VergleichsrechnerVersicherungslexikon


Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.

 

Lexikon Übersicht A-Z

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Abhandenkommen

Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert.
Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
Beispiel: Bei einem Rohrbruch bringen Sie einen wertvollen Teppich auf die Straße,
damit er nicht durch Löschwasser durchnässt wird. Ein vorbeikommender Passant nimmt diesen Teppich mit. Sie wollten den Teppich, eine versicherte Sache, retten. Damit ist dieses Abhandenkommen versichert.

 

 

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Ableitungsrohre

Ableitungsrohre dienen der Entsorgung des gebrauchten Wassers (Abwasser). Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungsrohren austritt, ist Leitungswasser im Sinne der Hausratversicherung.

 

 

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Absturz eines Luftfahrzeuges

Mitgeschützt sind auch Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
seiner Teile oder Ladung entstanden sind. Hinweis: Der Begriff "Luftfahrzeug" wird in §1(2) des Luftverkehrsgesetzes wie folgt definiert:
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In der Regel sind solche Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Betreibers des Flugkörpers versichert.
Bei Streitigkeiten über die Schuldfrage geht man jedoch auf Nummer sicher, wenn diese Schäden erst durch die Hausratversicherung gezahlt werden und später diese den Verursacher in Regress nimmt.

 

 

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Alarmanlage

Wenn Sie Einbruch-Melde-Anlagen (EMA) installiert haben, wird dadurch das Einruchsrisiko verringert
Sie erhalten einen Beitragsnachlass bei Ihrer Versicherung.

 

 

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Anhänger

Kraftfahrzeuge aller Art und ihre Anhänger sind innerhalb der Hausratversicherung nicht versichert.
Ausnahmen sind motorgetriebene Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können.

 

 

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Anpassung der Versicherungssumme

Eine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt nach automatisch zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres gemäß dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes. Dies ist notwendig, damit der Hausrat immer zum Neuwert versichert ist und somit der Ersatz der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in vollem Umfang gewährleistet ist.
Wenn die Versicherungssumme angepasst wird, ist damit immer auch eine Beitragsveränderung
verbunden. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung durch eine schriftliche Erklärung die Anpassung aufheben.

 

 

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Anpassung des Prämiensatzes

Der Prämiensatz für Ihre Versicherung, also der Beitrag pro Tausend EUR Versicherungssumme kann sich erhöhen. Die Anpassung des Prämiensatzes kann jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres erfolgen. Sollte Ihre Versicherung den Prämiensatz erhöhen, wird Ihnen ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zum Zeitpunkt der Prämienerhöhung eingeräumt.

 

 

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Antennen

Ihre Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen (auch Parabolantennen) sind auf dem gesamten Grundstück, auf dem Ihre versicherte Wohnung liegt, gegen alle versicherten Gefahren versichert. Sie dürfen die Antennen allerdings nicht für mehrere Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken nutzen.

 

 

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Antiquitäten

Antiquitäten gelten als Wertsachen. Antiquitäten sind alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind, z. B. antiquarische Bücher, altes Zinn (Geschirr, Krüge, Zinnsoldaten etc.), altes Porzellan (Geschirr, Puppen etc.), Spielzeug aus dem 19. Jahrhundert, Sammlungen von alten Waffen und Musikinstrumenten, Mineralien und frühgeschichtliche Fundgegenstände. Antike Möbelstücke zählen immer zu den Einrichtungsgegenständen und nicht zu den Wertsachen.
Sie können die Entschädigungsgrenze Ihrer Wertsachen erhöhen.

 

 

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Aquarien

Das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Ihren Aquarien ist nicht versichert.
Es kann jedoch aufgrund besonderer Vereinbarung in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.

 

 

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Arbeitsgeräte

Arbeitsgeräte, in nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen, sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Beispiel: Sie bewahren die Firmenbohrmaschine nach der Arbeit in Ihrer Wohnung auf. Die Bohrmaschine ist in diesem Fall mitversichert. Arbeitsgegenstände sind jedoch streng von Arbeitsstoffen (z. B. Handelswaren oder sonstigen gewerblichen Vorräten) zu unterscheiden.
Beispiel: Sie bewahren den firmeneigenen Fliesenkleber nach der Arbeit in Ihrem Keller auf.
Der Kleber ist nicht mitversichert, da er als Arbeitsstoff gilt.

 

 

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Aufräumungskosten

Nicht nur Ersatz bzw. Reparatur versicherter Sachen werden über die Hausratversicherung ersetzt, sondern der Hausratversicherer leistet auch für bestimmte Kosten Ersatz.
Beispiel: Aufräumungskosten nach einem Schadenfall (z.B. Möbelreste müssen nach einem Zimmerbrand zur (Sonder-) Mülldeponie gebracht werden (dies gilt aber nur für versicherte Sachen).

 

 

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Ausbildung

Falls Sie sich wegen einer Ausbildung (z.B. als Student/in im Studentenwohnheim) vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten müssen, gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung ohne Zeitbegrenzung, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird.

 

 

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Ausschlüsse

Neben den Ausnahmen bei den einzelnen Gefahren gibt es folgende prinzipielle Ausschlüsse von der Hausratversicherung:
Dazu gehören Schäden,

  • die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem oder Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden,
  • die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen,
  • durch Kernenergie.

 

 

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Aussenversicherung

Ihre versicherten Sachen oder die Sachen Ihrer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin bzw. Ihres Partners sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden, z. B. während des Urlaubs, z. B. im Hotel, während der Arbeit am Arbeitsplatz, während eines Besuchs, z. B. bei Bekannten, während der Ausbildung, z. B. im Studentenwohnheim, während des Wehrdienstes, z. B. in der Kaserne.
Wenn Sie sich nur vorübergehend wegen Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort aufhalten, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange Sie dort keinen eigenen Haushalt gründen.
Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen. Bei einzelnen Versicherungen ist eine Erhöhung dieser Grenzen möglich. Geltungsbereich für die Aussenversicherung ist die ganze Welt.

 

 

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Auszahlung der Entschädigung

Bei Auszahlung einer Entschädigung sind folgenden Punkte zu beachten:
Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, müssen Sie die Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen erhalten. Sie können einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei Ihrer Versicherung eine Abschlagszahlung verlangen. Die Entschädigung muss von dem Zeitpunkt der Anzeige des Schadens mit 1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst werden, mindestens mit 4 % höchstens mit 6 %. Die Verzinsung entfällt, wenn die Entschädigung innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige gezahlt wird. Zinsen werden von dem Zeitpunkt an fällig, wenn die Entschädigung fällig ist.

 

 

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BAFin

Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.

 

 

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Balkone

Der Balkon zählt zu den versicherten Räumen der Wohnung, also zum Versicherungsort. Er wird aber nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.

 

 

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Bankschließfach

Hausratgegenstände, die Sie in einem Bankschließfach untergebracht haben (Wertpapiere, Sammlungen...), sind in der Regel durch die Bank versichert. Dies jedoch zu einem relativ geringen Wert (oft maximal bis zu 15.000 ).
Deshalb sollte man diese Hausratgegenstände mit in die Hausratversicherung einschließen. Dies erfordert einen Mehrbeitrag und ist nur bei sehr wenigen Versicherungsgesellschaften möglich.

 

 

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Bargeld

Bargeld zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Wenn Sie Ihr Bargeld nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt eine besondere Entschädi

 

 

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Bauartklasse

Bei der Beitragskalkulation durch Ihre Versicherung spielt die Bauartklasse eine wichtige Rolle für die Kalkulation des Feuerrisikos. Es gibt fünf Bauartklassen (BA-Klassen). Entscheidend für die Einstufung in die Bauartklassen sind die Bauweise der Außenwände und des Daches. Keine Rolle spielen hingegen die Art der Beheizung oder die sonstige Nutzung des Gebäudes. Einige Versicherungen verzichten auf die Unterteilung des Tarifes nach Bauartklassen. Andere erheben nur einen Zuschlag für Ried- , Stroh- oder Holzdach.

 

 

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Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung erfolgt bei fast allen Versicherungen nahezu identisch. Der Tarifbeitrag wird in Promille der Versicherungssumme ausgewiesen. Hierzu können Zuschläge für Gefahrerhöhungen (z. B feuergefährlicher Betrieb im Gebäude) kommen. Für das Versichern von Überspannungsschäden oder Fahrraddiebstahlschäden sowie für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen können ebenfalls Zuschläge fällig werden.

 

 

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Berufliche Räume

Hierzu zählen Räume, die nicht zu Ihrer Wohnung gehören und die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Solche Räume zählen nicht zum Versicherungsort. Der Inhalt eines rein gewerblich genutzten Büroraumes wird über die Geschäftsversicherung versichert.

 

 

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Bestimmungsgemäßer Herd

Ein Brand im Sinne der Hausratversicherung liegt immer dann vor, wenn das Feuer ohne einen so genannten bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder einen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Zu den bestimmungsgemäßen Herden gehören:

  • Öfen aller Art,
  • Kamine,
  • Kerzenflammen,
  • Feuerzeug,
  • Zigarettenglut etc.

Beispiel für die Entstehung eines Brandes durch das Verlassen eines bestimmungsgemäßen Herdes: Sie verbrennen nasses Kaminholz in einem Kamin, das Glutfunken verursacht. Diese entzünden den Teppichboden. Der entstandene Schwelbrand geht auf die Gardinen über.

Beispiel für die Entstehung eines Brandes ohne einen bestimmungsgemäßen Herd: Sie haben Ihre Brille und Zeitung am Frühstückstisch liegen gelassen. Als die Sonne durchs Fenster auf die Brille fällt, setzt sie, wie ein Brennglas, die Zeitung in Brand.

 

 

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Bestimmungswidriger Wasseraustritt

Der Austritt von Leitungswasser ist immer dann bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, z. B. undichter Heizkörper, aus dem Wasser austritt oder eine überlaufende Badewanne.

 

 

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Bewachungskosten

Mit einem Schaden, der durch die Hausratversicherung gedeckt ist, ist oftmals das Problem verbunden, dass der "Rest-Haushalt" nicht genügend gesichert ist. Nach einem Brand können z.B. Fenster und Türen fehlen, oder nach einem Einbruch können die Schlösser beschädigt sein. Wenn dann eine Bewachung Ihrer Wohnung notwendig ist, übernimmt Ihre Hausratversicherung diese, sofern Sie Bewachungskosten eingeschlossen haben.

 

 

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Blitzschlag

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Daraus resultierende Feuerschäden werden als Brandschäden ersetzt. Versichert ist aber auch der so genannte "kalte Schlag", durch den Trümmer- oder Sengschäden verursacht werden. Mitversichert sind auch mittelbare Schäden durch Blitzschlag, z. B. wenn der Blitz in einen Baum einschlägt und der dadurch abgebrochene Ast z.B. Ihre versicherte Markise beschädigt. Damit besteht Versicherungsschutz bei Blitzschlag für:

  • zündenden Blitzschlag (der Blitzschlag löst einen Brand aus),
  • kalten Blitzschlag (durch herabfallende Steine des Schornsteines wird die Markise beschädigt),
  • Sengschäden durch Blitzschlag (ein Blitz versengt den Teppich im Wohnzimmer),
  • Luftdruckschäden durch Blitzschlag (durch den Luftdruck eines einschlagenden Blitzes platzt die Fensterscheibe und das Ledersofa wird beschädigt).

Ausgeschlossen sind jedoch die so genannten Überspannungsschäden, also Schäden, die durch die hohe elektrische Energie verursacht wurde und angeschlossene elektrische Geräte wie z. B. Fernseher, Stereoanlage, Computer oder Gefrierschrank beschädigt hat. Solche Schäden können Sie gegen Mehrbeitrag zusätzlich in Ihre Hausratversicherung einschließen.

 

 

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Bodenräume

Bodenräume gehören zum Versicherungsort, wenn sie von Ihnen alleine und nicht gemeinschaftlich von einer Mieter- oder Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt werden.

 

 

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Boote

Wenn Sie Wasserfahrzeuge besitzen, so sind diese in der Hausratversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen hierzu bilden Surfgeräte sowie Kanus, Ruder, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren.

 

 

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Brand

Nicht immer muss ein Haus oder eine Wohnung brennen. Es gibt die unterschiedlichsten Ursachen für einen Brandschaden. Eine genaue Definition, was versicherungstechnisch unter den Begriff Feuer fällt, gibt der § 4 Nr. 1 VHB 2001: "Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäße Herde bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen durch Funkenflug eines Schadenfeuers,
Verformung von Sachen, Rauchschäden (Wäsche/Bücher), also alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers.

 

 

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Briefmarken

Ihre Briefmarkensammlung zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegt damit der Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Sollten Sie Ihre Briefmarken nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandsch

 

 

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Bruchschaden

Versichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen, ebenso Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, sofern diese von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten angeschafft wurden und Sie die Gefahr dafür tragen.
Da über die Hausratversicherung das Risiko des einfachen Glasbruchs nicht abgedeckt ist, es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung versicherten Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen, empfiehlt es sich für Sie, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen. Die Glasversicherung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung: In der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist dabei unbedeutend, mit Ausnahme der Ausschlüsse.

 

 

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)

Bundeseinheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungsunternehmen. Sitz ist Bonn. Die BAFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen. Ziel der staatlichen Aufsicht ist, zu gewährleisten, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten. Die Aufsicht erstreckt sich daher in erster Linie auf eine ständige Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.

Kunden des Finanzdienstleistungssektors, also Kunden von Versicherungen, Banken etc., können sich bei Problemen mit einem unter der Aufsicht stehenden Unternehmen direkt an die Bundesanstalt wenden.

 

 

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Dampfheizung

Die Dampfheizung ist eine nicht mehr zeitgemäße Heizungsart. Heute trifft man in der Regel die Warmwasserheizung an. Für die Hausratversicherung gilt jedoch, dass der Austritt von Wasserdampf aus dem Heizungssystem dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt wird

 

 

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Deckungskonzepte

Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten mehrere alternative Deckungskonzepte an (z.B. Basis-, Komfort- und Optimalschutz) Diese Deckungskonzepte bauen aufeinander auf und können auch noch mit Sonderklauseln ergänzt werden. Meistens ist es günstiger, ein umfassenderes Deckungskonzept zu wählen als ein schwächeres mit zusätzlichen Einschlüssen.
Beispiel: Fahrraddiebstahl ist meistens im höchsten Deckungskonzept enthalten (neben weiteren zusätzlichen Leistungen).Würde man das mittlere Deckungskonzept wählen und den Fahrraddiebstahl zusätzlich versichern, ist der Beitrag oft höher als bei der "Optimal-Variante".

 

 

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Diebstahl

Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Gefahr Einbruchdiebstahl versichert. Werden Ihnen Sachen gestohlen, in deren Besitz man durch leichten Zugriff kommt, spricht man von einfachem Diebstahl.
Beispiele: Taschendiebstahl, Diebstahl von Wäsche auf der Leine, von Gartenmöbeln und Gartengeräten im Freien oder Diebstahl Ihres Fahrrades. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung; es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein Einbruch in einen Raum Ihres Gebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Gebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden. Auch der einfache Diebstahl eines sich in Gebrauch außerhalb des Versicherungsortes befindlichen Fahrrades ist nicht versichert.
Sie haben aber die Möglichkeit, dieses Risiko auf besonderen Antrag durch die Klausel 7110 - Einschluss Fahrraddiebstahl - zusätzlich zu versichern.
Bei einigen Versicherungen können Sie spezielle Arten des einfachen Diebstahls mitversichern, z.B. Diebstahl von Wäsche und Kleidung von der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten oder Diebstahl von Kinderwagen.

 

 

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Edelsteine

Edelsteine zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit einer Entschädigungsgrenze.

 

 

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Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl gehört zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung, es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein Einbruch in einen Raum Ihres Wohngebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Wohngebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden. Werden von Ihrem Balkon, Ihrer Loggia oder Veranda Hausratgegenstände entwendet, dann liegt kein ersatzpflichtiger Einbruchdiebstahlschaden vor, da der Täter nicht in den Raum Ihres Gebäudes eingedrungen ist.

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Dieb in einen Raum Ihres Gebäudes

  • gewaltsam einbricht,
  • über Balkone oder Fassaden einsteigt,
  • mit Nachschlüsseln, Dietrichen oder Werkzeug eindringt,
  • mit richtigen Schlüsseln eindringt, die er durch Raub oder (auch einfachen) Diebstahl an sich gebracht hat. Sie als berechtigter Schlüsselbesitzer dürfen den Diebstahl allerdings nicht fahrlässig begründet haben. Fahrlässig ist es z B., wenn Sie Ihren Wohnungsschlüssel zusammen mit den Ausweispapieren in einem Kfz zurücklassen,
  • durch Einschleichen und Verbergen in Ihre Wohnung gelangt (ein Dieb schleicht sich ein, wenn er heimlich - unbemerkt von Ihnen als Wohnungsinhaber oder einem Dritten - die Wohnung betritt. Zum Zeitpunkt der Wegnahme der Sachen muss die Wohnung verschlossen sein.),
  • beim Diebstahl ertappt wird und Mittel des Raubes anwendet, um die Sachen mitnehmen zu können.

Einbruchdiebstahl liegt außerdem auch dann vor, wenn ein Einbrecher in einem Raum verschlossene Schränke oder andere Behältnisse

  • gewaltsam aufbricht, mit Nachschlüsseln oder Werkzeug öffnet,
  • mit richtigen Schlüsseln öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat.

 

 

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Einschleichen

Ein Dieb schleicht sich ein, wenn er heimlich - unbemerkt vom Ihnen oder einem Dritten - Ihre Wohnung betritt. Zum Zeitpunkt der Wegnahme der Sachen muss die Wohnung verschlossen sein.

Beispiel: Sie öffnen die Terrassentür zum Lüften und ein Dieb nutzt diese Situation aus, um unbemerkt in Ihre Wohnung zu gelangen. Hier hält er sich solange versteckt, bis Sie eingeschlafen sind, um dann die Wertsachen zu entwenden und durch die Eingangstür zu verschwinden.

 

 

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Einwirkungsschäden

Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind.

Beispiel: Austretendes Leitungswasser beschädigt unmittelbar einen wertvollen Teppich in Ihrer Wohnung.

 

 

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Elementarschäden

Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck verursacht wurden. In der Hausratversicherung sind Elementarschäden generell ausgeschlossen. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten.

 

 

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Entschädigung

Grundsätzlich ist die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung, die die Versicherung in der Hausratversicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab.

 

 

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Entschädigungsgrenze

Die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist marktüblich je Versicherungsfall auf insgesamt 20% der Versicherungssumme begrenzt. Sie können diese aber auf Antrag bei den meisten Versicherern gegen Beitragszuschlag erhöhen. Zusätzlich gelten für bestimmte Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen können je nach Versicherung unterschiedlich sein.

Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gelten nur dann, wenn Sie Ihre Wertsachen nicht in einem verschlossenen mehrwandigen Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder einem eingemauerten Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür aufbewahren.

 

 

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Explosion

Eine Explosion ist eine "auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung". Eine Explosion kann durch Entzündung explosiver Gase oder Dämpfe erfolgen oder durch das Bersten von Gefäßen, die unter Druck von Gasen oder Dämpfen stehen. Explosionen sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert.

Eine Implosion ist grundsätzlich nicht versichert. Es gibt aber Versicherungen, die auch Implosionsschäden versichern.

 

 

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Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl müssen Sie nach Klausel 7110 "Einschluss Fahrraddiebstahl" zusätzlich auf besonderen Antrag in Ihre Hausratversicherung einschließen. Wird Ihr Fahrrad aus einem verschlossenen Keller oder Schuppen auf dem Versicherungsgrundstück gestohlen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Das Fahrrad ist als Hausrat zum vollen Wert mitversichert. Wird Ihr Fahrrad aber auf der Straße, aus offenen Fahrradständern oder aus gemeinschaftlichen Fahrradabstellräumen gestohlen, liegt nur ein einfacher Diebstahl vor, selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war.

Einfacher Diebstahl ist aber im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert. Nur durch einen zusätzlichen Einschluss können Sie den Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf einfachen Diebstahl Ihrer Fahrräder erweitern. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert sein.
  • Abgestellt ist es nur während der Zeit von 6 Uhr früh bis 22 Uhr abends versichert.
  • Außerhalb dieser Zeit ist es nur versichert, wenn der Gebrauch noch nicht beendet ist.

Beispiel: Sie verlassen nach einem gemütlichen Abend mit Freunden um 23:30 Uhr das Restaurant und sehen, dass Ihr ordnungsgemäß gesichertes Fahrrad in der Zwischenzeit aus dem Fahrradständer vor dem Restaurant gestohlen wurde.

Luftpumpe, Einkaufskorb, Packtaschen und andere zum Fahrrad gehörende, aber nur lose damit verbundene Teile können Sie nur dann gegen einfachen Diebstahl versichern, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden.
Grundsätzlich beträgt die Entschädigungsgrenze je Schadenereignis 1 % der Versicherungssumme. Diese Grenze gilt auch, wenn Ihnen mehrere Fahrräder gleichzeitig gestohlen werden. Sie können deshalb eine höhere Entschädigungsgrenze gegen Prämienzuschlag entsprechend Ihres Versicherungsbedarfs vereinbaren.

 

 

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Ferienhaus

Wenn Sie ein nicht ständig bewohntes Ferien-, Jagd- oder Wochenendhaus in unbewohnten Gebieten besitzen, müssen Sie beachten, dass diese wegen des erhöhten Einbruchrisikos für die Hausratversicherung ein besonderes Gefahrenmerkmal darstellen. Wenn Sie Ihr Ferienhaus mitversichern möchten, ist ein Beitragszuschlag erforderlich.

 

 

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Feuerwehr

Da in der Hausratversicherung im Beitragsanteil für die Feuerversicherung auch die Feuerschutzsteuer enthalten ist, bleibt der Einsatz der Feuerwehr oder anderer öffentlicher Organisationen bei einem Brand kostenfrei. Die Leistung der Feuerwehr liegt im öffentlichen Interesse, da das Feuer auf andere Gebäude übergreifen könnte. Andere Leistungen der Feuerwehr (z. B. Auspumpen einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden) können hingegen durchaus gebührenpflichtig sein, wenn das öffentliche Interesse nicht berührt wird.

 

 

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Folgeschäden

In der Hausratversicherung sind auch Folgeschäden versichert. Ein Folgeschaden besteht beispielsweise dann, wenn durch Sturmeinwirkung Ihr Hausdach abgedeckt wird und nachfolgender Regen Ihre Hausratgegenstände beschädigt bzw. zerstört.

 

 

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Fremdes Eigentum

Fremdes Eigentum, das Sie gerade benutzen, ist grundsätzlich mitversichert. Dazu gehört beispielsweise die vom Freund geliehene Stereoanlage. Die Anlage des Freundes fällt als fremdes Eigentum mit unter die versicherten Sachen. Aber es gilt hier das Prinzip:
"Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung", d. h., hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage im Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.

 

 

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Frost

Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen (z. B. Toilettenbecken) sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit diese Dinge von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten eingebracht wurden und Sie die Verantwortung dafür tragen.

 

 

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Gebäudebestandteile

Versichert sind Gebäudebestandteile wie Täfelungen, Teppichböden, sanitäre Anlagen und sonstige in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf Ihre Kosten beschaffen oder vom Vormieter übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen.

 

 

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Gebäudeschäden

Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung auch Gebäudebeschädigungen an Fenstern, Türrahmen, Türschlössern etc., wenn sie auf einen Einbruch oder Einbruchdiebstahl-Versuch zurückzuführen sind.

 

 

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Gebäudeverglasung

Zur Gebäudeverglasung gehören Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten usw. aus Normalglas, Isolierglas, sowie aus Kunststoff. Diese sind grundsätzlich nicht versichert. Gebäudeverglasungen können ebenso wie Mobiliarverglasungen und Glaskeramik-Kochplatten über eine separate Glasversicherung versichert werden.

 

 

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Gebündelte Versicherung

Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich selbstständige Verträge.
Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und Sie können die Verträge einzeln kündigen.

Bespiele:

  • Hausrat- und Glasversicherung in einer Police,
  • Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.

Im Gegensatz dazu werden bei einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren in einem einheitlichen Bedingungswerk versichert. Es gibt nur einen Antrag, einen Versicherungsschein, eine Prämie. Die kombinierte Versicherung können Sie nur insgesamt, nicht aber einzeln kündigen.

Bespiele:

  • verbundene Hausratversicherung
  • verbundene Wohngebäudeversicherung

 

 

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Gefahrerhöhung

Sie müssen als Versicherungsnehmer alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten, da diese Angaben für die Übernahme der Gefahr durch Ihre Versicherung erheblich sind. Aber auch spätere Erhöhungen von Gefahren müssen Sie unverzüglich schriftlich Ihrem Versicherungsunternehmen mitteilen.

Eine solche Gefahrerhöhung nach Antragstellung liegt insbesondere dann vor, wenn

  • sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist (z. B. ein Einfamilienhaus wird durch Umbau zum Zweifamilienhaus),
  • Ihre ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt (eine Wohnung gilt nur dann als bewohnt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält),
  • vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden (eine solche Gefahrerhöhung kann die Versicherung zur Kündigung berechtigen oder zur Leistungsfreiheit im Schadenfall führen).

 

 

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Gemeiner Wert

Wenn die von einem Schaden betroffene Sache in Ihrem Haushalt nicht mehr verwendet werden kann oder nicht mehr verwendet wird, zahlt die Versicherung dafür nur noch den gemeinen Wert. Das ist der erzielbare Verkaufspreis für diese Sache, z. B. für einen alten Schwarzweißfernseher auf dem Dachboden oder ein altes Fahrrad, das nicht mehr genutzt wird.

 

 

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Gemeinschaftsantennen

Gemeinschaftsantennen sind nicht in der Hausratversicherung versichert.

 

 

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Gemeinschaftsräume

Gemeinschaftsräume zählen in der Hausratversicherung nicht zum Versicherungsort. Ausnahmen bilden Ihre private Waschmaschine und Ihr Wäschetrockner, die Sie in einem Gemeinschaftsraum gestellt haben.

 

 

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Geräteschuppen

Ein Geräteschuppen zählt in der Hausratversicherung zum Versicherungsort. Haben Sie Ihre Sachen hier untergebracht, dann sind sie versichert, wenn der Geräteschuppen abgeschlossen ist und allein von Ihnen genutzt wird. Außerdem muss er sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

 

 

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Gewerblich genutzte Räume

In der Hausratversicherung gehören Räume nicht zur Wohnung und damit zum Versicherungsort, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich.
Damit ist jedoch nicht das so genannte häusliche Arbeitszimmer bzw. eine teilweise Nutzung Ihres Wohnzimmers als Büro gemeint.

 

 

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Glasversicherung

Da über die Hausratversicherung das Risiko des Glasbruchs nicht abgedeckt ist (es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung versicherten Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen), empfiehlt es sich für Sie, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen.

Die Glasversicherung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung: In der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist mit Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend.

 

 

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Grobe Fahrlässigkeit

Sowohl in der Hausrat- als auch in der Glasversicherung sind Schäden, die Sie grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben, nicht versichert.

 

 

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Grundwasser

Schäden durch Grundwasser sind in der Hausratversicherung nicht versichert.

 

 

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Hagel

Durch Hagelschlag können schlimme Schäden verursacht werden. Hagelschäden sind grundsätzlich mitversichert. Gleichzeitiger Sturm ist dabei nicht Voraussetzung.

Wenn Sie als Schadenursache Hagel nachweisen müssen, gilt dasselbe wie beim Nachweis von Sturmschäden.

 

 

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Hausrat

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst Ihren gesamten Hausrat. Dazu zählen alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; außerdem Bargeld. Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Gardinen, Teppiche, Pflanzen, Bilder, Gobelins etc.
Gebrauchsgegenstände sind Kleidung, Wäsche, Geschirr, Besteck, Haushaltsgeräte, Radio, TV, Video, Sammlungen, Schmuck etc. Verbrauchsmittel sind Lebensmittel, Putz- und Waschmittel, Vorräte, Heizmaterial, Bargeld etc.

Man könnte sagen: "Zum Hausrat gehört alles, was bei einem Umzug in eine andere Wohnung üblicherweise mitgenommen wird." oder " ...was herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt."
Außerdem sind Ihre Haustiere, die Sie ausschließlich zu privaten Zwecken halten, versichert.
Deshalb sind Zierfische, Vögel, Hunde, Katzen ebenso versichert wie Pferde. Der Wert dieser Tiere spielt dabei keine Rolle. Sie müssen jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme beachtet werden.

Zusätzlich versichert sind auch Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen, soweit Sie sie nicht für mehrere Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken nutzen und sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Außerdem sind alle in das Gebäude eingefügte Sachen versichert, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen.

Beispiel: Durch einen Brand werden die von Ihnen eingebrachten Edelholztüren oder Deckenpaneele zerstört. Diesen Schaden ersetzt Ihre Hausratversicherung, da Sie die Gefahr dafür mit dem Mietvertrag übernommen haben.

Ebenfalls versichert sind:

  • Rasenmäher, Krankenfahrstühle und Spielfahrzeuge,
  • Surfgeräte sowie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren und Flugdrachen,
  • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände in Räumen, die Sie nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen.

 

 

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Hausratindex

Der Hausratindex resultiert aus dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes, der jährlich veröffentlicht wird. Er dient als Grundlage zur Anpassung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung. Verändert sich dieser, wird die neue Versicherungssumme auf volle Tausend EUR aufgerundet und die neue Prämie berechnet. Auf diese Weise soll der tatsächliche Wert einer versicherten Sache erhalten bleiben bzw. eine Unterversicherung vermieden werden, damit im Schadenfall im vollem Umfang Schadenersatz geleistet werden kann.

 

 

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Hausratversicherung

Ihr bewegliches Hab und Gut ist Gefahren ausgesetzt: Durch Feuer, Blitz, Sturm, Wasser und Einbruchsdiebstahl kann großer Schaden entstehen. Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Sie übernimmt übrigens auch Kosten, um den Schaden gering zu halten oder zu beseitigen - Aufräumungskosten zum Beispiel.

 

 

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Haustiere

Haustiere, die Sie ausschließlich zu privaten Zwecken halten, sind in der Hausratversicherung versichert. Deshalb sind Zierfische, Vögel, Hunde, Katzen ebenso versichert wie Pferde. Der Wert dieser Tiere spielt dabei keine Rolle. Sie müssen jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme beachtet werden.

 

 

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Hotelkosten

Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten werden nach einem Schaden für max. 100 Tage und üblicherweise höchstens bis 1 Promille der Versicherungssumme je Tag erstattet, wenn Ihre Wohnung unbewohnbar ist.

 

 

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Innere Unruhen

Schäden, die durch innere Unruhen verursacht wurden, gehören zu den allgemeinen Ausschlüssen.

 

 

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Keller

Keller gehören zum Versicherungsort, wenn sie von Ihnen, als Versicherungsnehmer, allein und nicht gemeinschaftlich von einer Mieter- oder Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt werden.

 

 

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Kernenergie

Schäden, die durch Kernergie verursacht wurden, gehören zu den allgemeinen Ausschlüssen.

 

 

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Kraftfahrzeugbestandteile

Kraftfahrzeugbestandteile, wie z. B. Winterreifen, die Sie in einer verschlossenen Garage lagern, sind in der Hausratversicherung versichert.

 

 

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Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gehören nicht zum Hausrat. Ausnahmen siehe Hausrat. Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert. Beispiel: Sie haben Ihr KFZ in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken Sie, dass eine Scheibe eingeschlagen und Ihre Lederjacke vom Rücksitz gestohlen wurde. Die Lederjacke ist über die Außenversicherung versichert.

 

 

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Krankenfahrstühle

Krankenfahrstühle sind in der Hausratversicherung mitversichert.

 

 

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Krieg

Schäden, die durch Krieg verursacht wurden, gehören zu den allgemeinen Ausschlüssen.

 

 

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Kunstgegenstände

Kunstgegenstände zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen.

 

 

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Leitungswasser

Versicherungstechnisch umfasst der Umfang der Leitungswasserversicherung den Ersatz von
Schäden, die dadurch entstehen, dass Leitungswasser aus

  • den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
  • den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder
  • deren Wasser führenden Teilen,
  • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder
  • Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig austritt.

Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten werden Leitungswasser gleichgestellt.
Ein Austritt von Leitungswasser ist bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, z. B. undichte Heizkörper oder eine überlaufende Badewanne.
Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, wenn Sie als Mieter diese auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und auch die Gefahr dafür tragen.

Nicht versichert sind Schäden

  • durch Plansch- oder Reinigungswasser,
  • durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder
  • Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau,
  • durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war,
  • durch Schwamm.

 

 

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Loggien

Loggien gehören zum Versicherungsort, werden jedoch bei der Berechnung der Wohnfläche
nicht mitgerechnet.

 

 

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Mietereinbauten

In das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie auch die Verantwortung tragen, sind versichert. Sie tragen also immer dann die Gefahr für eingefügte Sachen, wenn Sie diese selbst angeschafft und mit dem Vermieter vereinbart haben, dass Sie dafür verantwortlich sind und sie nach Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung wieder entfernen.

 

 

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Mobiliarverglasung

Zur Mobiliarverglasung zählen Scheiben aus Glas und Kunststoff von Bildern, Schränken, Spiegeln usw. Dazu zählen auch Glastischplatten.

 

 

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Münzen

Münzen zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit
der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Für Münzen, die Sie nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauer

 

 

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Neuwert

Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz dazu würden Sie bei Erstattung zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung bekommen.

Einige Beispiele:
Eine Videokamera, die vor vier Jahren 1.500 gekostet hat, kostet heute 1.000 und hat einen Zeitwert von 500. Ein massiver Eichenkleiderschrank hat vor fünf Jahren 2.500 gekostet, heute kostet er 3.500 mit einem Zeitwert von 1.000.

 

 

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Nutzung

Die Nutzung Ihrer Wohnung wirkt sich wegen der unterschiedlichen Gefährdung auf den Prämiensatz aus. Üblicherweise unterscheidet man:

  • Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen (Hauptwohnung),
  • Hausrat in nicht ständig bewohnten Wohnungen (in ständig bewohntem Gebäude, in einem nicht ständig bewohnten Gebäude innerhalb eines geschlossenen Wohngebietes, in einem nicht ständig bewohnten Gebäude außerhalb eines geschlossenen Wohngebietes)
  • Hausrat, gelagert in Lagerhäusern etc., weil z. B. die bislang genutzte Wohnung aufgegeben wurde.

 

 

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Obliegenheiten

Unter Obliegenheiten versteht man die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen.
Dazu gehört, dass Sie:

  • Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich anzeigen müssen,
  • Einbruchdiebstahl- , Vandalismus- und Raubschäden der Polizei melden,
  • der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen,
  • abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sperren lassen,
  • Ihrer Versicherung ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen Sachen mit Angabe des Versicherungswertes oder des Anschaffungspreises und -jahres einreichen.

Sie sind als Versicherungsnehmer zur Schadenabwendung und Schadenminderung verpflichtet. Zusätzlich müssen Sie Ihrer Versicherung jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten und jede dazu dienliche Auskunft erteilen. Verletzten Sie oder Ihre Repräsentanten diese Obliegenheiten, kann dies zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung nach Maßgabe des Versicherungsvertragsgesetzes führen. Diese Leistungsfreiheit tritt jedoch nur ein, wenn diese Obliegenheitsverletzung von Ihnen als Versicherungsnehmer vorsätzlich erfolgte, die Interessen der Versicherung ernsthaft beeinträchtigt hat und wenn Sie ein erhebliches Verschulden trifft.

 

 

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Planschwasser

Planschwasser ist ebenso wie Reinigungswasser im Rahmen der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen.

 

 

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Rabatte

Rabatte auf den Beitrag können Ihnen u.a. gewährt werden für Vertragsdauer (z. B. fünf Jahre), Selbstbeteiligung im Schadenfall, Einbruchmeldeanlage, einbruchhemmende Sicherungen wie z.B. Fenstergitter etc.

 

 

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen. Die Rechtsfähigkeit beginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt. Rechtsfähigkeit bedeutet, selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.

 

 

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Reinigungswasser

Reinigungswasser ist ebenso wie Planschwasser im Rahmen der Leitungswasserversicherung
ausgeschlossen.

 

 

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Reparaturkosten

Wenn Ihre beschädigten Sachen noch reparaturfähig sind, werden die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen. Verbleibt nach der Reparatur eine Wertminderung, so erhalten Sie auch dafür Entschädigung. Eine Reparatur muss jedoch wirtschaftlich sein; daher wird die Entschädigung für Reparaturkosten und Wertminderung auf den Wiederbeschaffungspreis begrenzt. Restwerte verbleiben bei Ihnen als Versicherungsnehmer und werden auf die Ersatzleistung angerechnet.

 

 

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Repräsentant

Als Repräsentanten gelten in der Regel Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder auch Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin. Außerdem zählen dazu andere volljährige Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Nach der Rechtsprechung (Stand 1997) gelten als Repräsentanten nur volljährige Personen, die von Ihnen als Versicherungsnehmer mit bestimmten rechtlichen Pflichten sowie Ihrer Vertretung beauftragt wurden. Minderjährige Kinder gelten nicht als Repräsentanten.

 

 

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Restwert

Restwerte können anfallen, wenn Ihre Sachen durch einen Versicherungsfall zwar nicht vollständig zerstört wurden, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Beispiel: Von Ihrer Polstergarnitur ist lediglich ein Sessel übrig geblieben.
Restwerte verbleiben bei Ihnen als Versicherungsnehmer und werden auf die Ersatzleistung angerechnet.

 

 

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Risikozuschläge

Zuschläge gibt es für Gefahrerhöhungen, z. B. wenn Sie ein Wochenendhaus oder eine
Ferienwohnung besitzen, die Sie nicht ständig bewohnen. Für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen müssen Sie möglicherweise ebenfalls mit Zuschlägen rechnen.

 

 

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Rohrsystem

Als Rohrsystem gelten alle Leitungswasser führenden Rohre in einem Gebäude.

 

 

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Rückstau

Rückstau ist durch Hochwasser oder Verstopfung durch die Kanalisation in den Keller gelangendes Abwasser. Es handelt sich hierbei nicht um einen ersatzpflichtigen Schaden im Rahmen der Hausratversicherung. In modernen Häusern wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Versicherern auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.

 

 

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Rundfunkantennen

Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen (auch Parabolantennen) sind auf dem gesamten Grundstück Ihrer versicherten Wohnung gegen alle versicherten Gefahren versichert. Sie dürfen die Antennen allerdings nicht für mehrere Wohnungen oder für gewerbliche Zwecke nutzen.

 

 

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Sachverständigenkosten

Wenn der Schadenfall eingetreten ist, ist es oft schwierig die genaue Schadenhöhe zu bestimmen. Hier kann ein Sachverständiger helfen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sollten in der Hausratversicherung eingeschlossen sein.

Beispiel: Antiquitäten oder Kunstgegenstände mit hohen Abweichungen zwischen materiellem und immateriellem Wert.

 

 

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Scheidung

Verlassen Sie, als Versicherungsnehmer, die bisherige gemeinsame Wohnung und beziehen eine neue, so sind bis zur nächsten Änderung des Vertrages, höchstens jedoch für drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit, beide Wohnungen Versicherungsort. Danach besteht der Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.

 

 

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Schlossänderungskosten

Versichert sind Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen, die zur versicherten Wohnung gehören, durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.

 

 

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Schmuck

Schmuck zählt im Sinne der Hausratversicherung zu Ihren Wertsachen und unterliegt damit
der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Sollten Sie Ihren Schmuck oder Ihre Perlen nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg

 

 

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Schwamm

Als Schwamm wird ein allmählicher, durch Pilzbefall bedingter Verfall des Gemäuers bezeichnet. Er wird durch Feuchtigkeit und schlechte Belüftung begünstigt. Derartige Schäden werden von der Hausratversicherung nicht übernommen.

 

 

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Selbstbeteiligung

Immer mehr Versicherer bieten Tarife an mit der Möglichkeit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall. Hierdurch kann der Beitrag gesenkt werden.

 

 

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Sengschäden

Sengschäden sind nicht ersatzpflichtige Brandschäden, da eine der bedingungsgemäß geforderten Voraussetzungen für einen Brand nicht erfüllt ist. Danach gilt als Brand nur ein Feuer, dass sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein typisches Beispiel ist der Sengschaden durch heruntergefallene Zigarettenglut auf dem Teppich.
Sengschäden als Folge eines ersatzpflichtigen Brandes werden jedoch von der Hausratversicherung übernommen.

Beispiel: An Ihrem Kamin steht ein Stuhl, der Feuer fängt und durch den Funkenflug dieses Schadenfeuers entstehen an Ihren anderen Hausratgegenständen Sengschäden.

 

 

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Sicherheitsbonus

Verfügt ein Haushalt über besondere Einrichtungen, die die Risiken für die Versicherungsgesellschaften vermindern, gewähren die Versicherer einen Sicherheitsbonus in Form von Beitragsnachlässen.

 

 

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Sicherheitsvorschriften

Unter Sicherheitsvorschriften versteht man die gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten, denen Sie als Versicherungsnehmer nachkommen müssen. Eine Verletzung dieser Sicherheitsvorschriften kann zur Kündigung durch Ihre Versicherung oder zur Leistungsfreiheit im Schadenfall führen.
Zu den Sicherheitsvorschriften gehören alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie ggf. der Einbau mechanischer oder elektronischer Sicherungen. Sie sind weiterhin verpflichtet, eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen, wenn die ansonsten ständig von Ihnen bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Eine Wohnung gilt nur dann als beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.

Bei schwereren Risiken und höheren Versicherungssummen (siehe Tarifhinweis Ihrer Versicherungsgesellschaft) gilt die Klausel 7610: "Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen Sie alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einschalten."
Sie müssen auch weitere Sicherheitsvorschriften beachten. D.h., in der kalten Jahreszeit sind Sie verpflichtet, die Wohnung zu beheizen oder für eine Entleerung der wasserführenden Anlagen zu sorgen. Fenster und Türen müssen bei Sturm geschlossen sein.
In der Glasversicherung sind zusätzlich folgende Sicherheitsvorschriften zu beachten:

  • Befrorene Glasscheiben dürfen Sie nicht durch Verwendung von wärmeerzeugenden Gegenständen (z. B. elektrische Sonnen) oder durch warmes Wasser abtauen,
  • Gas- und elektrische Lampen müssen 20 cm von den Glasscheiben entfernt sein.

 

 

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Sicherungsmaßnahmen

Sicherungsmaßnahmen können Einfluss auf den Prämiensatz in der Hausratversicherung haben. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können Sie wegen günstiger Gefahrenlage bzw. wegen besonderer Sicherungsanlagen einen Risikorabatt erhalten. Dies kann z. B. der Fall sein,

  • wenn Sie eine anerkannte Einbruchmeldeanlage eingebaut haben, oder
  • einbruchhemmenden Sicherungen wie Gitter, Spezialglas etc. verwenden.

 

 

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Solarheizungsanlagen

Solarheizungsanlagen sind im Rahmen des Leitungswasserrisikos in der Hausratversicherung mitversichert.

 

 

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Sparbücher

Sparbücher zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Wenn Sie Ihre Sparbücher nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg.

 

 

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Stahlschränke

Wenn Sie Ihre Wertsachen, wie

  • Bargeld,
  • Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen,
  • Münzen, Medaillen, Gold, Platin

außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür und zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen aufbewahren, gelten besondere Entschädigungsgrenzen.

 

 

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Sturm

Voraussetzung für die Ersatzpflicht der Versicherung bei Sturmschäden ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (62- 74 km/h).

Der Sturm kann nachgewiesen werden, wenn

  • vom zuständigen Wetteramt am Schadentag und für den Schadenort mindestens Windstärke 8 festgestellt wurde oder
  • in der Nachbarschaft gleichartige Sturmschäden aufgetreten sind oder
  • der Schaden nach menschlichem Ermessen nur durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 entstanden sein kann.

Versichert sind alle Sachen des Hausrats,

  • die durch den Sturm selbst beschädigt oder zerstört werden, z. B. wenn die Markise zerrissen oder eine Antenne abgeknickt wird (unmittelbare Einwirkung - Einwirkungsschaden),
  • die beschädigt werden, indem durch den Sturm Gegenstände wie Bäume, Äste, Dachziegel u. Ä. auf sie geworfen werden (mittelbare Einwirkung),
  • die infolge dieser unmittelbaren oder mittelbaren Sturmschäden in Mitleidenschaft gezogen werden, z. B. wenn der Sturm das Hausdach abdeckt und Regenwasser eindringt (Folgeschäden).

Nicht versichert sind Schäden durch

  • Sturmflut,
  • Lawinen- oder Schneedruck,
  • Eindringen von Niederschlägen oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

 

 

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Sturmflut

Sturmflut ist im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert.

 

 

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Tarifzonen

Ein Faktor, der den Prämiensatz beeinflusst, sind die Tarifzonen. Sie sind nach Postleitzahlen geordnet. Die Tarifzonen richten sich nach der Gefährdung durch Einbruch.

 

 

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Transportkosten

Ihre Hausratversicherung versichert nicht nur Ersatz oder Reparatur Ihrer versicherten Sachen sondern leistet auch für bestimmte Kosten Ersatz. Zu diesen Kosten gehören auch die Transport- und Lagerungskosten, die entstehen, wenn Hausrat nach einem Schaden bei einem Spediteur untergestellt werden muss. Diese Unterstellungskosten übernimmt die Versicherung für max. 100 Tage.

 

 

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Überschwemmung

Schäden durch Überschwemmung sind im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert.

 

 

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Überspannung

Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung, wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.
Die Klausel 7111(92) besagt:
"Abweichend von § 9 Nr. 2 b VHB ersetzt die Versicherung auch Überspannungsschäden durch Blitz."
Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt, kann allerdings bei einigen Versicherungen gegen Prämienzuschlag erhöht werden.

 

 

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Überspannung

Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung, wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.
Die Klausel 7111(92) besagt:
"Abweichend von § 9 Nr. 2 b VHB ersetzt die Versicherung auch Überspannungsschäden durch Blitz."
Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt, kann allerdings bei einigen Versicherungen gegen Prämienzuschlag erhöht werden.

 

 

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Überspannung

Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung, wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.
Die Klausel 7111(92) besagt:
"Abweichend von § 9 Nr. 2 b VHB ersetzt die Versicherung auch Überspannungsschäden durch Blitz."
Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt, kann allerdings bei einigen Versicherungen gegen Prämienzuschlag erhöht werden.

 

 

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Unterversicherung

Sie sind immer dann unterversichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dieser tatsächliche Wert des Hausrates heißt Versicherungswert. Die Entschädigung, die Ihre Versicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab. Sie wird nach folgender Formel ermittelt:

Entschädigung =
Vers.summe + 10 % Vorsorge x Schaden
Versicherungswert *
(* Versicherungswert = Neuwert des Hausrats)

Beispiel: Sie haben eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 . Sie melden einen Brandschaden, der versichert ist. Der Schaden beträgt 15.000 , der Versicherungswert beträgt 60.000 .

50.000 + 10 % x 15.000 = 13.750
60.000

Sie erhalten 13.750 als Entschädigung für Ihren Brandschaden, da die Versicherungssumme geringer als der Wert Ihres Hausrats war.

* Vergleich Hausratversicherung und weitere Informationen
* weitere Informationen und Angebote für Gewerbekunden

 

 

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Unterversicherungsverzicht

Nach Klausel 7712 können Sie im Rahmen der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Bei vielen Versicherungen beträgt dieser Wert 650?. Die Vorteile des Unterversicherungsverzichts bestehen darin, dass im Schadenfall auf die Anrechnung einer evtl. bestehenden Unterversicherung verzichtet wird. D.h., Sie erhalten Ihren Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zzgl. Vorsorge ohne Kürzung ersetzt. Befinden sich in Ihrer Wohnung besonders wertvolle Sachen, müssen Sie jedoch einen höheren Wert zur Bestimmung der Versicherungssumme berücksichtigen, damit auch bei einem Totalschaden die Versicherungssumme ausreichend ist. Die pauschale Ermittlung der Versicherungssumme mit 650? je qm Wohnfläche darf also nicht dazu führen, dass auf eine korrekte Ermittlung des Versicherungswertes und damit der Vereinbarung der erforderlichen Versicherungssumme verzichtet wird. Die Höchstentschädigung beträgt, auch bei Unterversicherungsverzicht, marktüblich immer die Versicherungssumme + 10 % Vorsorge, zuzüglich 10 % für tatsächlich angefallene Kosten.

 

 

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Urkunden

Urkunden zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen, die marktüblich auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt ist.

 

 

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Vandalismus

Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in Ihre Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz an wesentliche Voraussetzungen gebunden ist:

Der Täter muss durch Einbruch einsteigen oder mit Nachschlüsseln oder Werkzeugen in Ihre Wohnung eingedrungen sein. Beispiel: Ein unbekannte Täter dringt gewaltsam in Ihre Wohnung ein. Seine Beute ist so gering, dass er aus Wut darüber die Ledermöbel zerschneidet. In diesem Fall ist der Schaden an den Ledermöbeln versichert. Hinweis: Vandalismus nach Einschleichen ist nicht mitversichert!

Die Mitversicherung von Vandalismusschäden ist auf die versicherte Wohnung beschränkt.

Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf versicherte Sachen. Gebäudebeschädigungen sind also ausgeschlossen.

 

 

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Versicherte Gefahren

Folgende Risiken werden durch die Hausratversicherung abgesichert:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
  • Einbruchdiebstahl, Raub,
  • Vandalismus nach Einbruch,
  • Leitungswasser,
  • Sturm, Hagel.

 

 

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Versicherte Kosten

In der Hausratversicherung werden auch die durch einen Versicherungsfall entstandenen Kosten ersetzt, wie Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten, Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen und Hotelkosten. Darüber hinaus sind durch zahlreiche Klauseln weitere Kosten versicherbar. Je nach Ihrem individuellen Versicherungsbedarf sollten Sie spezielle Einschlüsse beachten.

 

 

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Versicherungsort

Versicherungsschutz besteht in der im Vertrag bezeichneten Wohnung (einschließlich Keller- und Bodenräumen), zu der aber auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück zählen, soweit sie ausschließlich von Ihnen, als Versicherungsnehmer, oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Gemeinschaftsräumen versichert.
Für Antennen und Markisen gilt das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte
Wohnung liegt, als Versicherungsort. Erweitert wird der Versicherungsschutz auf Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Der Begriff der "Nähe" wird nicht näher definiert, kann also unterschiedlich ausgelegt werden. Einige Versicherungen erweitern den Versicherungsschutz über die Klausel 7499, die auch ohne besondere Vereinbarung Vertragsbestandteil sein kann, auch auf Garagen, die sich nicht in der Nähe befinden. Der Versicherungsschutz wird auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt, Sie haben aber die Möglichkeit, diese gegen Prämienzuschlag zu erhöhen.
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Dazu zählt aber nicht das so genannte häusliche Arbeitszimmer, auch wenn es aus steuerlichen Gründen geltend gemacht wird.

 

 

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Versicherungssteuer

In der Hausratversicherung beträgt die Versicherungssteuer zurzeit 15 % und nicht wie üblicherweise 16 %. Das liegt daran, dass im Beitragsanteil für die Feuerversicherung bereits die Feuerschutzsteuer eingerechnet ist.

 

 

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Versicherungssumme

Als Versicherungssumme wird der am Tage der Antragsstellung vorhandene Versicherungswert Ihres Hausrats vereinbart. Darunter versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.

 

 

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Versicherungswert

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis Ihrer Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Der Versicherungswert bezeichnet also Kosten, die Sie hätten, wenn Sie sich z.B. nach einem Brand Ihr komplettes Hab und Gut heutzutage wieder kaufen müssten.

 

 

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Vorsorgeversicherung

Damit Preissteigerungen und Neuanschaffungen im laufenden Versicherungsjahr ausgeglichen werden können, ist in der Hausratversicherung eine Sicherung für Sie eingebaut. Dabei wird die Versicherungssumme marktüblich beitragsfrei um 10 % erhöht. Die 10 %ige Erhöhung der Versicherungssumme gilt auch für Entschädigungsleistungen, die prozentual von der Versicherungssumme berechnet werden.

Beispiel:
Versicherungssumme: 50.000
zuzüglich 10 % Vorsorge: 55.000
Entschädigung für Fahrraddiebstahl 1 % der Versicherungssumme: 550

 

 

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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Sie sind verpflichtet, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da diese Angaben für die Übernahme der Gefahr durch die Versicherung erheblich sind.

 

 

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Wäschetrockner

Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Gemeinschaftsräumen versichert.

 

 

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Wasserdampf

Wasserdampf steht in der Hausratversicherung Leitungswasser gleich.

 

 

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Wasserfahrzeuge

Mit Ausnahme von Surfgeräten sowie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sind Wasserfahrzeuge in der Hausratversicherung nicht mitversichert.

 

 

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Wehrdienst

Ihre versicherten Sachen oder die Sachen einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Bei vorübergehendem Aufenthalt wegen Ausbildung oder wenn Sie Ihren Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort ableisten müssen, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird.

 

 

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Wertsachen

Als Wertsachen gelten laut Versicherungsbedingungen:

  • Bargeld,
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere,
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlung, Münzen und Medaillen,
  • Sachen aus Gold und Platin,
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde oder Plastiken), Sachen aus Silber,
  • Antiquitäten (über 100 Jahre), mit Ausnahme von Möbelstücken.

Für die oben genannten Wertsachen gelten die allgemeinen sowie die besonderen Entschädigungsgrenzen.

 

 

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Wohnfläche

Als Wohnfläche gilt in der Hauratversicherung die Grundfläche Ihrer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Treppen, Keller- und Speicherräume. Balkone, Loggien und Terrassen fallen jedoch nicht darunter.

 

 

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Zivilrecht

Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Sie regeln die Beziehungen einzelner Personen untereinander. Damit grenzt sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab. Wichtigste Gesetzesgrundlage ist das BGB.

 

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