Die empfohlene Branchenlösung - ApothekenRente
Warum soll ich zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen?
Heute erzielt ein Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ca. 67 % seines letzten Nettoeinkommens als Rente. Den Unterschied zwischen dem letzten Nettoentgelt vor Rentenbeginn und der tatsächlichen Rente nennt man Rentenlücke. Diese Rentenlücke wird sich bis zum Jahr 2030 deutlich vergrößern: dann erhält der Rentner voraussichtlich nur noch etwa die Hälfte seines letzten Nettoeinkommens. Um diese Rentenlücke zu vermeiden und Armut im Alter vorzubeugen, brauchen Sie eine zusätzliche Altersvorsorge.
Daher bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen die ApothekenRente als eine effektive Möglichkeit an, Versorgungslücken zu schließen bzw. zu verringern.
Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Grundsätzlich kann sich die betriebliche Altersvorsorge für jeden lohnen, d.h. unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist. Von der Teilnahme an der steuer- und sozialabgabenfreien Umwandlung von Entgeltbestandteilen in einen Vorsorgevertrag kann jeder profitieren. Schließlich bedeutet das, dass Sie auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen müssen.
Ich bin noch jung und habe noch30 Jahre oder mehr bis zu
meinem Rentenalter. Sollte ich trotzdem schon anfangen eine Zusatzrente
aufzubauen?
Auf jeden Fall. Gerade als junger Mensch habenSie noch viel mehr Möglichkeiten, die Zeit für Sie arbeiten zu lassen. Das bedeutet, dassSie mit kleineren Beiträgen eine höhere Zusatzrente aufbauen können.
Ich bin über 55. Lohnt sich für mich eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt noch?
Auch dann ist die Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll, da Siedie Arbeitgeberleistungen undIhrenEigenbeitrag steuer- und sozialversicherungsfreiin die ApothekenRente einzahlen können.
Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meine Zusatzversorgung über die betriebliche Altersversorgung aufbaue?
Für den Aufbau einer Zusatzversorgung über Ihre/n ArbeitgeberIn erhalten Sie sowohl die staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungsersparnis), als auch die tariflichen Zulagen, die Sie bei einer privaten Altersvorsorge in dieser Form nicht bekämen. Hinzu kommt, dass Gruppenkonditionen angeboten werden, so dass die Verwaltungskosten geringer ausfallen.
Wie viel kann ich in die betriebliche Altersversorgung einbringen?
Der Gesetzgeber beschränkt den Betrag, der steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden kann, auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-RV).
Für 2011 bedeutet das, dass Sie einen Jahresbetrag von 2.640 Euro (monatlich 220 Euro) in die betriebliche Altersversorgung einbringen können.
Der tarifliche Anspruch beginnt ab 1.1.2012. Ich möchte vorher schon Entgeltumwandlung vornehmen. Ist dies möglich?
Ja,
Anträge zur ApothekenRente können ab 1.7.2011 gestellt werden. Ein
tariflicher Anspruch auf eine Arbeitgeberbeteiligung besteht allerdings
erst ab 1.1.2012.
Ich möchte ab 1.1.2012 den Vertrag beginnen. Soll ich bzw. mein Arbeitgeber jetzt schon einen Antrag stellen?
Dies
ist sehr zu empfehlen. Ab 2012 müssen alle Versicherer mit einem
niedrigeren Rechnungszins (1,75%) kalkulieren. Dies wird zu niedrigeren
Garantiewerten führen. Wenn Sie den Antrag noch rechtzeitig in 2011
stellen, sichern Sie sich für die gesamte Laufzeit Ihres Vertrages den
höheren Rechnungszins von 2,25%. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag
zum 1.1.2012 beginnen soll.
Wo wird mein Geld eingezahlt?
Der
Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) hat in Abstimmung mit
ADEXA- Die Apothekengewerkschaft einen Gruppen-Rahmenvertrag mit einem
Versichererkonsortium aus R+V, Alte Leipziger und AXA geschlossen. Der
Tarif weist sehr hohe garantierte Rentenwerte aus und vereinigt drei der
renditestärksten Versicherungsgesellschaften.
Kann das Geld auch in das Versorgungswerk für Apotheker gesteckt werden?
Nein, das geht nicht. Es handelt sich bei der tariflichen Regelung um
den Anspruch auf Abschluss und Teilfinanzierung einer privaten
Rentenversicherung. Die ohnehin schon bestehenden Pflichtversicherungen
(Apothekerversorgung oder BFA-Rente) sind damit nicht gemeint.
Ich werde übertariflich bezahlt - habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitgeber-Beitrag und -Zuschuss?
Bei übertariflichem Gehalt besteht der Anspruch auf den Arbeitgeber-Beitrag und Arbeitgeber-Zuschuss auch!
Welche Ansprüche habe ich, wenn meine Arbeitszeiten stark schwanken (Urlaubs- und Krankheitsvertretung)?
Bei
wechselnden Arbeitszeiten gilt der Jahresdurchschnitt. Wie in einem
solchen Fall in der Praxis verfahren werden soll, muss im Einzelfall
geklärt werden.
Was passiert, wenn ich bereits den Höchstbetrag von 220 Euro pro Monat in eine Entgeltumwandlung investiere?
Da
der Arbeitgeberbeitrag Vorrang hat und der Höchstbetrag von 220 Euro
nicht überschritten werden darf, muss Ihre bestehende Entgeltumwandlung
entsprechend dem Arbeitgeberbeitrag reduziert werden.
Kann mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach Entgeltumwandlung ablehnen?
Nein,
das ist nicht möglich. Ihr Arbeitgeber muss jedoch nicht den von Ihnen
gewünschten Anbieter und Vertrag akzeptieren. Allerdings müssen Sie auch
nicht einem Vertrag mit schlechteren Bedingungen als die ApothekenRente
oder Bedingungen, die für Sie ungünstig sind (Auszahlungszeitpunkt,
Rentengarantiezeit etc.), zustimmen
Was passiert, wenn ich mich in fünf Jahren als Apotheker/in selbständig machen will?
Dann
können Sie Ihren Vertrag entweder privat weiterführen oder beitragsfrei
stellen. Die erworbenen Ansprüche bleiben in jedem Fall bestehen.
Kann
ich meine ApothekenRente bei einem Arbeitgeberwechsel ohne zusätzliche
Kosten zum neuen Arbeitgeber/ zur neuen Arbeitgeberin mitnehmen?
Ja!
Wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls die ApothekenRente anbietet, kann
er neuer Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Der Vertrag verändert
sich dadurch nicht.
Führt der neue Arbeitgeber die
betriebliche Altersversorgung über einen anderen Anbieter durch, kann
der bestehende ApothekenRenten-Vertrag zum neuen Anbieter mitgenommen
werden, d. h. das angesparte Kapital wird kostenfrei in einen neuen
Vertrag ohne Abschlusskosten übertragen. Hierauf haben Sie einen
Rechtsanspruch.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im
Einvernehmen mit Ihrem neuen Arbeitgeber/ Ihrer neuen Arbeitgeberin, den
vorhandenen Vertrag fortzuführen.
Was passiert, wenn ich aus der Apotheke ausscheide?
Als
versicherte Person haben Sie von Beginn an unwiderruflichen Anspruch
auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die
Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten.
Sie können den Vertrag privat (beitragsfrei oder -pflichtig)
weiterführen.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Sie
können die Beiträge zur Entgeltumwandlung reduzieren oder den Vertrag
auch ganz beitragsfrei stellen. Ihre Versorgungsansprüche aus der
ApothekenRente bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten.
Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung
werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?
Sie
können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie
die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben aber auch das
Recht, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei
Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten
Voraussetzungen wieder in Kraft zu setzen.
Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?
Sie
können die Beitragszahlung der Entgeltumwandlung einstellen. Jedoch
werden sich Ihre Leistungen dadurch verringern. Sie sollten möglichst
realisierbare Beträge abschließen und sie nach Möglichkeit eher
aufstocken, wenn es finanziell möglich ist.
Muss ich bis zum vertraglich vereinbarten Endalter bezahlen oder kann ich die verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen?
Sie
können die Leistungen abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62.
Lebensjahres im Ruhestand befinden, nachdem Sie altersbedingt oder
infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutschen
Rentenversicherung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Fragen
zur Versicherungstechnik
Ist der Vertrag „gezillmert"?
Werden die Zahlungen also zunächst vollständig von der Versicherung
vereinnahmt und werden erst spätere Zahlungen dem Rentenkonto
gutgeschrieben?
Die Abschlusskosten sind stark reduziert und
werden auf fünf Jahre verteilt. Dem Vertrag werden also vom ersten Jahr
an Zahlungen gutgeschrieben! Die Kostenverteilung für alle
bAV-Produkte ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt: § 169
(3) VVG - Rückkaufswert und Verteilung der Abschlusskosten
Ist eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die
Einbindung von Berufsunfähigkeitsversicherungen war nicht Intention der
Tarifpartner. Mit dem Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge
soll ein Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von MitarbeiterInnen
in Apotheken geleistet werden. Eine Kombination aus Direkt- und
Berufsunfähigkeitsversicherung kann zu wesentlich schlechteren
Konditionen als mit der ApothekenRente führen. Auch wird damit die zu
erwartende Rente erheblich geschmälert.
Sind die Leistungen aus der Direktversicherung der ApothekenRente beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner?
Sofern
Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind,
müssen Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Kranken-
und Pflegeversicherung leisten. Für freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.
In welcher Form wird mir mein eingezahltes Geld im Rentenalter ausgezahlt?
Grundsätzlich
erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Alternativ
dazu haben Sie auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung.
Hängt die Höhe meiner Rente aus der betrieblichen Altersversorgung auch an der Bevölkerungsentwicklung?
Nein.
Da die betriebliche Altersversorgung nicht wie die gesetzliche
Rentenversicherung im Umlageverfahren durchführt wird, sondern nach dem
Kapitaldeckungsprinzip funktioniert, entscheidet die Höhe Ihrer
eingezahlten Beiträge und die Überschussbeteiligung der ApothekenRente
über die Höhe Ihrer Rente.
Wird mir meine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung auf meine gesetzliche Rente angerechnet?
Bei
der Inanspruchnahme der betrieblichen Altersversorgung über die
dargestellte Entgeltumwandlung wird eine solche Anrechnung nicht
vorgenommen.
Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen im Falle meines Todes?
Da
eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart ist, können die eingezahlten
Beiträge von Ihren Hinterbliebenen in Anspruch genommen werden.
Hinterbliebene sind der Ehegatte sowie der Lebenspartner oder
Lebensgefährte, mit dem Sie in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft
leben. Voraussetzung ist, dass der 1. Wohnsitz gemeinsam ist. Darüber
hinaus sind auch die kindergeldberechtigten Kinder bezugsberechtigt.
Sollten Sie keine Hinterbliebenen haben, wird ein Sterbegeld von max.
8.000 Euro gezahlt.
Können meine Familienangehörigen meine Rente erben?
Ja.
Ihre Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, kindergeldberechtigte
Kinder) können nach Ihrem Tod in der vereinbarten Rentengarantiezeit die
Rente weiter beziehen (Standard ApothekenRente: zehn Jahre,
Verlängerung bei Vertragsabschluss möglich). Auch bei Ihrem Tod vor
Rentenbeginn, wird die Leistung an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt
(ApothekenRente: Beitragsrückgewähr, das heißt eingezahlte Beiträge
zzgl. Überschüsse). Achtung: Hier können die Angebote der Versicherer
sehr unterschiedlich sein, was sehr große Abweichungen bei der
voraussichtlichen Gesamtrente ausmachen kann!
Was können wir Ihnen bieten?
Die Direktversicherung ist der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einem Konsortium aus drei leistungsstarken Versicherern garantieren wir eine profitable Anlage für die Altersvorsorge.
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur ApothekenRente
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
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