Schadenersatzanspruch für immaterielle (= nicht materielle) Schäden, vornehmlich für körperliche Schmerzen. Aber auch aber auch für Ehrverletzung und mittelbare seelische Beeinträchtigung kann Schadenersatz geltend gemacht werden.
Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches richtet sich nach Verschuldensgrad und der wirtschaftlichen Situation von Schädiger und Geschädigtem. Maßgeblich ist aber vor allem der Umfang des erlittenen Schadens. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Geschädigten wenden Gerichte und Versicherungen im Allgemeinen sog. Schmerzensgeldtabellen als Anhaltspunkt für die Schmerzensgeldfestsetzung im Einzelfall an.
Für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen besteht Rechtschutz im Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz und Verkehrs-Schadenersatz-Rechtschutz.
Betrag, mit dem Sie sich an den Kosten eines Versicherungsfalles beteiligen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung trägt dazu bei, den Versicherungsbeitrag auf einem annehmbaren Niveau zu halten.
Selbstständig tätig ist derjenige, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt. Hierzu gehören auch geschäftsführende Gesellschafter sowie Vorstandsmitglieder von AG und Genossenschaft.
Deckung besteht für gerichtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Ersatzkasse), der Arbeitsvermittlung, der Kriegsopferversorgung, des Kindergeldgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte, des Kassenarztrechtes, des Arbeitsförderungsgesetzes.
Zu den sozialgerichtlichen Streitigkeiten gehört übrigens auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung und Umschulung, wie Auseinandersetzungen über Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld und solche des Arbeitgebers über den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die sozialgerichtliche Nachprüfung von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften wird ebenfalls vom Sozialgerichts-Rechtsschutz erfasst. Die Sozialgerichtsbarkeit gibt es als spezielle Gerichtsbarkeit für die genannten Auseinandersetzungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.
Sozialgerichts-Rechtschutz ist Bestandteil des Berufs-Rechtsschutz.
Versicherungsfall, welcher der Versicherung frühestens in dem Kalenderjahr gemeldet wird, das auf den Schadeneintritt folgt. Kommt besonders häufig in den Leistungsarten vor, in denen Rechtsschutz nur für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht. Hier liegt das Ereignis, das Anlass zu der Auseinandersetzung gibt, häufig lange Zeit vor der Klageerhebung. Die Schadenmeldung erfolgt deshalb zwangsläufig erheblich später als der Versicherungsfall eingetreten ist.
Dieser Straf-Rechtsschutz ist ein spezielles Angebot für Firmen, deren Inhaber sowie gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer. Mit diesem Angebot soll den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen für strafrechtlichen Bereiche im Zusammenhang mit der Produktgestaltung und dem Umweltschutz Rechnung getragen werden.
Mit versichert sind außerdem die im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen. Selbstständige Tochter- und Beteiligungsunternehmen können im gleichen Umfang mitversichert werden.
Es handelt es sich dabei generell um einen Allgemeinen Straf-Rechtsschutz mit folgenden Besonderheiten:
Spezialgerichtsbarkeit einzelner Sportverbände für Berufssportler, z.B. Lizenzfußballer. Rechtsschutz wird gewährt wie für Standesrecht.
Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter für bestimmte Berufszweige. Rechtsschutz wird im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzs gewährt: z.B. für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Lotsen, einzelne Handwerkerinnungen. Das Standesrecht ahndet Verletzungen der für diese Berufe geltenden Spezialbestimmungen, etwa mit Verwarnung, Geldstrafen, Berufsverbot.
Bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten über Abgaben; d.h. Steuern einschl. Zölle, Beiträge und Gebühren. Das sind vornehmlich Einkommensteuer, Kfz-Steuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer, Mehrwertsteuer. Also kein Rechtschutz für vorgerichtliche Interessenwahrnehmung, z.B. Steuerberatung oder Vertretung im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren.
Verfahren zur Verwirklichung eines Strafanspruches des Staates gegen einen Bürger, der eine Straftat begangen hat. Es wird von der Staatsanwaltschaft (in Ausnahmefällen auch vom Privatkläger) geführt. Hierzu gehört das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, mit dessen Einleitung der Betroffene zum Beschuldigten wird und das mit Einstellung des Verfahrens oder Anklage endet.
Umfasst alle Vorschriften die zur Bestrafung (Freiheits- oder Geldstrafe) durch staatliche Organe herangezogen werden können. Sie stehen im Strafgesetzbuch und zahlreichen strafrechtlichen Nebengesetzen wie Straßenverkehrsgesetz, Lebensmittelgesetz oder Tierschutzgesetz.
Auch Gegenstandswert (Wert des Streitgegenstandes) genannt. Streitwert ist der in Geld bemessene Wertungsmaßstab für rechtliche Auseinandersetzungen. Berechnet sich bei bezifferbaren Ansprüchen nach dem Geldbetrag der gesamten Ansprüche (ohne Zinsen). Bei unbezifferbaren Ansprüchen erfolgt Festsetzung auf Grund einer Schätzung des Gerichtes nach gesetzlichen Richtlinien. Beispiele: Führerscheinverfahren = regelmäßig 4.000,- ?; Räumung einer Wohnung = Jahresmiete; Mieterhöhung = einjähriger Erhöhungsbetrag; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses = drei Bruttomonatseinkommen.
Nach der Höhe des Streitwertes richtet sich,
Nur wenn aus dem gleichen Rechtsverhältnis zu demselben Zeitpunkt fällig gewordene Ansprüche einen über 150,- ? liegenden Wert haben, besteht Rechtschutz. Diese Voraussetzungen werden auch dann als gegeben angesehen, wenn für unregelmäßig gekaufte Ware mit im Einzelfall geringerem Wert (z.B. Lebensmittel, Fahrzeugkraftstoff auf "Anschreiben") ein einheitlicher Zahlungstermin (z.B. Monatsletzter) vereinbart wurde.
Zusammenfassung aller für den Versicherer geltenden Regeln, nach denen sich der Beitrag für jedes zu versichernde Risiko errechnet.
Ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit wegen Trunkenheit im Verkehr liegt stets bei Fahren mit Blutalkohol ab 0,5 Promille, in Verbindung mit sonstigen Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen sogar bei geringerem Blutalkoholgehalt, vor.
Für diese Verfahren entfällt Rechtschutz rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat (z.B. Straßenverkehrsgefährdung) rechtskräftig verurteilt wird.
Ansprüche können von einer Person auf eine andere übertragen werden (z.B. Wechsel des Gläubigers). Dies erfolgt durch eine entsprechende Vereinbarung, z.B. durch Forderungsabtretung oder im Rahmen einer Geschäftsübernahme.
Durch die Übertragung wird Erwerber der alleinige Inhaber des Anspruches.
Für
den Erwerber besteht kein Rechtschutz, wenn der Anspruch nicht bereits
vor Eintritt des Rechtschutz-Falles auf ihn übertragen wurde.
Regelungen, die bei Vorliegen von jeweils festgelegten Voraussetzungen an Stelle eines sonst eintretenden Wagniswegfalles sicherstellen sollen, dass Sie einen Ihren veränderten Umständen angepassten Rechtschutz erhält.
Im Einzelnen handelt es sich um:
Umwandlung des Fahrer-Rechtschutz in Verkehrs-Rechtschutz, wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen wird.
Umwandlung des Privat-Rechtschutz für Selbstständige in einen Privat- und Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige, wenn Sie und Ihr Lebenspartner nicht mehr selbstständig tätig sind oder aus einer solchen Tätigkeit im letzten Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von höchstens 10.000,- ? erzielt haben und umgekehrt.
Auch unerwünschtes (bzw. ungünstiges) Wagnis genannt. Das jeweilige
Risiko ist aus der Sicht des Versicherers unerwünscht. Die
Voraussetzungen liegen z.B. für Personen vor, die schon einmal einen
Versicherungsbetrug begangen haben oder deren Rechtschutzvertrag wegen
schlechten Schadenverlaufes gekündigt wurde.
Anträge auf
Rechtsschutz für unerwünschte Risiken werden üblicherweise unter
Zugrundelegung einer im Interesse der Versichertengemeinschaft liegenden
Annahmepolitik vom Versicherer nicht angenommen.
Liegt nach versicherungsrechtlichen Vorschriften vor, wenn
Versicherungssumme z.Z. des Versicherungsfalles niedriger als der Wert
des versicherten Risikos ist
und der Versicherungsnehmer somit einen zu niedrigen Beitrag zahlt.
Rechtschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist. Bietet dem Verein Arbeits-Rechtschutz. Außerdem erhalten der Verein sowie seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Mitglieder (im Rahmen der Wahrnehmung von
satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) Allgemeinen Schadenersatz-Rechtschutz,
Allgemeinen Straf-Rechtschutz, Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtschutz sowie Sozialgerichts-Rechtschutz.
Der Vereins-Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz.
Die dem Rechtsanwalt nach der Rechtsanwalts-Gebührenordnung zustehenden Gebühren und Auslagen. In bestimmten Fällen, insbesondere in Strafsachen, kann der Rechtsanwalt seine Gebühren auch auf Grund einer Honorarvereinbarung fordern. Der Versicherer übernimmt die Kosten nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
Wie für alle Rechtsansprüche gibt es auch für die
Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf
Grund des Eintrittes eines Rechtschutz-Falles eine Verjährungsfrist.
Diese beträgt, wie für alle Versicherungen (außer Lebensversicherung), 2 Jahre
Sie
beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig Maßnahmen zur
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
eingeleitet werden (also nicht mit Eintritt des RS-Falles), die die
Entstehung von Kosten verursachen können (also nicht verursachen müssen
oder bereits verursacht haben). Das typische Beispiel hierfür ist die
Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Mit der Verjährung beabsichtigt
die Rechtsordnung, nach Ablauf eines angemessenen Zeitraumes klare
Rechtsverhältnisse herzustellen. Auch die Ansprüche des Versicherers
auf Prämienzahlung verjähren in 2 Jahren.
Schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als - auch
zukünftiger oder ehemaliger - Eigentümer oder Halter aller auf ihn
zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen
versehenen Landfahrzeuge sowie als sonstigen Teilnehmer im öffentlichen
Verkehr (Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer).
Außerdem
haben Rechtschutz alle berechtigten Fahrer oder berechtigten Insassen
der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Landfahrzeuge. Bei
Verkehrs-Rechtschutz für Firmen, Verbände, Vereine u.ä. wird
Fahrer-Rechtschutz für eine im Antrag zu benennende Person gewährt
(z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Der Verkehrs-Rechtschutz erfasst automatisch alle auch nach
Abschluss des Rechtschutz-Vertrages vom Versicherungsnehmer erworbenen,
auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge (Leicht-, Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor und Gokarts).
Rechtschutz besteht
zusätzlich für den Versicherungsnehmer als Mieter jedes zum
vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu
Lande
sowie für die berechtigten Fahrer und Insassen dieses Fahrzeuges.
Geleaste (siehe Vertrag, Leasing) Fahrzeuge sind mitversichert, soweit sie auf den
Versicherungsnehmer zugelassen sind.
Tritt ein Rechtschutz-Fall nach Abschluss des Kaufvertrages, jedoch bevor Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer zugelassen wurde, ein, besteht Rechtschutz, auch wenn spätere Zulassung unterbleibt.
Im Verkehrs-Rechtschutz richtet sich die Beitragshöhe nach der Anzahl der auf den
Versicherungsnehmer
zugelassenen Fahrzeuge. Dies hat zur Folge, dass der
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, dem Versicherer über
Neuzulassungen und Fahrzeugabmeldungen zu informieren.
Hat der
Versicherungsnehmer kein Fahrzeug mehr, bleibt der Rechtschutz als
sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr bestehen, soweit nicht
ausdrücklich auch dessen Aufhebung verlangt wird.
Rechtschutz besteht also für Auseinandersetzungen aus Fahrzeugkauf- und Reparaturverträgen wie auch für Tanken, Auftrag zum Ölwechsel, Kauf eines Autoradios, Anschaffung von Fahrzeugersatzteilen, Abschluss von Kfz-Versicherungsverträgen (Ausnahme: im Kfz-Gewerbe-Rechtschutz), Anmietung eines Fahrzeuges, Vertrag über Kfz-Beförderung in Reisezug oder auf Fähre, Wagenwaschen, Abstellen auf bewachtem Parkplatz, Miete in Großgarage, Abschleppen.
Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen (unabhängig von selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit) zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz eines dem Anspruchsberechtigten persönlich entstandenen Schadens.
Typische Schadenersatzansprüche sind die auf einem von einer anderen Person
verursachten
Verkehrsunfall beruhenden Erstattungsforderungen für Reparaturkosten,
Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall,
Sachverständigengebühren, Abschleppkosten, Verdienstausfall wegen
Körper- und Sachschäden, Schmerzensgeld, Zins für Bankkredit sowie
öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche auf Grund eines
ungerechtfertigen Entzuges der Fahrerlaubnis.
Im Rahmen des
Fahrer-Rechtschutz fallen im Wesentlichen nur Körperschäden und deren
Folgen sowie Bekleidungsschäden unter den Schadenersatz-Rechtschutz, so
weit nicht für das Fahrzeug eine anderweitige Rechtschutz-Versicherung
besteht.
Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von
Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer
verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes.
Typische
Verkehrsdelikte sind z.B. fahrlässige Körperverletzung im Verkehr,
fahrlässige Verkehrsgefährdung, Unfallflucht. Rechtschutz erstreckt
sich nicht auf Straftaten, wegen deren vorsätzlicher Begehung der
Versicherungsnehmer rechtskräftig verurteilt wurde. Vom
Verkehrs-Straf-Rechtschutz werden ferner sämtliche die Fahrerlaubnis
(Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung, siehe jeweils dort)
betreffenden Verfahren umfasst, so weit diese vor den Strafgerichten
durchgeführt werden.
Ferner: Gnaden-, Strafaussetzungs-,
Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren bei Freiheitsstrafen
sowie bei Geldstrafen über 250,- ?.
Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten-Rechtes. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen.
Kein Rechtsschutz besteht für Ordnungswidrigkeiten wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.
(jetzt: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Verkehrsrechtliche Straftat, wenn Verkehrsteilnehmer sich nach einem Verkehrsunfall der Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges oder der Art seiner Beteiligung durch Entfernen vom Unfallort entzieht, obwohl sein Verhalten zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann.
Da Unfallflucht Vorsatz voraussetzt, entfällt der Rechtschutz rückwirkend bei rechtskräftiger Verurteilung. In diesem Fall müssen dem Versicherer bereits gezahlte Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten zurückerstattet werden.
Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Erfüllung des von diesem bei Abschluss des Rechtschutz-Vertrages abgegebenen Leistungsversprechens. Voraussetzung für die Geltendmachung eines solchen Anspruches ist Eintritt eines Rechtschutz-Falles.
Zumeist auf Vordrucken des Versicherers gestellter Antrag des
Versicherungsnehmers auf Abschluss eines Versicherungsvertrages. Zur
Wirksamkeit des Versicherungsvertrages muss dieser Antrag vom
Versicherer innerhalb der Antragsbindefrist angenommen werden.
Für
den Zeitraum zwischen Antragstellung und Wirksamkeit des
Versicherungsvertrages kann vorläufige Deckung gewährt werden. Als
Versicherungsanträge gelten auch Antragskarten und Coupons.
Versicherungsanträge müssen zur Vermeidung von durch Rückfragen
eintretenden Zeitverzögerungen komplett ausgefüllt und ohne Zusätze an
die Direktion gesandt werden. Zusätzliche Hinweise sind dem Antrag auf
gesondertem Blatt beizufügen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle Tatsachen anzugeben, die auf deren Entschluss, den Rechtschutz-Vertrag überhaupt oder zu dem beantragten Inhalt abzuschließen, Einfluss haben können. Geschieht dies nicht, kann der Versicherer den Rechtschutz-Vertrag rückwirkend, d.h. ab Vertragsabschluss, aufheben.
Ereignis, gegen dessen Folgen der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.
In der Rechtschutz-Versicherung wird hierfür die Bezeichnung "Rechtsschutzfall" verwandt.
Gibt Aufschluss über den Inhalt des Rechtschutz-Vertrages. Der
Versicherer ist zur Ausstellung und Aushändigung eines
Versicherungsscheines gesetzlich verpflichtet.
Der Versicherungsschein muss sich mit Inhalt des Versicherungsantrages decken.
Eventuelle
Abweichungen vom Antrag können nur dann rechtswirksam werden, wenn sie
als solche dem Versicherungsnehmer durch rote Kennzeichnung erkennbar
gemacht und von diesem genehmigt wurden
Wird ein Versicherungsantrag
nachträglich ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmer geändert
(Bestrafung wegen Urkundenfälschung möglich) und unterbleibt deshalb
die gesetzlich vorgeschriebene rote Kennzeichnung auf dem
Versicherungsschein, gilt der Versicherungsvertrag gemäß dem Inhalt der
beim Versicherungsnehmer verbliebenen Antragskopie als abgeschlossen.
Vorstehende Regelung gilt auch für den Nachtrag (Ergänzung zum
Versicherungsschein).
Ist eine für jeden Versicherungsbeitrag zu zahlende Steuer. Ihre Höhe beträgt z.Z. 16% des Beitrages.
Stellt die Höchstgrenze der Geldleistung dar, die der Versicherer
für jeden Rechtschutz-Fall aufzuwenden hat. Die Höhe der
Versicherungssumme (= Deckungssumme) ist aus dem Versicherungsschein
ersichtlich.
Die Leistungen, die auf Grund eines Rechtschutz-Falles
zu erbringen sind, werden zusammengerechnet, sodass in diesen Fällen
nur die einmalige Zahlung der Versicherungssumme in Betracht kommt. Das
Gleiche gilt, wenn bei mehreren Rechtschutz-Fällen eines
Versicherungsnehmers ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang
besteht.
Beispiel:
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige
versicherter Versicherungsnehmers ist zu einer Massenkündigung
gezwungen. Mehrere Arbeitnehmer erheben daraufhin
Kündigungsschutzklage. Für alle Rechtsstreitigkeiten zusammen gilt die
mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Versicherungssumme als
Höchstgrenze.
Gesamttätigkeit zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in einem gegen ihn anhängigen Strafprozess oder Ordnungswidrigkeiten -Verfahren. Liegt regelmäßig in den Händen eines Rechtsanwaltes.
Jede Vereinbarung (auch mündlich) zwischen zwei oder auch mehreren Partnern, durch die sich zumindest ein Partner verpflichtet, eine Leistung (Handeln oder Unterlassen) zu erbringen. Dient dem Austausch von Gütern und Leistungen im Privat- und Geschäftsleben.
Hauptformen:
Formelles Zustandekommen des Vertrages. Rechtschutz-Verträge werden dadurch
abgeschlossen,
dass die Direktion den Versicherungsantrag des Kunden annimmt. Dies
erfolgt zumeist durch Zusendung des Versicherungsscheines, d.h. mit
dessen Eingang beim Versicherungsnehmer.
Zeitraum vom Laufzeitbeginn bis zur Beendigung des Rechtschutz-Vertrages. Die Dauer von Rechtschutz-Verträgen beträgt regelmäßig 5 Jahre. Im Anschluss daran tritt automatisch Verlängerung um jeweils ein Jahr ein, wenn nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird.
Eintrittspflicht besteht für sämtliche die Fahrerlaubnis
(Einschränkung, Entzug, Wiedererlangung) betreffenden Verfahren vor den
Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten.
Wird das Verfahren
wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
vor Strafgerichten durchgeführt, besteht Rechtschutz im Rahmen des
Verkehrs-Straf-Rechtschutz.
Gesamtheit der Vorschriften für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates
(Bund und Länder) und der Kommunalorgane.
Rechtschutz besteht für:
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland werden mit
Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Volljährige sind
unbeschränkt geschäftsfähig, d.h. sie
können selbstständig Rechtsgeschäfte jeder Art abschließen.
Wissen und Wollen der Tat.
Beispiel:
Ein auf dem Gerüst arbeitender Maurer wirft einem
Straßenpassanten einen Ziegelstein auf den Kopf mit der Absicht, ihn
dabei zu verletzen.
Beispiele für Rechtschutz-Ablehnung wegen Vorsatzes:
Einem
Malergesellen wird vorgeworfen, Handwerkszeug und Material seines
Betriebes für Schwarzarbeiten verwendet zu haben. Die dem Gesellen
vorgeworfene Unterschlagung ist eine vorsätzliche Straftat.
Einem Kraftfahrer wird vorgeworfen, den Unfall, auf Grund dessen er
seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen will, fingiert zu haben.
Dieses strafrechtlich als Betrugsversuch zu qualifizierende Verhalten ist eine vorsätzliche Straftat.
Als vorvertraglich wird der Rechtschutz-Fall bezeichnet, der vor Abschluss des Versicherungsvertrages für das betroffene Risiko oder innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
Zeitraum zwischen Beginn der Laufzeit des Rechtschutz-Vertrages, ab dem regelmäßig Beitrag zu zahlen ist, und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes.
Ist ein Rechtschutz-Fall in der Wartezeit eingetreten, besteht kein Rechtschutz.
Durch
Wartezeit soll der Möglichkeit vorgebeugt werden, dass der
Versicherungsnehmer kurz vor dem wahrscheinlichen oder schon
erkennbaren Eintritt des Rechtschutz-Falles (vornehmlich für
vertragliche Auseinandersetzungen bedeutsam) einen Rechtschutz-Vertrag
abschließt.
Wartezeit von drei Monaten besteht für die Leistungsarten:
Wartezeit besteht nicht, wenn sich der Rechtschutz-Vertrag nahtlos an einen früheren
Rechtschutz-Vertrag
(auch bei anderen Versicherern oder bei den Eltern) anschließt, jedoch
keine Rechtschutz-Erweiterung vorliegt und die Wartezeit im früheren
Vertrag abgelaufen war. Diese Voraussetzungen liegen häufig bei
generellem schriftlichem Angebot des Versicherers auf
Vertragsmodernisierung vor.
Für die folgenden Leistungsarten gibt es keine Wartezeit:
Gesetzlich festgelegtes Recht jedes Versicherungsnehmers, seine auf
Abschluss des für die Dauer von mehr als einem Jahr bestimmten
Rechtschutz-Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14
Tagen (Absendung beim VN) ab Unterzeichnung schriftlich rückgängig zu
machen. Dieses Widerrufsrecht, über das der Versicherungsnehmer
schriftlich zu belehren ist, besteht nicht für Rechtschutz-Verträge,
die für eine ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche
Tätigkeit des Versicherungsnehmers bestimmt sind.
Unterbleibt die
gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über sein Widerrufsrecht, so
erlischt dieses einen Monat nach der Zahlung des ersten Beitrages.
Dem Versicherungsnehmer sollen bei der Antragstellung die
Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene
Verbraucherinformation übergeben werden.
Geschieht dies nicht, sind
diese Unterlagen neben dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer
alsbald nachträglich zugänglich zu machen. Um diesem eine
Überprüfungsmöglichkeit anhand der ihm nachträglich zugegangenen
Unterlagen zu geben, steht dem Versicherungsnehmer ab Zugang der
Unterlagen ein auf 14 Tage befristetes (Absendung beim VN)
Widerspruchsrecht (schriftlich) zu.
Schützt Sie jeweils in Ihrer Eigenschaft als:
eines im Versicherungsschein bezeichneten unbebauten oder bebauten Grundstückes,
Gebäudes (umfriedetes Bauwerk, das zum Betreten für Menschen geeignet ist) oder
Gebäudeteiles.
Die Bezeichnung im Versicherungsschein erfolgt mit Straßenangabe und
Haus- Nr. bzw., so weit diese nicht vorhanden, mit Angabe der aus dem
Kataster ersichtlichen Flur- oder Flurstück- Nr.
Rechtschutz beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher
Interessen
aus Miet- und Pachtverträgen und aus dinglichen Rechten an
Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, das sind Eigentum, Besitz,
Nachbarrecht, Grunddienstbarkeit,
Erbbaurecht, Grundpfandrecht,
Nießbrauch. Typische Auseinandersetzungen im Rahmen des Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtschutz sind solche über Mieterhöhung, Umlegung
von
Modernisierungskosten, Nebenkostenberechnung, Schönheitsreparaturen,
Kündigung und Räumung, Kautionsrückgabe, Ersatzmieterauswahl.
Nicht unter den Rechtschutz fallen:
Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen und zur Feststellung von Rechtsverhältnissen. Hierzu gehören: Mahnbescheid, Klage und Widerklage, Streitverkündung, Nebenintervention, Beweissicherung, Urkunden- und Wechselprozess, Einstweilige Verfügung und Zwangsvollstreckung.
Umfassender Begriff für alle mit staatlicher Hilfe durchzuführenden Maßnahmen zur Durchsetzung eines gerichtlich oder notariell festgestellten Rechtsanspruches. Grundlage für die Zwangsvollstreckung ist ein sog. Vollstreckungstitel (= gerichtliches Urteil, gerichtlicher Vergleich oder notarielle Urkunde). Zur Zwangsvollstreckung gehören z.B. Pfändung von beweglichen Sachen, Überweisung von Forderungen wie z.B. Arbeitsentgelt, Eintragung von Sicherungshypothek, Ordnungsgeld zur Erzwingung einer Unterlassung, Anordnung von Haft zur Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit, Zwangsräumung einer Wohnung, Zwangsversteigerung eines Grundstückes.
Der Versicherer trägt sämtliche Vollstreckungskosten (für Rechtsanwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher) für drei Anträge auf Vollstreckung oder Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel. Lediglich für Vollstreckungen, die später als 5 Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden, besteht kein Rechtschutz.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
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