Information

Die Apothekennachfolge rechtzeitig regeln


Es gibt zwei Möglichkeiten, die Apothekennachfolge zu regeln:

  • Übergabe innerhalb der Familie
    Familienmitglieder des Inhabers führen die Apotheke weiter und übernehmen dessen Anteile.
  • Übergabe außerhalb der Familie
    Die Apotheke wird im Rahmen eines "Management Buy-Out" (MBO) an einen Dritten bzw. an eine Beteiligungsgesellschaft oder an einen strategischen Partner (Wettbewerber, Kunden, Lieferanten) verkauft.

Die Apothekennachfolge ist dann gelungen, wenn der Nachfolger die Apotheke erfolgreich weiter führt. Oberstes Ziel ist, die Weichen so zu stellen, dass der Nachfolger sich mit dem Unternehmen im Wettbewerb behauptet.

Zusätzliche Bedeutung erhält das Thema Apothekennachfolge durch das Kredit-Rating der Banken und Sparkassen. Viele Kreditinstitute verlangen ein Konzept für die Nachfolgeregelung von Unternehmern, die das 50. Lebensjahr erreicht haben. Die Nachfolgeregelung hat einen ähnlichen Stellenwert wie Eigenkapitalquote und Cashflow. Sie wirkt sich direkt auf die Kapitalbeschaffung aus, sowohl für den laufenden Betrieb als auch für die Übergabe.

Die Apothekenachfolge ist ein komplexes Thema. In der Praxis hat es sich bewährt, mit erfahrenen Spezialisten zusammen zu arbeiten. Sie begleiten Sie vor und während des Übergangsprozesses. So kann die Apothekennachfolge für alle Beteiligten erfolgreich gestaltet und umgesetzt werden.

Hilfe bieten:

  • Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
  • Rechtsanwalt/Notar
  • Banken und Sparkassen
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Berufsverbände, z. B. Einzelhandelsverband
  • Wirtschaftsförderer der Städte und der Landkreise
  • Gründerzentren
  • Wirtschaftsjunioren
  • Unternehmensberater/Seniorberater

Die folgende Checkliste zeigt, was im Einzelnen zu berücksichtigen ist.

 

Checkliste:
Apothekennachfolge


Apotheker, der seinen Betrieb übergeben möchte

Die Familie des Apothekers. Seine Vermögenssituation und sein Einkommen. Die Haftung für sein Privatvermögen. Seine Altersversorgung und Ver-sicherungen. Die persönliche Lebensplanung.

Situation des Unternehmens
Der Wert des Unternehmens: Ertragssituation, Marktstellung, Produkt- und Leistungssortiment, der Standort, das Management, die Lieferanten und notwendige Investitionen.

Nachfolger
Seine Persönlichkeit, sein Know-how und seine Kompetenzen. Das unternehmerische Potenzial. Die finanziellen Möglichkeiten. Seine Vorbereitung auf die neuen Aufgaben und Herausforderungen.

Unterschiedliche Rechtsbereiche
Zivilrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht.

Finanzen
Liquidität, Kapitaldienst, steuerliche Situation, Abschreibungen, Fremdkapital, Kreditsicherheiten.

Wirtschaftliches Umfeld
Konjunkturaussichten, Entwicklung der Absatzmärkte, das Nachfrageverhalten.

Zukünftiger wirtschaftlicher Erfolg
Veränderungen, die sich aus der Übergabe ergeben. Z. B. Miet- oder Pachtzahlungen, höhere Ab-schreibungen, höhere Zins- und Tilgungsbelastungen.

Übergabe und Übergabemodalitäten
Verkauf des gesamten Unternehmens. Schrittweise Übergabe durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Verpachtung, Rentenvereinbarungen, Gewinnbeteiligungen, Schenkung, Stiftung.

 

Wir kennen Ihr Geschäft, ...
... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.

Beratung

Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Beratungskonzepte
für einen Rundumschutz im geschäftlichen und privaten Bereich.

 

Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
Rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder faxen Sie uns 0800. 919 6666

Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!

Anfrage

Herr   Frau

*

*

*

Bitte um Rückruf

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

verification code

Bitte tragen Sie den Anti-Spam Code aus der Grafik ein.


Informationen zum Datenschutz.

Bei der elektronischen Speicherung von Daten, werden von uns die Richtlinien des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beachtet. Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen unter anderem personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch betätigen der Eingabeschaltflächen "Abschicken" oder "Senden" in unseren Formularen erklären Sie sich damit einverstanden.

Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 3 Abs. 6 des (TDDSG) Teledienstedatenschutz-Gesetzes.

Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

Das garantiere ich als geschäftsführender Gesellschafter der ApoRisk GmbH
Arslan Günder