ApoFinanz® | Der intelligente Weg in die eigene Apotheke
Die Finanzierungsregeln, auch Finanzregeln, beschäftigen sich mit der
Frage, wie ein Unternehmen seine Finanzierung (Ausstattung mit Kapital)
gestalten soll.
Im Hinblick auf eine optimale Kapitalstruktur, was eine Kosten
minimierende und damit auch Unternehmenswert maximierende Auslegung der
Finanzierung bedeutet, haben sich einige Finanzierungsregeln ausgeprägt.
Diese zielen nicht nur auf eine optimale Verschuldung, sondern auch auf
die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit, also eine optimale Liquidität. Bei
der Bewertung der Liquidität wird vom Grundsatz der Fristenkongruenz
ausgegangen. Die meisten der unten genannten Regeln erweisen sich in der
Praxis oft als utopisch, da sie je nach Branche kaum bis gar nicht
umzusetzen sind. Außerdem vermindern sie häufig die Rentabilität zu
Gunsten der Liquidität, ermöglichen aber auch, je besser die Regeln
erfüllt sind, längere wirtschaftliche Durststrecken zu überwinden. So
gesehen ist eine Anpassung der starren Regeln auf jedes einzelne
Unternehmen oder zumindest auf eine Branche nötig, um den Praxisbezug
herzustellen. Eine besondere Rolle spielt der Leverage-Effekt, das heißt
die Hebelwirkung des Fremdkapitals auf die Rentabilität des
Eigenkapitals.
Abhängig von der Position der in den Rechnungen verwendeten Einflussgrößen in der Bilanz werden die Finanzierungsregeln in horizontal und vertikal unterteilt:
Statischer Verschuldungsgrad
Das Eigenkapital sollte nach dieser Regel mindestens so hoch sein wie das Fremdkapital (Eins-zu-Eins-Regel).
|
Fremdkapital |
≤ 1 |
(erstrebenswert) |
|
Fremdkapital |
≤ 2 |
(gesund) |
|
Fremdkapital |
≤ 3 |
(noch zulässig) |
Den Ursprung hat diese Regel in der Vermeidung von Überschuldungen. In der Praxis ist in Deutschland diese Regel fast bedeutungslos, da deutsche Unternehmen einen durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von weniger als 20 Prozent haben, während amerikanische Unternehmen eine wesentlich höhere durchschnittliche Eigenkapitalquote haben (in etwa 50 %). Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Unterschiede in der Kapitalintensität verschiedener Branchen.
|
Fremdkapital - Geldwerte |
Genau wie die vertikalen Finanzierungsregeln stehen auch die
nachfolgenden horizontalen in der Kritik. Liquiditätsaussagen sind kaum
möglich, da Abflüsse, wie zum Beispiel Zinsen, nicht erfasst werden.
Auch droht bei unzureichender Fristenkongruenz keineswegs die sofortige
Insolvenz, da lediglich eine Ersatzfinanzierung gesichert werden muss.
Die Fristigkeit des Kapitals soll der Umschlagsdauer des damit
finanzierten Vermögens entsprechen.
Sie gilt hauptsächlich für den Bankenbereich:
Rückzahlungsdatum/Verfügungsdauer des Kapitals sollte sich mit dem
Rückflusszeitpunkt decken (Fristenkongruenz):
|
Kurzfristiges Vermögen |
≥ 1 |
|
Eigenkapital + langfristiges Vermögen |
≥ 1 |
Die goldene Bankregel besagt, dass die Höhe und Fälligkeit der
von einem Kreditinstitut gewährten Kredite den dem Kreditinstitut zur
Verfügung gestellten Einlagen entsprechen müssen. Dies bedeutet, dass
kurzfristige Einlagen nur kurzfristig ausgeliehen werden dürfen, während
langfristige Einlagen kurz-, mittel- und langfristig ausgeliehen werden
können
In der Realität wird die Goldene Bankregel von den Kreditinstituten im Normalfall nicht eingehalten. Es wird stattdessen nur für eine ausreichende Zahlungsbereitschaft Vorsorge getroffen. Tatsächlich erzielen Banken heute sogar Erträge, indem sie bewusst gegen die goldene Bankregel verstoßen. Sie betreiben dann Fristentransformation, indem sie einen Teil der niedrigverzinslichen, kurzfristigen Einlagen langfristig und damit zu höheren Zinsen ausleihen.
Auch ist die Goldene Bankregel in der Volkswirtschaftslehre umstritten, da sie nicht die Gesamtheit der Zahlungen eines Kreditinstituts berücksichtigt. Liquidität sei nur dann gegeben, wenn in einem Zeitraum die Summe der vom Kreditinstitut nicht beeinflussbaren Auszahlungen die Summe der entsprechenden Einzahlungen nicht überschreitet.
Die goldene Bilanzregel fordert eine Fristenübereinstimmung zwischen
Kapital (Passiva) und Vermögen (Aktiva). Geltend für die übrigen
Branchen: Finanzierung von Anlagevermögen (AV) durch Eigenkapital (EK)
im engeren Sinne oder durch EK und langfristiges Fremdkapital im
weiteren Sinne:
|
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital |
≥ 1 |
Die Einhaltung dieser Regeln garantiert deshalb aber noch nicht die Unternehmensliquidität, denn Kapitalbindungsfristen und Kapitalüberlassungsfristen sind bei Stichtagsbezogenheit einer Bilanz schwer definierbar. Sind diese Regeln eingehalten, besteht zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass finanzielles Gleichgewicht auch für die Zukunft gegeben ist.
Die goldene Finanzregel besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen
(Grundstücke, Anlagen, Lizenzen) durch langfristiges Kapital
(Eigenkapital, Darlehen) gedeckt werden soll, da ansonsten ein
Liquiditätsengpass droht.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
Bei der Finanzierung Ihrer Apotheke gleichzeitig auch etwas für die Altersvorsorge tun? Mit dem Apothekenkonzept können Sie dies intelligent, flexibel und kostenoptimiert.
Die Apothekenkonzept-Highlights für Ihre Altersvorsorge:
So funktioniert es:
Sie zahlen regelmäßig Beiträge in eine private Rentenversicherung und vereinbaren eine lange Laufzeit, z.B. bis zum Alter 65. Wir legen Ihre Beiträge in zwei verschiedenen Vorsorge-Varianten an. Zum einen in eine Rentenversicherung mit Garantieverzinsung, die Variante mit Sicherheit. Zum anderen werden Ihre Beiträge im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung angelegt.
Der Beitrag wird so kalkuliert, dass der angesparte Rückkaufswert im Allgemeinen reichen würde, um nach 10 - 15 Jahren das Darlehen für Ihre Praxisgründung zu tilgen. Wir empfehlen Ihnen aber, das Apothekenkonzept dann weiterzuführen, um weitere Steuervorteile auszunutzen und Ihre Altersvorsorge zu ergänzen.
Finanzieren Sie Ihrer Apothekengründung mit unserem Apothekenkonzept, dabei sind die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzbar. Zudem sind die Erträge Ihrer Versicherung bis zum Ablauf steuerfrei.
Volle Sicherheit
Mit dem Apothekenkonzept halten
Sie Ihre monatlichen Belastungen gering und nutzen Steuervorteile
optimal aus. So haben Sie von Anfang an die nötige Sicherheit auf Ihrem
Weg in die eigene Apotheke.
Volle Flexibilität
Sie bestimmen die Aufteilung
der Beiträge in Rentenversicherung mit Garantieverzinsung bzw.
Fondsgebundene Rentenversicherung selbst. Dabei setzt die erste
Variante verstärkt auf Sicherheit und die zweite auf Rendite. Die hohen
Ertragschancen ergeben sich durch Anlage der Teilbeiträge in besonders
profitable, frei wählbare Fonds, zum Beispiel Dachfonds der ApoRisk-PartnerBank.
Auch bezüglich der Beitragshöhe haben Sie Wahlmöglichkeiten. So ist z.B. ein niedriger Anfangsbeitrag möglich, den Sie dann später bequem anpassen können.
Sehr viel. Denn es gilt einiges abzusichern!
Sorgen Sie vor!
Ihre gesamten Finanzierungsplanungen stützen sich auf die Einnahmen Ihrer späteren Apothekenarbeit. Doch was passiert, wenn Sie berufsunfähig werden? In jedem Fall sollten Sie vorsorgen. Die ApoRisk® bietet Ihnen den passenden Schutz.
Dies sollten Sie beachten
Mit dem Schritt in die Selbständigkeit kommen zahlreiche Risiken neu auf Sie zu. ApoRisk® gibt Ihnen einen Leitfaden an die Hand mit Dingen, die Sie für den erfolgreichen Start beachten sollten.
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie die Erfahrung
Ihres ApoRisk-Beraters. Er nimmt mit Ihnen gemeinsam alle bestehenden
bzw. neu in Frage kommenden Versicherungen unter die Lupe, klärt,
welche Versicherungen angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen.
Und Sie können sich ganz auf Ihren Apotheken-Start konzentrieren. Denn
Apotheken-Finanzierung ist für uns eine Sache des persönlichen
Gesprächs. Lassen Sie sich ganz individuell beraten.
Unabhängig und kompetent
Als unabhängiges
Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind
an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen
darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf
langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei
namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und
Rahmenverträgen platziert werden.
Professionelles Risiko-Management
In den
einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr
unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten
wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein
guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit
modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für
Sie das beste Angebot.
Wir freuen uns, dass Sie die Leistungen unseres Apothekenkonzeptes überzeugen.
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.
Vorteile der Gruppenversicherung sind:
Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist
ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der
Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen
Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 66666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen oder
Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
Rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder faxen Sie uns 0800. 919 6666
Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!
Informationen zum Datenschutz.
Bei der elektronischen Speicherung von Daten, werden von uns die Richtlinien des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beachtet. Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen unter anderem personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch betätigen der Eingabeschaltflächen "Abschicken" oder "Senden" in unseren Formularen erklären Sie sich damit einverstanden.
Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 3 Abs. 6 des (TDDSG) Teledienstedatenschutz-Gesetzes.
Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!
Das garantiere ich als geschäftsführender Gesellschafter der ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Im Download-Bereich können Sie alle Produktformulare und Dokumente einfach herunterladen und ausdrucken. Das geht schnell und spart Zeit und Geld.
» Prospekt
:: ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
In diesem Bereich können Sie viele Formulare bzw. Dokumente - z. B.
unsere ApoRisk-Prospekte - einsehen,
herunterladen sowie ausdrucken.