jetzt vergleichenVersicherungsvertragsgesetz

 

Der Begriff Versicherungsvertragsgesetz (abgekürzt: VVG) bezeichnet:

  • in Deutschland das Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908, das durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 (BGBl. I, S. 2631) grundlegend reformiert wurde; siehe Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
  • in der Schweiz das Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag; siehe Versicherungsvertragsgesetz (Schweiz)
  • in Österreich das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag; siehe Versicherungsvertragsgesetz (Österreich)

» Bürgerliches Gesetzbuch

» Versicherungsvertragsgesetz

» Versicherung

» Vertraginhalt

» Versicherungantrag

» Versicherungsschein

» Versicherungsvertrag

» Allgemeine Geschäftsbedingungen

» Versicherer

 

Wir kennen Ihr Geschäft, ...
... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.


In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!

Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.

Information | Leistungen | Prämien | Beratung | Anfrage | Download